Als ich mich vor vier Jahren selbständig gemacht habe, habe ich eine Berufshaftplichtversicherung inkl. einer Privathaftplichtversicherung für mich und meinen Partner( damals noch Partner-seit 2 Jahren sind wir verheiratet) abgeschlossen. Jetzt hatte er zu der Zeit auch schon eine eigene Privathaftpflichtversicherung gehabt und wollte diese kündigen da er ja über meine Versicherung mit abgedeckt ist. Da sagte man ihm das diese Versicherung „Bestandsschutz“ ( da zuerst abgeschlosssen) und er diese nicht kündigen kann.
Stimmt das so ? Und wenn ja gilt das denn immernoch seit dem wir verheiratet sind? Müssen wir jetzt den Rest unseres Lebens doppelt versichert bleiben? Kann ja irgendwie nicht sein. Oder hat man uns da übers Ohr gehauen?
Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Hallo,
für den Rest Eures Lebens braucht Ihr ganz bestimmt nicht doppelt versichert bleiben. Jede Versicherung hat ihre befristete Laufzeit, siehe in der Versicherungspolice und den Allgemeinen Geschäftsbedinungen.
Als ich mit meinen Partner zusammen zog, hatten wir auch beide bereits je eine eigene Haftpflichtversicherung. Seine Versicherung bestand schon länger. Als ich zu ihm zog, habe ich mich bei ihm mitversichern lassen. Konnte meine Versicherung kündigen, da seine schon länger lief.
Ich denke mal, die Aussage der Versicherung Deines Mannes wird schon stimmen. Wenn diese länger besteht, kannst Du höchstens Deine private Haftpflicht schneller kündigen. Durch die Heirat bist Du evtl. automatisch bei Deinem Mann mitversichert und seine Versicherung besteht nun mal eben länger als Deine.
Ansonsten wende Dich mit Deinem Anliegen doch mal an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abteilung Verbraucherschutz
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel.: 0 22 84 108 - 7655
oder schau unter www.bafin.de
Hallo Sandra,
die ältere HP hat Vorrecht.
Die jünger muss nachgeben.Sprich mit Deiner Versicherung.
Dann kannst Du Deinen Vertrag evtl. ändern. Bei der Gelegenheit kannst Du dann gleich den anderen Schutz auf Aktualität überprüfen lassen.
Grüße
Raimund
Gibt es wirklich Versicherungen, die ich NICHT (also ggf.
auch nach fünf Jahren) kündigen kann?
Das kann ich mir eigentlich nicht so ganz vorstellen.
MfG, Trobi
Die jünger muss nachgeben.Sprich mit Deiner Versicherung.
Dann kannst Du Deinen Vertrag evtl. ändern. Bei der
Gelegenheit kannst Du dann gleich den anderen Schutz auf
Aktualität überprüfen lassen.
Grüße
Raimund
hallo trobi,
klar kannst Du Deine HP nach 5 Jahren kündigen… auch wenn du einen 10-Jahresvertrag unterschrieben hast.
Mir fällt gerade keine Versicherungsart ein, die nicht kündbar wäre.
Grüße
Raimund
Hallo Berhard,
die kann man m.W. auch vorzeitig kündigen, wenn sie länger als 5 Jahre dauert… allerdings ist dann die „Restschuld“ sofort fällig!
Dazu kommt, dass sehr viele Kredithaie diese Versicherung gegen Einmalbeitrag abschließen: volle Provision!
Grüße
Raimund