Hallo,
ein Freund von mir hatte sich meine Digitalkamera ausgeliehen. Bei seinem Einsatz ist diese kaputt gegangen (von wo auch immer runtergefallen…hab nur noch kleinteile vorliegen). Die Kamera hatte ich vor einem Jahr für rund 900€ gekauft.
Nun meine Fragen (bitte nicht lachen, habe da keinerlei Erfahrung):
- Muss seine private Haftplichtversicherung für den Schaden aufkommen?
- Was würde ich wiederbekommen, Wiederbeschaffungswert?
- Muss ich die Kamera zu der Versicherung schicken oder kommt jemand vorbei?
Vielen Danke für Eure Antworten im Voraus!
Tom
Hallo Tom,
schnelle Antwort, die Dich sicher nicht erfreuen wird. Die Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich nicht für geliehene Sachen auf, die dann kaputt gehen.
Gruß
Peter
Hallo auch,
- Muss seine private Haftplichtversicherung für den Schaden
aufkommen?
Nein, da geliehene und gemietete Sachen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Ausgenommen dein Freund hat in seiner Haftpflicht einen Baustein versichert (zusätzlich) der eine Entschädigung in diesem Fall leistet. Meist sind diese bis 500€ versichert.
- Was würde ich wiederbekommen, Wiederbeschaffungswert?
Ist eine Reparatur nicht mehr möglich (das lese ich bei dir so), so erhälst du den Zeitwert der Kamara. MW sind die Abzüge bei einem 1 jahr alten Elektrogerät bei ca. 60%
- Muss ich die Kamera zu der Versicherung schicken oder kommt
jemand vorbei?
Im Normalfall reicht ein Foto von der beschädigten Kamara und ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes der den Umfang und Art der Beschädigung bestätigt. Bei strittigen Dingen kann auch ein Gutachter von dir beauftragt werden. Bitte achtet dabei auf die Kosten!! Kostenvoranschlag ist ohne Bestätigung einer Kostenübernahme der Versicherung von dir zu zahlen und der Gutachter wird auch dann nur bezahlt, wenn der Schaden von der Versicherung als ersatzpflichtig eingestuft wird. Lehnt die Versicherung den Schaden ab, tja dann…
Vielen Danke für Eure Antworten im Voraus!
Gern geschehen, obwohl ich glaube, das dich diese Antworten nicht glücklich machen werden (oder deinen Freund). Sollte die Versicherung den Schaden nicht bezahlen, soll dein Freund eine Kulanzanfrage machen. Vielleicht hilft es ja.
Viele Grüße
Martin
das ging wirklich schnell. danke nochmal.
ja die antworten machen mich nicht wirklich glücklich.
zumal mein freund momentan nicht das geld hat mir diese kamera zu ersetzen. sowas fällt wohl mit unter die kategorie lehrgeld 
auch wenn ich mich damit ins abseitz schiebe, aber würde es irgendwas bringen, wenn ich diese kamera als gestohlen melde?
das ist eigentlich nicht meine art so einen weg einzuschlagen.
auch wenn ich mich damit ins abseitz schiebe, aber würde es
irgendwas bringen, wenn ich diese kamera als gestohlen melde?
das ist eigentlich nicht meine art so einen weg einzuschlagen.
Hallo auch,
ääh…, was soll dir das bringen? Keiner zahlt dir den einfachen Diebstahl, falls du das meinen solltest. Dafür in Gefahr zu laufen tierisch einen vor den Bug zu bekommen?? Laß es!!
Dein Kumpel solls der Haftpflicht melden, mit Kulanznachfrage und fertig. Denn Rest soll er dir in Raten abzahlen und gut is!!
Viele Grüße
Martin
auch wenn ich mich damit ins abseitz schiebe, aber würde es
irgendwas bringen, wenn ich diese kamera als gestohlen melde?
das ist eigentlich nicht meine art so einen weg einzuschlagen.
HURRA -
endlich mal jemand der so offen zugibt, dass er eine Straftat begehen will, um ein paar EUR zu sparen.
Weiter so.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
habe etwas ähnliches auch schon erlebt.
Es ging hier um ein Handy.
Die Versicherung zahlt grundsätzlich NICHT bei Dingen die Du jemanden überlassen hast.
Solltest Du die Kamera jedoch bei einem Besuch bei Deinem Kumpel vergessen haben und Du würdest ihn anrufen und ihn bitten die Kamera zu Dir zum Auto zu bringen, auf den Weg durch Treppenhaus fällt sie ihm dann aus der hand und ist kaputt, dann würde es etwas anders aussehen.
Aber bleib besser immer bei der Wahrheit.
Viele Grüße,
Mark
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Solltest Du die Kamera jedoch bei einem Besuch bei Deinem
Kumpel vergessen haben und Du würdest ihn anrufen und ihn
bitten die Kamera zu Dir zum Auto zu bringen, auf den Weg
durch Treppenhaus fällt sie ihm dann aus der hand und ist
kaputt, dann würde es etwas anders aussehen.
Hallo Mark,
tja auch leider hier ist es so, das er eine Gefälligkeitsleistung erbracht hat und daher dieses vom Versicherungsschutz ausgeklammert wäre.
Anderer Fall wäre, wenn er sieht, das der Kumpel die Camara bei ihm vergessen hat und schnell nach unten laufen will, um seinem Freund diese noch schnell zu geben. Bei herunterlaufen fällt er hin und die Camara ist auch hin. Das wäre ein Versicherungsfall.
Gruß
Martin