Hallo,
mal angenommen ein Unternehmer setzt für die Firma ein Mobiltelefon mit Prepaid-Karte ein.
Aufgeladen wird mit den bekannten Karten, die ja bekanntlich Gutscheine sind und keine USt beinnhalten.
Bei EÜR wird ja üblicherweise bei Mittelabfluß gebucht. Wann ist das? Wenn die Karte gekauft wird, wenn tatsächlich aufgeladen wird oder erst, wenn telefoniert wird.
Kann Unternehmer bei einem derartigen Vorgehen überhaupt Vorsteuer geltend machen, da er ja nie eine Rechnung erhält?
Cu Rene