gibt es sowas wie in meiner Frage angedeutet, und wo mir kein passender deutscher Ausdruck einfällt.
Also dass eine vorsätzliche Handlung alles Folgende als nebensächlich erscheinen lässt? Kann ich mich also mitten auf die Straße stellen, und die, die mich umfahren, einer Fahrlässigkeit bezichtigen?
War nur ein Beispiel, grundsätzlich ist die Frage, ob vorsätzliche Handlungen folgende unfreiwillige und fahrlässige Handlungen übersteuern können, was zwar ein deutsches Wort ist, aber eher unjuristisch.
Also ganz fassen kann ich das nicht, was du meinst, aber an sich kann man die Frage so beantworten: es gibt keinen Primat von irgendwas. Vorsätzlichkeit spielt immer dann eine Rolle, wenn ein Tatbestand an Vorsätzlichkeit anknüpft. Die Anknüpfungspunkte anderer - davon unabhängiger - Tatbestände, haben damit rein logisch nichts zu tun.
Also ganz fassen kann ich das nicht, was du meinst,
Die Frage ist ja auch allgemein, und eher auf die Rechtspraxis gezielt.
aber an sich kann man die Frage so beantworten: es gibt keinen Primat
von irgendwas. Vorsätzlichkeit spielt immer dann eine Rolle,
wenn ein Tatbestand an Vorsätzlichkeit anknüpft. Die
Anknüpfungspunkte anderer - davon unabhängiger - Tatbestände,
haben damit rein logisch nichts zu tun.
Die Frage zielt darauf, ob bei der Bewertung der Schuld auch die Bedingungen, gerade die Rolle des Geschädigten, eine Rolle spielen.
Wenn du mich, weil ich deine Freundin zu offensichtlich angeschaut habe, am Kragen packst, und ich dich wegzudrücken versuche, und dich dabei mit meinem Ring verletze, verblasst da meine Fahrläsigkeit gegen deinen Vorsatz?
Wenn ich auf einer starkbefahrenen Hauptstraße vor einer Ampel den Wartenden eine Scheibenwäsche aufzudrängen versuche, und auch nach dem Umspringen der Ampel auf grün noch zwischen den Spuren herumturne, verblasst dann nicht die Fahrlässigkeit dessen, der mich anfährt, gegen meinen Vorsatz, zur Hauptverkehrszeit auf einer Hauptstraße rumzulaufen?
Dass es solche Abwägungen in der Rechtsprechung nicht geben sollte, fällt mir schwer zu glauben. Dass der Gesetzgeber daran nicht gedacht hat, eher leicht.