Hallo liebe Experten,
hoffentlich könnt Ihr mir helfen.
Folgender fiktiver Fall:
Person A ist festangestellter Redakteur bei einem Verlag für Zeitschriften. Auf seiner Gehaltsabrechnung fehlt auf einmal viel Geld.
Er stellt fest: Das ging ans Presseversorgungswerk (http://www.presseversorgung.de).
Gleichzeitig bekommt er eine Broschüre überreicht mit dem vertrauenserweckenden Titel „Obligatorium“.
Er erfährt, dass festangestellte Redakteure offesichtlich pflichtversichert werden. Eine Rentenversicherung. Diese kostet 7% des Bruttogehalts, davon trägt der Verlag 2/3, diese werden jedoch voll versteuert, so dass Person A im Grunde genommen eigentlich die Hälfte zahlt.
Person A möchte diese Rentenversicherung nicht. Sie ist ihm erstens zu teuer, da er vermutlich nicht ewig als Redakteur arbeiten wird, und dann ja keinen Arbeitgeberzuschuss mehr hätte, zweitens handelt es sich bei dieser Zwangsversicherung nicht um eine so genannte Riester-Rente, jedenfalls nicht, soweit er feststellen konnte. Er wollte eigentlich gerade eine private Riester-Rente abschließen, das kann er sich jetzt allerdings nicht mehr leisten, da nach Abzug der Pflichtversicherung nicht genügend übrig bleibt. Person A hat außer seinem Arbeitsvertrag (darin kein Wort über das Presseversorgungswerk) nichts unterschrieben. Er wird nicht nach Tarif bezahlt, sein Verlag ist nicht tarifgebunden, aber diese Versicherung resultiert aus eine Tarifvertrag. Dieser ist hier nachzulesen: http://www.djv.de/fileadmin/djv_Dokumente/tarife/ver…
Darin findet sich folgender Absatz:
„§ 3
Voraussetzungen/Befreiung
(3) Das Versorgungswerk kann auf Antrag in Einzelfällen Redakteurinnen und Redakteure ganz oder
teilweise, für dauernd oder zeitweise von der Versicherungspflicht befreien, wenn für die Redakteurin/den
Redakteur ein der Versorgung durch das Versorgungswerk entsprechender Versicherungsschutz
nachgewiesen wird oder nicht erforderlich erscheint. Die Grundsätze für die Befreiung bestimmt der
Verwaltungsrat des Versorgungswerkes.“
Auf Nachfragen per Email, was diese Einzelfälle definieren würde, reagiert das Versorgungswerk nicht.
Person A möchte nicht zwangsversichert werden. Er möchte sich so wie er will rentenversichern. Und wann er will. Und vor allem: bei wem er will und nicht beim Monopolisten.
Hallo liebe Experten,
hoffentlich könnt Ihr mir helfen.
Folgender fiktiver Fall:
Person A ist festangestellter Redakteur bei einem Verlag für
Zeitschriften. Auf seiner Gehaltsabrechnung fehlt auf einmal
viel Geld.
Er stellt fest: Das ging ans Presseversorgungswerk
(http://www.presseversorgung.de).
Gleichzeitig bekommt er eine Broschüre überreicht mit dem:vertrauenserweckenden Titel „Obligatorium“.
Er erfährt, dass festangestellte Redakteure offesichtlich
pflichtversichert werden. Eine Rentenversicherung. Diese
kostet 7% des Bruttogehalts, davon trägt der Verlag 2/3, diese
werden jedoch voll versteuert, so dass Person A im Grunde
genommen eigentlich die Hälfte zahlt.
Person A möchte diese Rentenversicherung nicht. Sie ist ihm
erstens zu teuer, da er vermutlich nicht ewig als Redakteur
arbeiten wird, und dann ja keinen Arbeitgeberzuschuss mehr
hätte, zweitens handelt es sich bei dieser Zwangsversicherung
nicht um eine so genannte Riester-Rente, jedenfalls nicht,
soweit er feststellen konnte. Er wollte eigentlich gerade eine
private Riester-Rente abschließen, das kann er sich jetzt
allerdings nicht mehr leisten, da nach Abzug der
Pflichtversicherung nicht genügend übrig bleibt. Person A hat
außer seinem Arbeitsvertrag (darin kein Wort über das
Presseversorgungswerk) nichts unterschrieben. Er wird nicht
nach Tarif bezahlt, sein Verlag ist nicht tarifgebunden, aber
diese Versicherung resultiert aus eine Tarifvertrag. Dieser
ist hier nachzulesen: http://www.djv.de/fileadmin/djv_Dokumente/tarife/ver…
Darin findet sich folgender Absatz:
„§ 3
Voraussetzungen/Befreiung
(3) Das Versorgungswerk kann auf Antrag in Einzelfällen
Redakteurinnen und Redakteure ganz oder
teilweise, für dauernd oder zeitweise von der
Versicherungspflicht befreien, wenn für die Redakteurin/den
Redakteur ein der Versorgung durch das Versorgungswerk
entsprechender Versicherungsschutz
nachgewiesen wird oder nicht erforderlich erscheint. Die
Grundsätze für die Befreiung bestimmt der
Verwaltungsrat des Versorgungswerkes.“
Auf Nachfragen per Email, was diese Einzelfälle definieren
würde, reagiert das Versorgungswerk nicht.
Person A möchte nicht zwangsversichert werden. Er möchte sich
so wie er will rentenversichern. Und wann er will. Und vor
allem: bei wem er will und nicht beim Monopolisten.
Was könnte er tun?
Danke,
Norah
Guten Tag Norah,
wie so oft hängt es auch hier an Begriffen.
Schauen Sie einmal in Ihre Abrechnung. Dort steht, ob Sie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen bekommen.
Wenn das nicht der Fall ist, sind Sie auch nicht angestellt.
Im anderen Fall verstehe ich nicht, wie eine GmbH, die mit 7 %
des Mitgliederentgelts operiert, eine adäquate Altersversorgung
hinbiegen will, von der noch behauptet wird, es seien Pflichtbeiträge.
Nach meinem Eindruck ist das nichts weiter als eine Versicherungsagentur im Besitz von Verlegern und Journalisten, die mit drei Versicherungsgesellschaften zusammenarbeitet, und wie auch immer geartete Verträge zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge bastelt und vermittelt. Der Umstand, dass Ihr Arbeitgeber dort den
Vertrag mitträgt, spricht für eine betriebliche Altersversorgung.
Das Ganze ist zumindest verquast und undurchsichtig, da das
sogenannte Versorgungswerk nicht von sich behauptet, es sei ein
öffentlich-rechtlicher Versorgungsträger nach Sozialgesetzbuch
(mit dem Status einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten GmbH),
gleichzeitig aber auftritt (Versorgungswerk !!!), als wäre es
Vater Staat persönlich und keiner könne sich seiner Umarmung entziehen.
Lassen Sie im Zweifel das ganze Gewürge von einem Anwalt prüfen.
Der kann Ihnen sagen, ob Ihr Arbeitsvertrag und das Sozialgesetzbuch
eine Versicherung bei dieser Einrichtung bedingen oder nicht.
Gruß
Günther