Hallo, mal angenommen man wird von seinem Prepaid- Anbieter unter Warnung der Vertragsauflösung u. dem Hinweis daß die letzte Handy Aufladung fast 12 Monate her ist dazu aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist sein Handy- Guthaben aufzuladen, obwohl noch ausreichend Guthaben besteht:
Ist dann der Handy Vertrag wirklich in Gefahr? Meineserachtens handelt es sich hierbei um eine Art Nötigung, etwas nachzukaufen, was man nicht benötigt.
Danke für Tips, Zottel
Hallo,
ich denke mal, deine Frage ist so wie du sie stellst, im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ sicherlich besser aufgehoben.
So rein interessehalber würde mich das ganze nämlich auch mal interessieren. Ich meine mich nämlich zu erinnern, dass es mal ein Urteil oder ähnliches gegeben hat, in dem es hieß, das ein Verfall des Guthabens nicht zulässig sein.
Wenn du z.B. bei T-Mobile oder Vodafone heute direkt eine Prepaidkarte kaufst, verfällt das Guthaben auch nicht mehr.
Aber vielleicht ist ja auch hier jemand, der die richtige Antwort weiß.
Gruß
Mattias
Es gibt wirklich ein gerichtsurteil das das Guthaben auf Pre-Paid-Karten nicht verfallen darf…Leider fühlen sich aber Telekommunikationsunternehmen wie das große rosa T nicht daran gebunden…Wir hatten das Problem auch schon einmal…Das Guthaben verfällt ja auch nicht in dem eigentlichen Sinne,aber angenommen,ich habe noch 10 € auf der Karte,habe sie aber seit 12 Monaten nicht geladen kann ich plötzlich nicht mehr telefonieren…Wenn ich aber dann die Karte mit beispielsweise 15€ lade,dann beträgt mein Guthaben also 25€ die ich vertelefonieren könnte…Klingt komisch,aber meines Wissens nach läuft das so…Wie gesagt,ich hab es schon selbst durch…Ich hoffe,ich konnte euch helfen
Es gibt wirklich ein gerichtsurteil das das Guthaben auf
Pre-Paid-Karten nicht verfallen darf…Leider fühlen sich aber
Telekommunikationsunternehmen wie das große rosa T nicht daran
gebunden
Lieber dirk.einecke80
Deine Information stimmt. Genauso habe ich es erlebt. Guthaben dürfen lt. Urteil nicht verfallen. Die telecom und Konsorten kündigen dann einfach den Vertrag einseitig auf.
Viele Grüße
Voltaire