Prellung durch Einkaufstrolley im Bekleidungsgeschäft

Keine Ahnung. Ich bin nur googelnder Laie.

Klar. Der Geschädigte muss auch da nachweisen, dass eine Pflichtverletzung vorgelegen hat. Wenn es dann vor Gericht gehen, sollte man schon Zeugen und Fotos zur Hand haben.

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interessant, wobei konkret hier " […] Jahre zurückliegt" der springende Punkt sein dürfte.

Der springende Punkt ist, daß man halt für seine Behauptungen auch Belege braucht. Einfach zu sagen, daß man irgendwo ausgerutscht ist, wo ein anderer nicht hinreichend geräumt hat, reicht eben nicht. Es geht ja in dem Fall auch um den Umfang der Verletzung der Räumpflicht; wenn auf einem ansonsten geräumten Weg ein kleiner Schneefleck ist, auf dem man dann ausgerutscht ist, dann wird man vor Gericht auch einen Vogel ernten. Wenn der Weg aber völlig vereist ist, dann sieht die Sache wieder anders aus.

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Moin,

Schadensersatzansprüche geltend machen

selbstverständlich kannst Du das. Dazu gehört allerdings, den Unfallhergang verständlich und nachvollziehbar zu beschreiben. Da das offensichtlich schwerfällt, wird wohl ein Lokaltermin anberaumt werden müssen. Ob die Erfolgsaussichten damit wachsen? Ich bin skeptisch.

Gruß
Ralf

Hi, danke, das mit der Beweislast war mir nicht so recht klar und vorbeugend ist es gut, etwas Bescheid zu wissen.