Presseversorgung - Altersvorsorge - Lebensvers.?

Hallo!

Ich bin Berufsanfänger und hab eine Frage bezüglich meiner Versicherungen. Ich kenn mich auf dem Gebiet leider überhaupt nicht aus.

Ich bin 27 Jahre, Redakteur und somit Mitglied im Presseversorgungswerk, wodurch ich automatisch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Lebensversicherung besitze.

Ich besitze nun darüberhinaus noch eine Kapitallebensversicherung und eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Mich plagen nun Zweifel, ob ich die beiden zusätzlichen Versicherungen durch meine Mitgliedschaft im Presseversorgungswerk überhaupt benötige und ob ich womöglich „überversichert“ bin bzw. andere Wege der Vorsorge gehen sollte.

Über Antworten würde ich mich freuen.

Grüße
David

Hallo,

Bei der BU-Versicherung mußt Du etwas aufpassen, denn da gilt das sog. Bereicherungsverbot,d.h. Du darfst Dich nicht höherversichern als Dein Nettoeinkommen, evt. zuzügl. Sozialversicherung. Also mußt Du feststellen, wievielDu im BU-Fall von der Presseversorgung erhälst. Dann gilt es festzustellen, was Du bei Deiner Fondgebundenen Rentenversicherung für den BU-Fall versichert hast. Meistens ist es nurdie Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung, dann ist alles in Ordnung. Sollte eine nennenswere Rente versichert sein, solltest Du mit einem Fachmann/Fachfrau dieÜberversicherung prüfen.

Im Bereich der Kapitallebensversicherung und derRentenversicherung mußt Du Dir überlegen, wieviel Geld Du im Alter haben möchtest, davon hängt ab, ob eine Überversicherung vorliegt. Wie gesagt: Es ist Deine Etscheidung, wieviel Rente für Dich genug und weviel zu viel ist. Da kann Dir niemand die Entscheidung abnehmen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Bei der BU-Versicherung mußt Du etwas aufpassen, denn da gilt
das sog. Bereicherungsverbot,d.h. Du darfst Dich nicht
höherversichern als Dein Nettoeinkommen, evt. zuzügl.
Sozialversicherung.

dann sage mir mal wo das steht.

Eine Aussage, die auch immer wieder von (vermeintlichen) Fachleuten vorgetragen wird. Sie ist aber falsch.

Mfg
Guido

Hallo,

ich würde von Deinem Brutto (+ anteilig Weihnachts- u. Urlaubsgeld)einfach mal einmal 34 % für die volle Erwerbsminderungrente VEMR und 17 % für die halbe Erwerbsminderungsrente HEMR berechnen.

Dann würde ich doch mal alle Leistungen bei Berufsunfähigkeit zusammen addieren und diese Summe einmal mit der VEMR und einmal mit der HEMR addieren.

Sollten die Ergebnisse dann über Deinen Nettelohn liegen, bist Du überversichert. Liegst Du darunter und Lücke ist für Dich nicht zu groß bist aussreichend abgesichert.

VEMR bekommt man wenn man nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kann.

HEMR bekommt man wenn noch 3,1 bis 6 Stunden arbeiten kann.

Bei mehr als 6 Stunden bekommt vom Staat nichts mehr

Was Du im alter benötigst oder zur Verfügung haben möchstes mußt Du selber wissen. Da kann man nicht über versichert sein.

Gruß Raumpilot

dann sage mir mal wo das steht.

Einen Paragraphen kann ich Dir nicht nennen, aber es wird in allen Fortbildungsseminaren (Firmen-übergreifend) so gesagt.

Eine Aussage, die auch immer wieder von (vermeintlichen)
Fachleuten vorgetragen wird. Sie ist aber falsch.

Beim Krankentagegeld habe ich das mit einem Kunden erlebt. Die versicherte Summe war höher, als das Nettoeinkommen. Die Versicherungs hat ihre Leistung gekürzt und war im Recht (nach Auskunft des eingeschalteten Anwaltes).

Vielen Dank für eure Antworten. Gibt es nun ein Bereicherungsverbot oder nicht? Denn davon werde ich
abhängig machen, ob ich nun meine BUZ kündige und neu beantrage oder nicht.

Grüße
David

Hallo David,

das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) unterscheidet zwischen Summen- und Schadenversicherungen. Die BU (und das KTG) sind beides Summenversicherungen. § 55 regelt das Bereicherungsverbot und gilt nur für Schadenversicherungen- demnach nicht für BUversicherungen (und zunächst auch erstmal nicht für das KTG)Solange ein Versicherer in seinen Annahmerichtlinien nichts gegenteiliges aufführt, kann die gewünschte BU-Rente in gewünschter Höhe beantragt werden und der Versicherer muss im Leistungsfall auch die versicherte BU-Rente zahlen.

Nochmal kurz zum KTG: Das KTG ist zunächst einmal eine Summenversicherung für die das Bereicherungsverbot nicht greift. Es gibt jedoch tatsächlich höchstrichterliche Urteile in denen das Bereicherungsverbot nach §55VVG gegriffen hat. Das hat jedoch folgende Gründe:

  1. In Musterbedingungen der KTG-Versicherung ist geregelt das das KTG nur bis zu einer bestimmten Höhe versichert werden darf.
  2. Punkt 1 wird durch §178a (2) VVG unterstützt:
    Soweit der Versicherungsschutz NACH DEN GRUNDSÄTZEN DER SCHADENVERSICHERUNG gewährt wird, sind die §§…,55… anzuwenden.

Du bist auf der sicheren Seite wenn Du dem Versicherer
a)die Höhes Deines Einkommens mitteilts
b)die Höhe der bereits versicherten BU-Rente

Wenn der Versicherer daraufhin Deine gewünschte BU-Rente policiert, muss er im Leistungsfall auch zahlen

MfG
Guido

Ergänzung
Hallo David,

noch eine Ergänzung:
mein vorheriger Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine
Rechtsberatung dar. Um ganz sicher zu gehen solltest Du juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
MfG
Guido
Versicherungsmakler