Hallo
ich hab da mal ne Frage,und zwar ist es Rechtens wenn Premiere nach der Kündigung und ohne eine Aufforderung zur Rückgabe der Smartcard sofort ein Inkassounternehmen einschaltet und die Forderung von 35 Euro für die Karte (die eh keiner brauchen kann)plus den gleichen Betrag für das Inkassounternehmen verlangt?
Hört sich für mich recht Merkwürdig an .Wird nicht normalerweise noch mal aufgefordert per Brief?
Danke schon mal
Toddi
Hallo Toddi, ich habe diesen Leuten gekündigt zum 31.05.06 da ich Fußball von ihnen nicht mehr über Satellit empfangen kann. Die wollen mir, nachdem sie mich angerufen haben, weil ich die Zahlung eingestellt habe, in zwei Wochen also kurz vor der neuen Saison mein Sonderkündigungsrecht schriftlich zum 10.08.06 bestätigen. Der Receiver wird nicht vergütet, obwohl ich ihn hauptsächlich für die Bundesliga von denen erst gemietet und dann gekauft habe. Da ich der Firma auf ihre telefonische Nachfrage meine Rechtsauffassung dargestellt habe und auch weiterhin nicht bezahlen will, drohen sie mir auch mit Eintreibung. Ich werde auch dann nicht bezahlen, zumal ich mich früh an das Konkurenzunternehmen binden musste, um keine finanziellen Nachteile zu haben. Du musst denen deine Rechtsauffassung darstellen und den Forderungen schriftlich ( Einschreiben mit Rückschein ) widersprechen. Damit kann man auch den Eintreiber wegschicken. Sie sind dann gezwungen vors Gericht zu gehen. Ob du die Karte zurückschicken musst, könnte im Vertrag stehen. Ob sie allerdings Geld für das Nichtzurückschicken verlangen können, kann vielleicht mit drohenden Missbrauch begründet sein, müsste allerdings auch im Vetrag stehen. Also begründet schriftlich ablehnen. Habe übrigens auch eine Frage an die Experten gestellt: Sonderkündigungsrecht. Gruß Stephan
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Ich werde auch dann nicht bezahlen, zumal ich
mich früh an das Konkurenzunternehmen binden musste, um keine
finanziellen Nachteile zu haben.
Die wirst du wohl bekommen, denn umso länger du die Zahlung verweigerst, desto höher werden die (deine!) Kosten. Rechtseintreibungskosten gehen zu Lasten des Schuldners, wenn der in Verzug kommt (§§ 280 II, 286 BGB).
Du musst denen deine
Rechtsauffassung darstellen
Muss er nicht, braucht er auch nicht, weil sich die Rechtslage dadurch nicht ändert.
und den Forderungen schriftlich (
Einschreiben mit Rückschein ) widersprechen.
Wozu das Einschreiben? Wozu überhaupt den Widerspruch? Entweder der Anspruch von Premiere besteht oder er besteht nicht; das Schreiben hat darauf null Einfluss und kann sich alo auch gespart werden.
Damit kann
man auch den Eintreiber wegschicken. Sie sind dann gezwungen
vors Gericht zu gehen.
Super, dann fallen für den Schuldner wenigstens noch Gerichtskosten an.
Ob du die Karte zurückschicken musst,
könnte im Vertrag stehen.
Ja, das unterschreibt jeder Premiereneukunde und ergibt sich außerdem aus § 985.
Ob sie allerdings Geld für das
Nichtzurückschicken verlangen können, kann vielleicht mit
drohenden Missbrauch begründet sein, müsste allerdings auch im
Vetrag stehen
Tut es, tut es; ich weiß es.
Also begründet schriftlich ablehnen.
Oder dieses Porto einfach sparen.
Levay
Du musst denen deine
Rechtsauffassung darstellenMuss er nicht, braucht er auch nicht, weil sich die Rechtslage
dadurch nicht ändert.
Hallo,
wenn man davon ausgeht dass sich jeder Vertragspartner an der Rechtslage orientiert käme es nie zu einem Verfahren. Bei Premiere bin ich mir da nämlich gar nicht so sicher.
Gruß Stephan
Hallo,
wenn man davon ausgeht dass sich jeder Vvertragspartner an der
Rechtslage orientiert käme es nie zu einem Verfahren. Bei Premiere
bin ich mir da nämlich gar nicht so sicher.
Sicher ist hingegen, dass sich sowohl der Threadstarter als auch Du nicht an der Vertragslage orientieren und es deshalb durchaus zu einem Verfahren kommen kann. Und ebenso sicher ist, dass es teurer wird, umso weiter ihr beide das treibt.
