Priv. Berusunfähigkeitsrente - ja oder nein ?

hallo, Cyba,
ich weiß schon, warum die das sagen: die allgemeine Meinung ist, dass Du als Angestellter Dir höchstens beim Schreiben die Finger brechen kannst. Außerdem besagt die Statistik der BfA, dass nur 6% der Erwerbsminderungen BU ist, 94 % sind EU. Das ist, wie alle Statitiken von den Zahlen her richtig.
Dagegen spricht:

  1. bevor Du EU geschrieben wirst, bist Du meistens erst mal BU
  2. Woher sollst Du wissen, ob Du nicht zu den 6% gehörst? Und dann ist das Jammern groß.
    Außerdem besteht das leben nicht nur aus Schreibtischsitzen (bei dem man sich ein Rückenleiden zu legen kann). Kann ein Angestellter auch krebs oder Herzinfarkt bekommen? Eine Mehlallergie (schlimm für einen Bäcker) bestimmt nicht… doch andere Gründe gibts genügend.
    Grüße
    Raimund

und wenn es nur die Sicherheit ist, dass man nicht im Regen steht.
Ich weiß nicht, wie die Entscheidung sein wird, wenn Du Erwerbsminderung hast. Und zwar bei einer kleinen EW. also, wenn Du noch 5 Stunden arbeiten kannst.
Vom Text her ist das keine BU. Ob es da Versicherungen gibt, die in so einem Fall sich weigern?
außerdem sind die EW-Zahlungen mehr als dürftig.Stell Dir vor, Du hast Familie (Mama zuhause, 2 Kinder, vielleicht sogar noch Schulden auf dem Haus) und bekommst nur noch 18%!!! Am besten: Strick kaufen! Denn die Wittwenrente ist höher!
Außerdem wird nicht jeder innerhalb der 18 Monate EW geschrieben. Das war auch schon bei der BUR so. Was machst Du dann ohne Geld? Sozialamt? Hier zahlt die CONDOR dann rückwirkend zum 1 Tag die Rente. Denn Du musst ja bei der CONDOR Deine BU nicht sofort melden. Denn wenn Du eine Rente beziehst, musst Du das der Kasse sagen. also lebst Du erst mal von dem Geld der kasse und wemnn die nicht mehr zahlt, meldest Du Deine BU bei der Versicherung und erhälst einen schönen Batzen Geld nachbezahlt. Damit kann man dann auch noch eine zeitlang leben.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

hallo, Michael,

BU ist auf jeden Fall sinnvoll. Als gute Quelle, auch welche
Kombination eine BUZ haben sollte oder nicht, ist die Ausgabe
10/2000 der Finanztest. Auch findest Du auf den Seiten von
www.finanztest.de eine Liste zum Downloaden (*.pdf), nach
welchen Punkten Du ein Angebot einer BUZ abarbeiten solltest.

halte ich nicht so viel davon. Bisher ist jeder Test zum Teil
falsch gewesen. Woher soll jetzt der Anwender wissen, welcher
Teil falsch war?

Was war denn an dem Test falsch? Über die Angabe einer Quelle wäre ich Dir dankbar.

Abgeraten wird dort (soweit ich mich entsinne) von einer
kapaitalbildenden BUZ. Allerhöchstens noch abzuschließen ist
eine BUZ in Verbindung mit einer Risiskolebensversicherung.

Im Prinzip ja. Nur gubt es auch hier Ausnahmen: u.U. kann es
sehr sinnvoll sein, die „schwere Krankheiten“ Versicherung des
Marktführers (SALI) abzuschließen. Der neue Tarif ist sehr
gut.
Übrigens sind meist die BUR, die nur in Verbindung mit einer
Risikoversicherung gemacht werden können günstiger, als die
reinen BUR… nachweisbar! Da bekommt man für weniger Beitrag
auch noch mehr Leistung.

Auch hier möchte ich die Angabe einer Quelle haben. Und irgendwie habe ich das Gefühl, das Du sehr einseitig „Sali“ vertrittst. Verkaufst Du das Produkt?

