Hallo und guten Tag,
folgender Fall -
Person A wurde auf eigenen Hinweis von Pressefotograf abgelichtet.Es war ein Anlass, an dem kein öffentliches Interesse bestand.
A erhielt kein Honorar - Fotograf von A auch nicht - Vertrag existiert nicht, mündliche Zustimmung zur Veröffentlichung wurde gegeben.
Foto erschien in Tageszeitung, weiterhin auf ein paar Webseiten, weiteren Zeitungen.
A hat eigene, private Webseite, möchte Bild dort zeigen.
Darf er das ohne Einverständnis von Fotograf?
Hat der Fotograf ein Anspruch gegen A auf Zahlung eines Honorars?
Danke schon mal.
viele Grüße
Utemaus
Das Foto ist Eigentum des Fotografen und darf deshalb nicht einfach verwendet werden. Ganz gleich, wer da drauf ist.
Grüße, Stephan
Hi,
während Du das Foto nicht einfach so nutzen kannst, da copyright beim Fotografen liegt, könntest Du aber Pressemitteilungen über dich auf deiner website sammeln - dh der Zeitungsartikel samt Foto könnte sicherlich, solange im Zusammenhang ‚Das sagt die Presse über mich/über unsere Firma‘, verwendet werden.
Das Foto aber einfach so, weil’s gut gelungen ist & Dir gefällt, ‚zweckentfremden‘, nein, das geht erst mit Erlaubnis des Fotografen.
gruss, isabel
Servus!
Darf er das ohne Einverständnis des Fotograf_en_?
Die Meinung, dass die blitzenden Kästen die Seele eines Menschen einfangen, hat sich in unserem Kulturkreis nicht durchsetzen können. Hier ist der Fotograf der Künstler, der mit der Abbildung ein Werk erstellt.
Hat der Fotograf ein Anspruch gegen A auf Zahlung eines
Honorars?
Mal so gefragt: Womit verdienen freiberufliche Fotografen wohl ihr Geld?