Priv. getrag. Kosten bei Nutzung ein. Firmenwagens

Moin miteinander,
ein Arbeitnehmer fährt einen Firmenwagen (Voll-Leasing, sprich Kraftstoff, Reifen, Werkstatt sind im Leasing abgedeckt), der ihm auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht. Der Wagen wird mit der 1%-Regel vom Arbeitnehmer versteuert. Aufgrund dessen, dass der Wagen zu 90% geschäftl. genutzt wird, führt der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch um sich bei der Einkommensteuererklärung den zuviel versteuerten Eigenanteil vom FA zurückzuholen. Eine jährlich erstellte Kostenaufstellung des Arbeitgebers für das Fahrzeug liegt dementsprechend vor.
Nun trägt der Arbeitnehmer auch selbst Kosten für das Fahrzeug
(Pflegemittel, Reinigung innen und außen, Kraftstoff im Urlaub usw.).
Können diese privat getragenen Kosten in der EkSte steuermindernd berücksichtigt werden?

Viele Grüsse
Obelixgazelle

Hallöchen,

den Sachverhalt verstehe ich nicht. Einerseits soll angeblich mit der Leasingrate Treibstoffkosten abgedeckt sein´(habe ich in einem Leasingverrtag noch nie gesehen, nicht mal in einem PKW - Mietvertrag) und andererseits zahlt der Nutzer jetzt selbst die Treibstoffkosten???

Kölle alaf zurück,
bei Geschäftswagen ist das allumfassende Leasing (also auch Treibstoff) üblich. Das gilt auch für den überschaubaren Privatgebrauch.
Zusätzlich trägt man dann privat die Treibstoffkosten für den Zeitraum des Urlaub und für die Pflege über den gesamten Leasingzeitraum.
Da man während der Urlaubszeit den Wagen genau so mit 1% des Neuwert versteuern muss und zusätzlich selbst Kosten hat, wird man z.T. doppelt zur Kasse gebeten.

Obelixgazelle

"Die Botschaft hört ich wohl , allein mir fehlt der Glaube. "

Das der Nutzer auf Kosten der Firma den Firmenwagen tankt, ist sicherlich üblich. Das aber die Leasingfirma den Sprit bezahlt, habe ich noch nie erlebt… . es ist ja gerade das Wesen des Leasing - anders als bei der Miete - alle Betriebskosten etc. auf den Leasingnehmer abzuwälzen.

Die Leasingrate ist so berechnet, dass der Nutzer selbstverständlich darüber die Kraftstoffkosten mit bezahlt, das übernimmt nicht die Leasingfirma.
Angenommen man fährt ca. 100 00km/a, dann benötigt man ca. x Ltr.Kraftstoff zu angenommen y Euro/Ltr. Das ist in der mtl. Leasingrate mit eingerechnet.
Benötigt man mehr Kraftstoff oder der Kraftstoff wird teurer usw., dann muß man am Leasingende den Differenzbetrag nachzahlen.

Viele Grüße
Obelixgazelle

Also reicht man die Tankbelege bei der Leasingfirma ein und die erstattet die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag? Übersteigende Kosten, die hängenbleiben, müßten Werbungskosten sein.