Prepaid-Handy - Negativsalden legal?

Hallo,
nach Jahren des hin-und-wieder-per-Google-Herkommens habe ich mich nun mal zur Anmeldung entschlossen und prompt eine Frage:

Dürfen Prepaid-Handyanbieter grundsätzlich das Überziehen des Guthabens ermöglichen und dann den Ausgleich von Negativsalden einfordern?

Es gibt Prepaid-Handyanbieter, die sich bei Gesprächen im Ausland vorbehalten, diese mit Verzögerung abzurechnen, sodass das verfügbare Gesprächsguthaben ggf. überschritten werden kann. Das wundert mich technisch (wenn doch Gespräche über Deutschland geroutet werden, warum kann man sie nicht gleich abrechnen?) wie rechtlich, da Prepaid-Handys ja gerne damit beworben werden, eben nicht zur Kostenfalle werden zu können. Müssten Netzbetreiber nicht eigentlich den Saft abdrehen, wenn das Guthaben aufgebraucht ist?

Darüber hinaus: Wenn eine Kontoverbindung nur für jeweils manuell vorgenommene Guthabenaufladungen via Internet herausgegeben wurde, darf die Betreiberfirma das als Abbuchungserlaubnis für ihre sonstigen Forderungen „missbrauchen“?

Vielen Dank für eure sachdienlichen Hinweise!

Hallo,

Dürfen Prepaid-Handyanbieter grundsätzlich das Überziehen des
Guthabens ermöglichen und dann den Ausgleich von Negativsalden
einfordern?

Warum auch nicht.
Schliesslich wurde hier ein entsprechender Service auch genutzt

Es gibt Prepaid-Handyanbieter, die sich bei Gesprächen im
Ausland vorbehalten, diese mit Verzögerung abzurechnen, sodass
das verfügbare Gesprächsguthaben ggf. überschritten werden
kann. Das wundert mich technisch (wenn doch Gespräche über
Deutschland geroutet werden, warum kann man sie nicht gleich
abrechnen?) wie rechtlich, da Prepaid-Handys ja gerne damit
beworben werden, eben nicht zur Kostenfalle werden zu können.
Müssten Netzbetreiber nicht eigentlich den Saft abdrehen, wenn
das Guthaben aufgebraucht ist?

Nein, müssen Sie nicht weil du eine Zusatzvereinbarung unterschrieben hast, ohne die im Ausland gleich gar keine Nutzung möglich ist.

Darüber hinaus: Wenn eine Kontoverbindung nur für jeweils
manuell vorgenommene Guthabenaufladungen via Internet
herausgegeben wurde, darf die Betreiberfirma das als
Abbuchungserlaubnis für ihre sonstigen Forderungen
„missbrauchen“?

Missbrauchen darf er gar nichts. Wahrscheinlich hat der Kunde allerdings entsprechendes für die Auslandsnutzung unterschrieben.
Und selbst wenn dem nicht so ist, läge immer noch eine gültige Forderung vor.

Gruss HighQ