Gruß
loderunner
Hallo Toddi, ich hatte dir ja geraten nicht zu bezahlen, weil ich die Vorgehensweise von Premiere auch nicht akzeptieren kann. Es gibt wie du sicher gelesen hast auch andere Auffassungen. Wenn du noch nichts unternommen hast, könntest du ja Premiere mitteilen , dass du die Karte ausreichend frankiert und fristgerecht an Premiere zurückgeschickt hast, wie das der Vertrag verlangt. Niemand kann von dir verlangen dass du bezahlst wenn Premiere deine Post verschlampt hat oder diese auf dem Postweg verloren gegangen ist. Gruß Stephan
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Hallo,
abgesehen davon, dass das eine Anleitung zum Betrug ist, wird es so auch nicht funktionieren. Der Ex-Abonnent hat dafür zu sorgen, dass die Karte heil bei Premiere auftaucht. Woraus leitest Du ab, dass es auch reicht, einen vielleicht nicht frankierten, vielleicht falsch adressierten Brief in irgendeinen vielleicht falschen Kasten zu werfen?
Gruß
loderunner
Wird jemand Betrug unterstellt wenn die korrekt abgeschickte Post nicht ankommt? Wenn ja muß man dann die Post als Wertbrief abgeben, oder Einschreiben mit Rückschein oder was ganz sicher wäre persönlich abgeben und eine Empfangsbestätigung verlangen? Wäre das ganze nicht zu viel verlangt und damit unrealistisch? Müsste das Premiere dann nicht auch ensprechend formulieren? Das Rückverlangen der Karte ist noch in Ordnung. Kommt diese, aus welchem Grund auch immer dort nicht an, geht das zu Lasten des Empfängers. Gruß Stephan
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Hallo,
Wird jemand Betrug unterstellt wenn die korrekt abgeschickte
Post nicht ankommt?
Nein. Nur hast Du dazu aufgefordert, einfach zu behaupten, er hätte die Karte abgeschickt, um der Zahlung zu entgehen. Das nennt man dann Betrug bzw. die Aufforderung dazu.
Das Rückverlangen der
Karte ist noch in Ordnung. Kommt diese, aus welchem Grund auch
immer dort nicht an, geht das zu Lasten des Empfängers.
Seit wann sollte das so sein? Hast Du da irgendeine Quelle für?
Gruß
loderunner
Meine Quelle ist die Logig: Wenn ich mit jemand einen Vertrag abschliese und nach Beendigung des selben eine Rückforderung habe, schreibe ich das in den Vertrag. Wenn der Vertragspartner seine Pflicht aus dem Vertrag erfüllt und mir das erklärt hat, die Rückforderung aber nicht angekommen ist, ist es mein Verschulden, wenn ich dem Vertragspartner nicht die Rückgabegarantie sondern nur das Zurücksenden verlange. Allgemein versteht man unter zurücksenden eben nur einen einfachen unversicherten Brief, Paket oder Päckchen. Gruß Stephan
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Hallo,
Kommt diese, aus welchem Grund auch
immer dort nicht an, geht das zu Lasten des Empfängers.Seit wann sollte das so sein? Hast Du da irgendeine Quelle
für?Meine Quelle ist die Logig: Wenn ich mit jemand einen Vertrag
abschliese und nach Beendigung des selben eine Rückforderung
habe, schreibe ich das in den Vertrag.
Steht auch drin.
Wenn der
Vertragspartner seine Pflicht aus dem Vertrag erfüllt und mir
das erklärt hat, die Rückforderung aber nicht angekommen ist,
ist es mein Verschulden, wenn ich dem Vertragspartner nicht
die Rückgabegarantie sondern nur das Zurücksenden verlange.
Allgemein versteht man unter zurücksenden eben nur einen
einfachen unversicherten Brief, Paket oder Päckchen.
Du solltest richtig lesen. In den AGB steht:
„2.5 Nach Beendigung des Vertrages ist der Abonnent verpflichtet, die Smartcard auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von zwei Wochen an Premiere zurückzusenden.“
Das bedeutet, der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Karte heil ankommt. Wenn er meint, dass das in einem einfachen Brief passieren kann, ist es sein Problem, weil es eben auf seine Gefahr hin passiert.
Also: Zahlemann und Söhne.
Gruß
loderunner
Bitte um Entschuldigung und Danke für den Auszug. Das ist, denke ich aber auch nicht die feine Art, diese Problematik auf Kosten der Kunden zu lösen. Ich schaue auch nochmal in meinen Vertrag, muß ja meine Karte auch bald zurückschicken. Gruß Stephan
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