Wichtig zu wissen ist es auch vorher, wie hoch die
Versorgungslücke derzeit ist. Dein Mann fällt morgen beim
privaten Bau vom Gerüst und ist 80% bu. Gehe davon aus, daß
von dem Bruttoeinkommen Deines Mannes noch zwischen 17 und 25%
(hier weichen alle Aussagen der Versicherungsmitarbeiter ab)
als Erwerbsminderungsrente (?) gezahlt werden, so weiß Du
ungefähr wie hoch die Versorgungslücke ist.

So hoch, wie die Versorgungslücke ist, kann man gar nicht
abschließen. Außer der Beitrag ist Nebensache.

Wenn ein Angestellter (35 Jahre) ein Brutto von DM 5000,- und Netto von DM 3.500,- hat, sollte er ca. DM 1.200,- Erwerbsunfähigsrente bei einer Arbeitsfähigkeit von bis zu drei Stunden von der gestzlichen bekommen. Und eine Abdeckung von DM 2.300,- sollte mit einem Beitrag von unter DM 100,-/Monat zu schaffen sein. Wieso kann man dann nicht so hoch abschließen, wie die ungefähre Versorgungslücke ist?

Als Faustregel kann man sagen: der Gesetzgeber hat bestimmt,
dass man höchstens 60% des Einkommens absichern darf.

Viele Versicherer schließen eine Höherabdeckung von 50% des derzeitigen Bruttoeinkommens aus.

Das wird aber bestimmt noch geändert: es gibt ja keine
Berufsunfähigkeit mehr. Was machen, wenn man nur BU ist, aber
länger als 6 Stunden täglich noch einen anderen Job ausführen
kann?

Das ist der Haken bei der Geschichte. Bist Du in diesem Fall noch 50% berufsunfähig, in dem bei der Versicherung angegebenen Beruf? Es gibt Gesellschaften die schließen die abstrakte Verweisung grundsätzlich aus. Ich bin als Arzt für Chirugie (nicht nur Arzt!) versichert, kann in dem Fall nicht auf eine Tätigkeit als allgemeiner Arzt verwiesen werden, könnte aber als Pförtner arbeiten.

Irgendwo tiefer im Thread schreibt Jörg Voss etwas von einem
Rating der BUZ. Auch die weiteren Aussagen von Ihm sind echt
i. O. Suche Dir einen Versicherungsmakler -online oder
persönlich- und versuche über den eine solche Ratingliste zu
bekommen.

Ein Problem sind die BU-Ratings. Es gibt leider kein einziges
Programm, das wirklich eine Topp Auskunft gibt. Und für viele
der Makler und Mehrfachagenten ist BUR ein Buch mit 7 Siegeln.
Sie verkaufen halt ein Produkt.

Auch hier wieder meine Frage, ob Du „Sali“ vertickerst. Irgendwo tiefer im Thread taucht die Gesellschaft schon mal auf. Falls das der Fall sein sollte, verstehe ich die Bemerkung nicht, daß die Makler und Mehrfachagenten halt ein Produkt verkaufen. Wenn Du als Versicherungsmensch tätig bist, versuchst Du hier auf diesem Board halt auch Dein Produkt zu verkaufen und ich bekomme dann mehr das Gefühl, daß ich bei einem Makler in Bezug auf die Beratung besser aufgehoben bin, der objektiver die Sache betrachtet als Du, als bei Dir.

CU,
Michael

Hallo Raimund,

versuche mal von den Versicherungen, die Du erwähnst, dies
schriftlich zu bekommen! Du wirst Dein blaues Wunder erleben.
Es gibt keine Versicherung, die dies in ihren Bedingungen
stehen hat!
Versuche es mal! und wenn Du eine findest, schreib mir!

„Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, ihren beruf auszuüben“.

