Prioritäten von Gebrauchsm.für Auslandsanmeldungen

Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu Prioritäten von Gebrauchsmustern. Es ist vielleicht eine dumme, aber ich frage lieber trozdem mal.
Wir nehmen also mal an:
Max hat ein Gebrauchsmuster in Deutschland angemeldet. Er hat vor, die Priorität des Anmeldetags für ausländische Patente zu nutzen.
Kann Max seine Erfindung jetzt schon in Deutschland vermarkten und verkaufen, bevor er im Ausland die Idee anmeldet? Oder kann er hier Marktforschung vor Auslandsanmeldungen betreiben?
Die Frage, ist ob er sich dadurch vielleicht selbst ein Bein stellen würde, weil er im Ausland etwas anmelden möchte, was es schon auf dem Markt (in Deutschland) gibt. Ich könnte mir es eigentlich nicht vorstellen.
Eine Antwort von Jemanden, der sich damit auskennt, würde mir aber sehr helfen. In jedem Fall vielen Dank fürs durchlesen.
Schöne Grüße
Anton

Hallo,

Max also mal wieder :wink:)

Die Inanspruchnahme einer Prio bedeutet, dass der Anmeldetag der Erstanmeldung ausschlaggebend ist für die Nachanmeldungen, d.h. die Nachanmeldung zB in den USA wird so behandelt als hätte Max sie am gleichen Tag wie das Gebrauchsmuster in Deutschland angemeldet

Max kann seine Erfindung also ruhig schon vermarkten, machen viele so (erstmal guggn obs ankommt und dann weitersehn)

LG schoko

Hi Schoko,
und immer wieder vielen Dank! Auf dich ist verlass! :smile:
Da freut sich auch Max :wink:
Viele Grüße
Anton