Pressrecht

Hallo Rechtsexperten,

mal angenommen es gäbe eine Zeitung, die von einer Gruppe al la Ques - ticione herausgebracht wird. In dieser Zeitung, die FREIVERKÄuFLICH am Kiosk zu erhalten ist, werben in außschließlich die Gruppeneigenen Mitarbeiter.

Dort möchte nun ein Nichtmitarbeiter ebenso die gleichen Dienste annoncieren.

Die Redaktion lehnt allerdings im Telefonat Anzeigen, die in Konkurrenz zu den Anzeigen der Gruppeneigenen Mitarbeitern treten, prinzipiell ab.

Soweit ich informiert bin, dürfen die die Annonce allerdings nicht ablehnen, es sei denn es würde sich um eine reine Mitgliederzeitschrift handeln.

Wer kann mir Argumntationsmaterial liefern? Darüber würde ich mich SEHR freuen.

Danke
Bastett

Äh… Wieso sollten die deine Anzeige nicht ablehnen dürfen???

mit rauchendem Kopf:
Levay

Soweit ich informiert bin, dürfen die die Annonce allerdings
nicht ablehnen, es sei denn es würde sich um eine reine
Mitgliederzeitschrift handeln.

Würde mich interessieren woher man solch m.E. falsche Informationen bekommt.

Gruß ivo

Anzeigen-Geschäftsbedingungen
Hallo Bastett,

ich nehme einmal an, daß Du eine Wortanzeige
schalten willst und diese nur dem Verlag
Nahestehenden zu besonders günstigen Konditionen
angeboten werden.

Wenn Du die Absicht hast, eine gewerbliche Anzeige
zu schalten, dann schauts anders aus. Diese wird
nach dem Seitenpreis abgerechnet und bringt echt
Kohle.

Trotzdem kann sie der Verlag ablehnen.

Warum willst Du denn grad in diese Zeitung rein? Es
gibt doch auch andere Möglichlkeiten, diese
Zielgruppe zu erreichen. Frag mal eine
Medienagentur.

Gruß
J.

Äh… Wieso sollten die deine Anzeige nicht ablehnen
dürfen???

Hallo Levi, mir raucht der Kopf auch… weil
ich glaube mich erinnern zu können, dass aus Wettbewerbsgründen eine Anzeige nicht abgelehnt werden darf, wenn sich ähnliche Anzeigen in einer freiverkäflichen Zeitschrift befinden. Es geht darum, niemanden zu benachteiligen.

Selbstverständlich dürfen Verlage Anzeigen ablehnen, aber nur generell. Also, Anzeigen einer bestimmten Art (z.B. alle 190ger oder XXX hotlines) doch sobald sich eine solche im Heft befindet, dürfen andere Anbieter nicht einfach abgelehnt werden, es sei denn es liegt gegen den Anbieter irgendetwas vor.

Selbst wenn „nur“ ein werbewirksamer redaktioneller Artikel erschien, dürfen Anzeigen die die gleichen oder ähnlichen Dienste betreffen auch nicht abgelehnt werden.

Das dies so ist, da bin ich mir sehr sicher, odch die § dazu fehlen mir.

Zur Frage warum ich gerade da Annoncieren möchte? Weil genau da die Zielgruppe ohne großen Streuverlust angesprochen wird.

Liebe Grüße
Bastett

Also, ich bin kein Wettbewerbsrechtsexperte, aber mir kommt das nicht schlüssig vor. Das Wettbewerbsrecht richtet sich in erster Linie gegen heimliche (oder auch offene :wink:) Absprachen, die den Wettbewerb behindern. Also: Wettbewerbsbeschränkungsverbote auf dem eigenen Gebiet. Annoncen hingegen betreffen regelmäßig andere Gebiete als die der Zeitung selbst.

Ich glaube nicht, dass es so ist, wie du es sagst. Aber selbst wenn, was würden dir die §§ schon nützen?

Levay

Ich glaube nicht, dass es so ist, wie du es sagst. Aber selbst
wenn, was würden dir die §§ schon nützen?

Levay

Die würden mir sehr viel nutzen, denn dann kann ich mich fachkundig ausdrücken. Das hilft einiges!