Hallo,
hab da mal ne Frage zum Versicherungsschutz
Vergleichsbeispiel: Ich übernachte für 5 Tage in einem Hotelzimmer, am letzten Tag läuft die Wanne aber dann doch mal über. *Kann ja mal passieren
Schaden im gesamten Zimmer (Teppich, Möbel, etc) und am Gebäude (Wände, Decken, etc).
Wer trägt die Kosten und welcher Versicherungsschutz gilt hier?
Mein Vergleich: Ich wohne in einem vollausgestattetem Apartment(Möbel,Küche, etc.). Angenommen meine Waschmaschine(mein Eigentum) lässt da mal Wasser, und ein Schaden am Gebäude (Mauerwerk, Decken, etc) sowie an der Einrichtung (Möbel,etc. > „was nicht mein EIgentum ist“) entsteht.
Wer trägt die Kosten und welcher Versicherungsschutz gilt hier?
danke für eure Antworten/Mühe und Hilfen
Gruß Stefan
Guten Tag stefan,
nach dem Grundsatz, dass der die Musik bezahlt, der sie bestellt,
wird der Bauunternehmer die Kosten für den Abrissbagger dem ihn
beauftragenden Hauseigentümer aufgeben. Für den Fall, dass eine
Gebäudeversicherung vorhanden ist, wird die dann bezahlen. In jedem
Fall werden entweder der Hauseigentümer oder der Versicherer die Kosten vom Mieter hereinzuholen versuchen. Hat der eine PHV, gut.
Hat der keine, schlecht. Die weiteren Folgen (Rechtsanwälte, Prozess,
etc.) lassen wir mal weg.
Gruß
Günther
Wer trägt die Kosten und welcher Versicherungsschutz gilt hier?
Das Hotel wird wohl gegen Wasserschäden versichert sein. Die Versicherungen werden erst einmal leisten, sich dann das Geld aber vom Schädiger zurückholen. Wenn dieser eine private Haftpflichtversicherung hat, würde diese mit großer Wahrscheinlichkeit einspringen.
Mein Vergleich: Ich wohne in einem vollausgestattetem
Apartment(Möbel,Küche, etc.). Angenommen meine
Waschmaschine(mein Eigentum) lässt da mal Wasser, und ein
Schaden am Gebäude (Mauerwerk, Decken, etc) sowie an der
Einrichtung (Möbel,etc. > „was nicht mein EIgentum ist“)
entsteht.
Wer trägt die Kosten und welcher Versicherungsschutz gilt hier?
Wie oben, nur das der eigentümer des Gebäudfes und der Eignetümer des Mobiliars u.U. zwei veschiedene Personen sind.
Vielen Dank für eure Antworten / Hilfen und Tips.
Resultat: Eine Private Haftlichtversicherung reicht vollkommen aus. Sollte also meine Waschmaschine einen Wasserschaden verursachen, so würde meine PHV in diesem Falle den Schaden übernehmen.
Da ich keine Hausratversicherung habe (Weil mein Hausrat keinen Wirtschaftlichen Wert hat), werde ich dann selber für mein Hab und Gut, z.B. Waschmaschine aufkommen müssen.
*Nicht für die Möbel, da sie ja nicht mein Eigentum sind ?!
LG Stefan