Diesen Passus habe ich in zwei AVBs gefunden.
Viele Grüsse,
Michael

hallo Michael,
richtig so ist die Definition von BU. Nur, steht da auch drin, dass der gelbe Arbeitsunfähigkeitszettel des Arztes genügt?
Hier hakt es nämlich aus. Derjenige, der BU-Rente will, braucht dann eine genaue Beschreibung seiner BU, also eine genaue krankheitsbeschreibung.
Gerade über dieses Thema habe ich mich vor kurzem mit einem Juristen unterhalten.
Auch er ist genau der gleichen Meinung: es gibt keinen anderen Tarif, der bei AU bezahlt.
Grüße
Raimund

hallo, Michael,

BU ist auf jeden Fall sinnvoll. Als gute Quelle, auch welche
Kombination eine BUZ haben sollte oder nicht, ist die Ausgabe
10/2000 der Finanztest. Auch findest Du auf den Seiten von
www.finanztest.de eine Liste zum Downloaden (*.pdf), nach
welchen Punkten Du ein Angebot einer BUZ abarbeiten solltest.

halte ich nicht so viel davon. Bisher ist jeder Test zum Teil
falsch gewesen. Woher soll jetzt der Anwender wissen, welcher
Teil falsch war?

Was war denn an dem Test falsch? Über die Angabe einer Quelle
wäre ich Dir dankbar.

Das wäre jetzt ein Text von mehreren Seiten. Aber damit Du siehst, wie gut die Tests sind:
Fall 1:Bei den KV-Tests z.B. (bei BU gibt es ebenfalls Fehler) hat Finanztest 1997 (der Test wird heute noch von den Verbraucherverbänden verwendet) eine genaue Trennung von APK und Partner gemacht und beurteilt. Doch schon 2 Jahre zuvor war es der DBV (die ja jetzt nur noch DBV-Winterthur heißt) selbst unmöglich, diese Vorgängerversicherungsteile auseinander zu halten. Das Wunder schafft nur Finanztest.
Fall 2: 1997 wurde die BARMENIA in den Boden gestampft, im neuem Test 2000 wurde der gleiche Tarif hochgelobt.
So könnte man weiter aufführen.
Fall 3: Der BUR Test: er war veraltet, als er herauskam. allein der Tarif der CONDOR (409) war nicht enthalten. Dafür aber der Tarif 309, den es gar nicht mehr gibt. Wie ich vomn anderen Versicherungen schon gehört habe, war es dort teilweise das gleiche. :

Abgeraten wird dort (soweit ich mich entsinne) von einer
kapaitalbildenden BUZ. Allerhöchstens noch abzuschließen ist
eine BUZ in Verbindung mit einer Risiskolebensversicherung.

Im Prinzip ja. Nur gibt es auch hier Ausnahmen: u.U. kann es
sehr sinnvoll sein, die „schwere Krankheiten“ Versicherung des
Marktführers (SALI) abzuschließen. Der neue Tarif ist sehr
gut.
Übrigens sind meist die BUR, die nur in Verbindung mit einer
Risikoversicherung gemacht werden können günstiger, als die
reinen BUR… nachweisbar! Da bekommt man für weniger Beitrag
auch noch mehr Leistung.

Auch hier möchte ich die Angabe einer Quelle haben.

Ganz neinfach: schau mal in ein Vergleichsprogramm (Morgen & morgen, Zoom, Rendite 2000) und Du wirst genau diese Tatsache feststellen. Das weiß aber jeder Makler und Mehrfachagent.
Weiter unten findest Du die Homepage von ZOOM. Da kannst Du mal reinsehen und nachrechnen.

Und
irgendwie habe ich das Gefühl, das Du sehr einseitig „Sali“
vertrittst. Verkaufst Du das Produkt?

Wieso einseitig? Ist die Erwähnung einer Versicherung eine Einseitgkeit? Das wäre unlogisch. Selbstverständlich biete ich meinen Kunden auch den Marktführer an! Es gibt nun mal z.Zt. keine Alternative dazu. Auch Skandia kommt da nicht mit. Und die E&L und die DBV sowieso nicht. Oder soll ich, damit niemand mir evtl. nachsagen kann, ich wäre einseitig, meinem Kunden von der SALI abraten? Da mache ich mich sogar strafbar.
Aber was hast Du gegen SALI? Und warum fragst Du mich das nicht bei der CONDOR? Schließlich habe ich die doch noch mehr empfohlen. Habe ich das richtige Gefühl, dass Du etwas gegen diese Versicherung hast?

