Prellung durch Einkaufstrolley im Bekleidungsgeschäft

Hallo!
Gestern war ich in einem Bekleidungsgeschäft einkaufen! Am Eingang muss sich jeder Kunde einen Einkaufstrolley nehmen und diesen am Ausgang draußen im Freien den Mitarbeitern übergeben! Den Trolley musste man vorne weg schieben! Kurz vor dem Ausgang ist eine Fußmatte in den Boden eingearbeitet! Ich schob also meinen Trolley über den Boden Richtung Ausgang! Dieser ist an der Fußmatte hängen geblieben, hochgeschlagen und mit voller Wucht auf meinen Knöchel geprallt! Das Resultat Prellung, Bluterguss, Schmerzen, arbeitsunfähig, Laufunfähig!
Jetzt zu meiner Frage! Kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen? Kennt sich jemand zu dem Thema gut aus? Ich möchte wissen, ob es sich lohnt, meine Haftpflicht Versicherung einzuschalten! Denn im Internet habe ich gelesen, dass es gar nicht so einfach ist, Schadensansprüche geltend zu machen.
Vielen Dank fürs Lesen und Antworten !

deine Haftpflicht ?
Hast du denn im Laden einen Schaden angerichtet ?
Hört sich nicht so an, eher umgekehrt, der Laden hat dir (indirekt) Schaden zugefügt.
Stichwort Verkehrssicherungspflicht (Fußmatte muss stabil liegen, niemand soll darüber stolpern oder mit dem Fuß hängen bleiben können). Wende Dich an den Laden.

Das hätte man grundsätzlich sofort vor Ort mit dem Verantwortlichen (Geschäftsführer) klären müssen.
Nachträglich ist es nicht unmöglich, aber sicher schwieriger.
Und so ganz ohne Anwalt ?
Stelle deine Forderung auf und schreibe der Geschäftsführung des Ladens. Dann wird man sehen.

MfG
duck313

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Sorry ich hab mich verschrieben, ich meine natürlich Rechtschutzversicherung! Es Wurde ein UnfallProtokoll vom Geschäftsführer aufgenommen!

Na, dann wende Dich an deine Versicherung und gehe zum Anwalt. Der Anwalt wird am besten wissen ob und wie man deine Forderung nach Schmerzensgeld (nehme ich an) formuliert und bemisst. oder ob sonstige Kosten in Frage kommen, wie Verdienstausfall (bei Angestellten erfolgt ja Lohnfortzahlung)
Dann läuft die Sache an.

Schon gerade bei solchen Geschichten, wobei mir der Unfallhergang (" hängen geblieben, hochgeschlagen und mit voller Wucht auf meinen Knöchel") nicht ganz klar ist. Der Knöchel ist an der Seite; wie kann da ein Trolley hochschlagen und dann mit voller Wucht auf den Knöchel treffen? Erwarten würde man da eher, daß der hochspringt und auf die Fußoberseite fällt. Ich würde auch erwarten, daß man einfach stehenbleibt, wenn man ein Hindernis spürt oder den Trolley anhebt, wie man ja auch nicht volle Elle mit dem Fahrrad vor einen Bordstein fährt, sondern das Vorderrad ein wenig anlupft.

Nun mal abgesehen vom genauen Unfallhergang: erstens scheint mir die Geschwindigkeit, mit der geschoben bzw. gelaufen wurde, schon recht hoch, wenn der Vorgang nach der ersten Berührung nicht mehr zu stoppen war und zu solchen Verletzungen geführt hat. Zweitens ist es aber auch so, daß für nicht jede Verletzung der Händler/Ladenbetreiber haftbar gemacht werden kann. Es ist den Kunden durchaus zuzutrauen, nicht auf ein paar Weintrauben auszurutschen oder auf einer nicht geräumten Fläche auf einem Parkplatz nicht zu stürzen. So jedenfalls sehen das die Gerichte und sprechen dann gerne vom „allgemeinen Lebensrisiko“. Wenn die Fußmatte als Hindernis erkennbar war und bei normaler bzw. angepaßter Geschwindigkeit keine Verletzung zu erwarten gewesen wäre, dann gibt’s auch keine Haftung des Ladenbetreibers.

Gruß
C.

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Das ist ja wohl der Punkt. Man sieht es nicht weil man anweisungsgemäß einen Trolley vor sich herschiebt (mobiler Abstandshalter). Trolley stoppt abrupt wegen Fußmatte, Kunde läuft auf Wagen auf und schlägt sich den Knöchel an.
Denkbar ist das.
Das Maß des Verschuldens des Ladens ist, wie Du richtig ausführst, eine ganz andere Sache.

