Prepaid-Telefon in der EÜR

Hallo,
mal angenommen ein Unternehmer setzt für die Firma ein Mobiltelefon mit Prepaid-Karte ein.
Aufgeladen wird mit den bekannten Karten, die ja bekanntlich Gutscheine sind und keine USt beinnhalten.
Bei EÜR wird ja üblicherweise bei Mittelabfluß gebucht. Wann ist das? Wenn die Karte gekauft wird, wenn tatsächlich aufgeladen wird oder erst, wenn telefoniert wird.
Kann Unternehmer bei einem derartigen Vorgehen überhaupt Vorsteuer geltend machen, da er ja nie eine Rechnung erhält?

Cu Rene

Hallo,

bei EÜR Aufwand bei Zahlung, also bei Kauf der Prepaid-Karte. Vorsteuer nur gegen
Rechnung, glaube bei Vodafone kann man nach Aktivierung einer Karte sich eine
Rng. ausstellen lassen, wird aber glaub ich in Rng. gestellt und somit lohnt sich
das nicht wirklich. Insoweit sollte ein Unternehmen Bruttokosten-Prepaid mit
Nettokosten-Vertrag vergleichen.

mfg vom

showbee