Wichtig zu wissen ist es auch vorher, wie hoch die
Versorgungslücke derzeit ist. Dein Mann fällt morgen beim
privaten Bau vom Gerüst und ist 80% bu. Gehe davon aus, daß
von dem Bruttoeinkommen Deines Mannes noch zwischen 17 und 25%
(hier weichen alle Aussagen der Versicherungsmitarbeiter ab)
als Erwerbsminderungsrente (?) gezahlt werden, so weiß Du
ungefähr wie hoch die Versorgungslücke ist.

So hoch, wie die Versorgungslücke ist, kann man gar nicht
abschließen. Außer der Beitrag ist Nebensache.

Wenn ein Angestellter (35 Jahre) ein Brutto von DM 5000,- und
Netto von DM 3.500,- hat, sollte er ca. DM 1.200,-
Erwerbsunfähigsrente bei einer Arbeitsfähigkeit von bis zu
drei Stunden von der gestzlichen bekommen. Und eine Abdeckung
von DM 2.300,- sollte mit einem Beitrag von unter DM
100,-/Monat zu schaffen sein. Wieso kann man dann nicht so
hoch abschließen, wie die ungefähre Versorgungslücke ist?

Ein AN mit netto 3.500 bräuchte, wenn er die gesamte Versorgungslücke decken will 3.500,- DM BUR. Bedenke bitte, dass es keine BU mehr gibt. Und diese Summe kostet im Durchschnitt etwa 150,- DM. Reine BUR. bei der CONDOR ist dieser AN (LZ 25 Jahre) mit 118,50 DM dabei…incl. 15.000,- DM Risiko.
Die günstigste reine BUR mit Topp-Rating ist die der Allianz (120,57 DM) Gefolgt von der DBV (128.39 DM) Übrigens eine der besten Bedingungen. Beide (Allianz und DBV haben bei Franke BU-Rating FFF, also höchsze Bewertung)
Vergleiche jetzt bitte mal diese Beiträge. ist jetzt die CONDOR ein „Schnäppchen“?
Wer sich für so einen Vergleich interessiert, sollte mal bei http://www.fss-online.de/ reinsehen. Hier gibt es zwar nur die nicht-fondsgebundenen BUR als Vergleich. Das ist aber bei BU kein Problem.
Um aber gleich allzu großen Hoffnungen (meine Beiträge oben) zu zerstören: es kommt auch auf den Beruf an. Ein Maurer hat logischeweise einen höheren Beitrag als ein Schreibtischtäter. Eine krankenschwester ist ebenfalls sehr teuer.
Doch in einem gebe ich Dir Recht: 2.000,- oder 2.500,- DM sind ausreichend. Doch auch hier sind die BUR mit Risikoanteil teilweise günstiger, als die reinen BUR.

Als Faustregel kann man sagen: der Gesetzgeber hat bestimmt,
dass man höchstens 60% des Einkommens absichern darf.

Viele Versicherer schließen eine Höherabdeckung von 50% des
derzeitigen Bruttoeinkommens aus.

Richtig, die meisten. Leider prüfen aber einige Versicherungen die Höhe der BUR nicht beim Abschluss. Wenn dann der BU-Fall kommt, wird nur das ausbezahlt, was rechtens ist. Dafür hat der Versicherte aber jahrelang zuviel bezahlt. Pech gehabt? nein, falsch beraten worden!

Das wird aber bestimmt noch geändert: es gibt ja keine
Berufsunfähigkeit mehr. Was machen, wenn man nur BU ist, aber
länger als 6 Stunden täglich noch einen anderen Job ausführen
kann?