Selbst als ich noch einen Kinderwagen vor mir herschob, der sowohl länger als auch höher als auch breiter ist ein Trolley, ist es mir gelungen, nicht ständig ungebremst gegen Hindernisse wie Passanten, Kantsteine, Laternen und die besonders tückischen Fußmatten zu prallen. Und - um es diesmal etwas deutlicher zu formulieren - wenn das im Laden an der betreffenden Stelle nicht ausgesehen hat wie das Schlachtfeld nach Homers Simpsons Trampolin-Experiment (https://www.youtube.com/watch?v=dxupN_AdFDg, ab ca. 0:45), dann ist es anderen Personen durchaus möglich gewesen, die Gefahrenzone unversehrt zu passieren, was allen Beteiligten und Unbeteiligten zu denken geben sollte.

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… das dürfte die Sache noch zusätzlich erschweren.

Die Franzi

Man könnte die Anzahl ähnlicher Unfälle in Relation zur Anzahl aller Kunden betrachten, um die Gefährlichkeit abzuschätzen.

  1. Die “eingelassene Fußmatte“ war im Prinzip ein Teppich (In vielen großen Kaufhäusern gibt es sowas am Eingang), keine Schwelle sichtbar und beim genaueren hinsehen entdeckte ich eine kleine Lücke zwischen Teppich und Steinboden.
  2. Ich habe den nur ca. 20 cm breiten, hohen, leeren Trolley mit der linken Hand nach vorne weg geschoben, so dass es durchaus möglich ist, dass er meine linke Fußseite trifft.
  3. Kurz vor dem Teppich hatte ich angehalten, um mir die Hände zu desinfizieren. Da stand ein Tischchen mit Desinfektionsmittel. Ergo war ich überhaupt nicht zu schnell! Vermutlich eher das Gegenteil davon. Ich hatte wohl nicht genug Schwung und vermute dass das Rad in der Lücke hängen geblieben ist und durch den Druck meines Schiebens, nach vorne geschellt ist! Und da der Trolley leicht war, da er leer war, ist er nun mal abgehoben und mit dem Metallrad auf meinen Knöchel geprallt ! Zudem ist der Trolley den ich gewählt hatte, nicht zum anheben geeignet, selbst wenn ich ein Hindernis gesehen hätte!
  4. Mit Sicherheit war das eine unglückliche Konstellation, aber die Körbe sind nicht dafür gemacht, über diesen Teppichboden zu fahren! Das weiß ich jetzt auch!
  5. Ich habe mit der Rechtschutzberatung telefoniert und sie sagt auch, dass ich eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht nachweisen müsste!
  6. Die Verkäuferinnen haben, während ich draußen meinen Knöchel kühlte und auf den Manager wartete erzählt, dass Sie auch alle blaue Flecke wegen der Einkaufstrolleys hätten! Demnach scheint das Problem bekannt zu sein. Dass es bei mir so unglücklich ausgefallen ist, ist einfach nur Pech!
  7. Vielen lieben Dank für alle gut gemeinte Antworten!

… [Beitrag editiert vom www Team]…

Es ist heutzutage schon grauslich, dass für eingenes Unvermögen, eigene mangelnde Vorsicht, selbstverschuldete Unfälle immer nach einer Möglichkeit gesucht wird, dafür andenen die Verantwortung anzuhängen und wenn dann man auch Erfolgt damit hat, am besten noch Kapital daraus zu schlagen.
:face_vomiting:

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Das liegt v.a. an den Rechtsschutzversicherungen, dass die alles mögliche zu klagen genehmigen, anstatt bei solchen Bagatellen zu sagen: „Also lieber Versicherungsnehmer… […] so geht’s nicht!“.

Und die Leute haben zuviel Freizeit.

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Hübsche Verschwörungstheorie.

Natürlich fehlt die Logik dabei, wie üblich. Welche Interesse sollten die Versicherungen denn daran haben, möglichst viel Geld aus dem Fenster zu werfen?

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Erfahrung. Mit Prozesshanseln.
Glücklicherweise ist der gerichtliche Instanzenweg bei Geringfügigkeiten beizeiten beendet.

Ich sag dir mal was. Geld verschwindet nicht. Wird nicht weniger. Es haben nur immer andere. Und irgendwer wird das Ganze dann bezahlen, egal wie es ausgeht.

