Hallo zusammen,
ich habe mir letztens folgenden Sachverhalt ausgedacht und wollte fragen, ob wie so etwas Sinn macht:
Mal angenommen jmd hätte einen Bauernhof(BH). Mal angenommen, der Besitzer hätte Schulden in unbestimmter Höhe. Würde es Sinn machen, diesen BH in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, so dass diese Kapitalgesellschaft dann den BH von der Privatperson abkauft? Die Kapitalgesellschaft würde sich durch Mieteinnahmen der Privatperson und weiteren Mietern auf dem Bauernhof finanzieren. Wäre so etwas möglich und sinnvoll? Danke für eure Antworten.
Grüße
Ich glaub sowas würde unter Vetternwirtschaft fallen und ist gar nicht erlaubt.
Ist allerdings nur ne Vermutung!!! Bitte beachten!
Grüße vom Hasen
Hi,
Ich glaub sowas würde unter Vetternwirtschaft fallen und ist
gar nicht erlaubt.
Es gibt den BGB §181 http://dejure.org/gesetze/BGB/181.html, den man aber ausschließen kann.
Insofern kein Problem, wenn man es vorher vereinbart.
Ulrich
Danke schon mal an euch…Der § ist ja echt interessant formuliert
. Welchen Vorteil hätte es denn, so etwas auf sich zu nehmen und den eigenen Hof in eine Gesellschaft umzuwandeln?
Grüße
Bauernhof an eigene Kapitalgesellschaft verkaufen?
Servus,
nur zwei einzelne Aspekte am Rande:
Wenn bisher Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt wurden, wird die Kapitalgesellschaft jedenfalls (kraft Rechtsform) Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben.
Das kann u.U. wehe tun, aber um das einzuschätzen, müßten alle Details des Falles bekannt sein - das lässt sich hier nicht beurteilen.
Ferner kann der Verkauf unter Umständen dazu führen, daß der (Rest?)hof nicht mehr als Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen bewertet wird. Die aus der anderen Bewertung erwachsende Einkommensteuer kann dem offenbar ohnehin klammen Verkäufer vollends das Kreuz brechen.
Einzelheiten zu diesen Aspekten bei jedem StB, an dessen Tür „landwirtschaftliche Buchstelle“ steht. LuF Steuerrecht ist ein Spezialgebiet, mit dem man sinnvollerweise zum spezialisierten StB geht, weil das nicht alle mögen und auch nicht alle können.
Schöne Grüße
MM
Entnahmen kurz vor Insolvenzantrag
Hi !
der Besitzer hätte Schulden in unbestimmter Höhe.
Das hört sich für mich so an, als solle das vorhandene Vermögen irgendwie gerettet werden, um anschließend einen Insolvenzantrag zu stellen. Aus dem Sachverhalt läßt sich leider nicht mehr herauslesen.
Sollte dies tatsächlich ein Teil der Planung sein, dürfte ein Blick in die Insolvenzordnung (InsO) und das Anfechtungsgesetz (AnfG), beide zu finden auf http://www.gesetze-im-internet.de etwas Ernüchterung verschaffen.
BARUL76
Hallo zusammen,
der Bauernhof hat keine Einnahmen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit. Ein Unternehmer würde ein Unternehmen gründen, den Bauernhof kaufen um dann Räumlichkeiten zu vermieten. Z.B. Scheune vermieten oder Wohnhäuser, Flächen oder Räumlichkeiten zur landwirtschaftlichen Nutzung.
Danke für eure Antworten soweit.
Grüßle