Das ist der Haken bei der Geschichte. Bist Du in diesem Fall
noch 50% berufsunfähig, in dem bei der Versicherung
angegebenen Beruf? Es gibt Gesellschaften die schließen die
abstrakte Verweisung grundsätzlich aus. Ich bin als Arzt für
Chirugie (nicht nur Arzt!) versichert, kann in dem Fall nicht
auf eine Tätigkeit als allgemeiner Arzt verwiesen werden,
könnte aber als Pförtner arbeiten.

richtig, leider gibt es so etwas noch. Doch anständige Versicherungen schließen die abstrakte Verweisung aus (also auch die Verweisung auf den Pförtner. Es heißt ganz deutlich: mehr als 50% in Deinem Beruf. Dein Beispiel Chirurg: ein Allgemeinarzt ist kein Chirurg, also Rente.). Das heist also: wenn Du mehr als 50% Deinen Beruf nicht mehr ausführen kannst, bekommst Du eine Rente. Und das ist das Problem mit der Erwerbsminderung der BfA.
Übrigens ist bei Ausschluss des abstrakten Verweisungsrechtes eine Verweisung auf den ehrenwerten Beruf dees Pförtners auch nicht möglich!

Irgendwo tiefer im Thread schreibt Jörg Voss etwas von einem
Rating der BUZ. Auch die weiteren Aussagen von Ihm sind echt
i. O. Suche Dir einen Versicherungsmakler -online oder
persönlich- und versuche über den eine solche Ratingliste zu
bekommen.

Ein Problem sind die BU-Ratings. Es gibt leider kein einziges
Programm, das wirklich eine Topp Auskunft gibt. Und für viele
der Makler und Mehrfachagenten ist BUR ein Buch mit 7 Siegeln.
Sie verkaufen halt ein Produkt.

Auch hier wieder meine Frage, ob Du „Sali“ vertickerst.

Was hat das mit SALI zu tun? Nein, ich habe keinen Ausschließlichkeitsvertrag mit SALI. Den gibt es auch gar nicht. Die arbeiten nur mit unabhängigen Maklern und Mehrfachagenten zuammen. Außerdem habe ich nur die pauschale Verurteilung der fondsgebundenen und kapitalbildeneden BUR relativiert. Sie hat ihren Sinn. Nicht bei jedem aber überlegenswert… und teuerer.

Irgendwo tiefer im Thread taucht die Gesellschaft schon mal
auf. Falls das der Fall sein sollte, verstehe ich die
Bemerkung nicht, daß die Makler und Mehrfachagenten halt ein
Produkt verkaufen. Wenn Du als Versicherungsmensch tätig bist,
versuchst Du hier auf diesem Board halt auch Dein Produkt zu
verkaufen und ich bekomme dann mehr das Gefühl, daß ich bei
einem Makler in Bezug auf die Beratung besser aufgehoben bin,
der objektiver die Sache betrachtet als Du, als bei Dir.

nein, ich will hier kein Produkt verkaufen. Wenn Du mal genau meine Postings nachließt, wirst Du feststellen, dass ich grundsätzlich sage, dass man bei meinen Kollegen besser aufgehoben ist, als bei einem Ausschließlichkeitvertreter: nicht deswegen, weil der letztere eine schlechte Ausbildung hätte oder ähnlichen Quatsch (Es gibt da viele dabei, die ein enormes Wissen haben). Nein, nur deswegen, weil er nun mal nur ein Produkt anbieten kann und darf. Außerdem wirst Du von mir nie hören, nur bei mir gibt es gutes. Ließ mal genau unsere Diskussion durch. Ich habe nicht gesagt: beim Brendle gibt es die CONDOR, sondern ich habe dieses Produkt vorgestellt. Bei wem man es sich besorgt, muss jeder selbst wissen.
Doch wer sich dafür interessiert, der kann sich ja direkt an CONDOR wenden und sich einen Makler in seiner Gegend sagen lassen. Telefonnummer (0180…)in der homepage: http://www.condor-versicherungen.de.
Habe ich jetzt Deine Angst, ich würde hier Werbung für mich machen abgebaut?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

bei meinen Recherchen in Bezug auf eine reine Rerufsunfähigkeitsversicherung habe ich eine Versicherung ohne einen Zusatz gesucht, weil ich in meinem Fall mit einer
KLV oder RLV zusammen mit einer BUZ ungünstiger gefahren wäre. Ist so; dieses habe ich mit mehreren Maklern, Einfach- und Mehrfachagenten durchgerechnet.
Vieleicht hängt es auch mit dem Alter, Beruf etc. zusammen, d. h. daß sich bei einer anderen Konstellation alles andere wieder rechnen kann.