Ist auch wie mit der Prozesskostenhilfe. Wird um den geringsten Hühnerschiss geklagt, was sich ein Mensch, der für sein Geld arbeiten müsste, überhaupt nicht einfallen lassen würde.

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…ist keine Statistik. Und schon gar kein Wissen. Erst recht keins, aus dem man sich irgendwelche Ursachen herleiten und die auch noch als Tatsachen verkaufen kann. Lass es einfach.

Btw., du hast auch nicht die geringste Ahnung, wie das mit der Prozesskostenhilfe eigentlich funktioniert.

Jawohl, Genosse Generalsekretär.

Weil die Verkäuferinnen mit einem Trolley das Geschäft betreten? Mit Verlaub: das kommt mir eher unwahrscheinlich vor.

Und das ist ja nicht der einzige Punkt, an dem die Geschichte „hakt“.

Über eine kleine Lücke rollt etwas mit Rädern, es springt nicht hoch. Wenn es eine Kante gibt, die über ein paar Millimeter hinausgeht (d.h. die überhaupt ein Hindernis darstellen kann), sieht man die, wenn man auf seinen Weg achtet. Darüber hinaus gibt es an jedem Ladeneingang Unebenheiten, mit denen man natürlich rechnen muß. Niemand, der über eine Türschwelle oder Führungsschiene einer Schiebetür stolpert, wird Schadensersatz erhalten.

Wenn man etwas mit der linken Hand schiebt, dann erhöht sich dadurch zusätzlich der Abstand zwischen Objekt und Körper. Ich habe hier gerade mal mit allem möglichen Gedöns, was man in einem Kinderhaushalt zur Verfügung hat (Roller, Puppenbuggy usw.) und allen verfügbaren Kanten, die wir hier so haben, versucht, das ganze nachzustellen und es ist nichts dabei herausgekommen, das dazu führt, daß der geschobene Gegenstand nicht nur hochspringt, sondern mich auch noch am linken Knöchel trifft.

Warum wurde der Druck denn nicht vermindert als das Hindernis spürbar wurde? Und wie kann etwas so leicht sein, daß es nach vorne schnellt und dann einen Meter (von vorne bis zum Knöchel) nach hinten (die Richtungsänderung ist aus physikalischer Sicht ohnehin etwas schwer zu begreifen), wenn es bei normaler Gehgeschwindigkeit geschoben wird, aber dennoch gleichzeitig so schwer, daß man den Flug nicht mit der linken Hand beenden oder zumindest steuern kann?

Es fällt mir schwer zu glauben, daß gleich mehrere Verkäuferinnen am Kassenbereich vorbei durch die Tür nach draußen eilen, um sich um jemanden zu kümmern, der sich am Knöchel herumfummelt. Und woher kam überhaupt das Kühlelement?

Und ja, ich verstehe, daß Du meine Antworten und Fragen doof findest, aber es sind die gleichen Fragen und Kommentare, die Du sowohl von dem Ladenbetreiber bzw. im Streitfall vor Gericht bzw. vorher von einem Gutachter hören wirst. Stell’ Dich also darauf ein bzw. überlege Dir eine andere Geschichte bzw. passe die Erzählung an.

Rein rechtliche Antwort: wenn Du eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Ladenbetreiber nachweisen kannst und dann auch noch klar ist, daß es zwischen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Deiner Verletzung einen unmittelbaren Zusammenhang gibt, dann kannst Du Dir berechtigte Hoffnungen auf Schadensersatz machen.

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Hi C.,

eine Frage dazu: Liegt ihm die Beweislast tatsächlich auf oder eher dann dem Ladenbetreiber, dass er der Verkehrssicherungspflicht (ausreichend) nachgekommen sei?

https://www.rechtsportal.de/Verkehrsrecht/Bibliothek/Handbuecher/Verkehrszivilrecht/Strassenverkehrssicherungspflicht/Rechtsgrundlagen-und-Regulierungspraxis/Darlegungs-und-Beweislast-bei-der-Verkehrssicherungspflicht/Beweislast-bei-Verletzung-der-Verkehrssicherungspflicht

verweist auf ein entsprechendes, eindeutiges Urteil des BGH:

„Für das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Geschädigte die volle Darlegungs- und Beweislast.“

alles klar, danke.

Betrifft das analog auch Schäden durch (angeblich) nicht nachgekommener Räum- und Streupflicht durch den Hausbesitzer?