Somit entfallen schon für mich viele Gesellschaften, da sie keine Versicherung ohne diesen Kombi anbieten. Irgendwann war dann auch die AM mit dabei. Sieht auf
den ersten Blick recht gut aus. Es gibt sogar noch ein nicht garantierten Überschußanteil, der am Ende der Versicherungsdauer an Dich gezahlt werden würde. Alles
ganz klasse. Der Haken ist der, daß die abstrakte Verweisbarkeit bei einer Nachprüfung der BU augehebelt werden kann, was bei dem Beispiel Chirurg und
Pförtner den ich genannt hatte, bedeuten würde, daß mich die AM bei einer Nachprüfung der BU, in dem Augenblick, wo ich als Pförtner zu mehr als 50% arbeiten
kann (arbeite) die Leistung einstellen würde (§1, Abs. 2 der AVB).

Wie du weiter anführst, die Definition von AU und BU. Ist eine AU über 6 Monate schon BU? Aber was spricht denn dagegen der Gesellschaft eine etwas
„ausführlichere“ AU, nämlich so wie in den AVBs geforderte Unterlage vorzulegen, aus der hervorgeht, daß Deine Berufs(arbeits-)unfähigkeit länger als 6 Monate
andauern wird? Die AU (der Gelbe) ist ja eigentlich nur die Vorlage bei der Krankenkasse und Deinem Arbeitgeber, daß Du zur Zeit nicht arbeiten kannst und ich
glaube, daß diese Vorlage nach 6 Wochen entfällt, da Du dann Krankengeld erhältst.

Auch ein Vergleichsrechnen bei fss-online widerspricht eigentlich der Tatsache eine Kombi aus RLV mit BUZ abzuschließen. Prämissen: kaufm. Angestellter, DM
2.500,-- bei BU, Todesfallsumme: DM 100.000,–. Laufzeit der Versicherung: 23 Jahre. Eine Allianz BUZ-plus BG2 kostet DM 143,83/Monat und die Allianz
BU-plus BG2 würde DM 100,65/Monat kosten. Meine RLV über DM 100.000,-- mit Dynamik kostet DM 8,75/Monat und nicht DM 43,18. Daher verstehe ich
Deine Argumentation für diesen Kombi absolut nicht. Deine vielfach angepriesene Condor war auf jeden Fall nicht dabei, vieleicht hat die das Manko, daß die meine
Berufsgruppe ausschließt?
Grüsse,
Michael

Hallo, Michael,
bevor wir jetzt in aller Öffentlichkeit Deine persönlichen Verhältnisse darlegen:
schreibe mir mal ein mail mit Deinem Geburtstag, Deiner genauen Berufsbezeichnung, wie lange Du BUR versichert sein willst (ich empfehle bis zum 60.), wie hoch Deine BUR sein soll.
Nur keine Angst, es ist ein relativ kleiner Arbeitsaufwand und ich mache ihn gerne. Man kann mir in Deinem Fall auch nicht vorwerfen, dass ich Dir eine Versicherung verkaufen will: Du hast sie ja schon.
Übrigens hat die AM nicht unbedingt das beste BU-Ranking.
Es gibt natürlich immer eine Möglichkeit für eine Versicherung mit den Zahlungen aufzuhören: spätestens, wenn Du wieder so gut wie früher verdienst und einen neuen Beruf hast, der Deiner gesellschaftlichen Stellung und Lebenserfahrung entspricht.
Ist ja auch gut so. Die BUR soll ja nicht zur Bereicherung dienen, sonder Härten mildern.
Also sende mir bitte mal diese Daten und ich sehe mal nach, was ich in Deinem Fall gemacht hätte. dann darfst Du mich öffentlich zerlegen:smile:))!
Grüße
Raimund