Jemand hat vor 5 Jahren 25% eines Hauses geerbt hat und vor 2 Jahren noch mal 25% des Hauses geerbt.
Derjenige ist seit 3 Monaten fertig mit dem priv. Insolvenzverfahren. Morgen würde das Haus nun z.B. verkauft und Geld dabei auf denjenigen zukommen. Darf derjenige das Geld behalten oder macht er sich strafbar oder hat er sich schon strafbar gemacht.
soweit ich weiss, ist das Insolvenzverfahren erst dann abgeschlossen, sobald das zuständige Gericht seinen Segen dazugegeben hat.
Wird eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens angestrebt, muss der Insolvenzverwalter mit ins Boot geholt werden.
Ich kann hier nur von mir sprechen: Der Insolvenzverwalter muss möglichst zeitnah - also innerhalb weniger Tage - über die bevorstehende Erbschaft in Kenntnis gesetzt werden. Sobald die Auszahlung auf das eigene Konto erfolgt ist, fließen 50% des gesamten Barvermögens auf das Treuhandkonto des Insolvenzverwalters.
Das gilt auch dann, wenn das zu erwartende Vermögen den Schuldenpegel um ein vielfaches übersteigt.
Der Überschussbetrag wird zurückgezahlt, sobald das Insolvenzverfahren seitens des Gerichts abgeschlossen worden ist. Bis dahin können allerdings einige Wochen vergehen…!
Hallo, .
verstehe ich das richtig, hätte man das Erbe vor 5 bzw. 3 Jahren schon melden müssen, auch wenn bis heute noch kein Geld darauf geflossen ist?
Hi mm
Straftaten,Bussgelder,Finanzamt,Unterhalt,Rechtsanwalt und Ärztegebühren fallen nicht unter Insolvenz.
Während des WOHLVERHALTENS = 6 Jahre ab Insolvenzeröffnung alles abgeben bis etwa € tausend
ungrad. Lottogewinne darf man behalten ABER Erbschaften müssen bis zur Hälfte abgegeben werden in dieser Zeit. Leuchten die Augen? Nun die Erbschaft fällt natürlich genau in die Wohlverhaltensphase.???
Mit freundlichem Gruss
petelennox
im Prinzip schon. Ein Haus oder einen Hausanteil erbt man ja nicht mal eben so…
Liegt lediglich ein Nutzungsrecht vor? Oder nur eine mündliche Vereinbarung? Oder sind entsprechende Verträge vom Notar aufgesetzt und ggfs. beim Grundbuchamt hinterlegt bzw. eingetragen worden?
Vielleicht würde ein Gang zum Schuldnerberater helfen - bevor man den Insolvenzberater von der Erbschaft in Kenntnis setzt. Mal ganz abgesehen davon, das der Insolvenzberater jederzeit Einblick „Ämtermeierei“ nehmen kann.
C. Göllner
Hallo, .
verstehe ich das richtig, hätte man das Erbe vor 5 bzw. 3
Jahren schon melden müssen, auch wenn bis heute noch kein Geld
darauf geflossen ist?
Hallo,
vor 3 bzw. 5 Jahren ins Grundbuch eingetragen worden, Stand bis dato leer und wird angenommen aber jetzt verkauft, so dass nun Geld fließen würde.
dann würde ich überlegen, wie lange die Insolvenz noch läuft - ob man mit dem Verkauf nicht noch 1, 2 oder drei Jahre wartet.
Ansonsten kann ich nur raten, den beabsichtigten Verkauf beim Insolvenzverwalter anzumelden bzw. ihn darüber in Kenntnis zu setzen.
Bei z. B. 50.000 € Schulden und einem Verkaufswert von 150.000 € für das Haus müssten erstmal 75.000 € (50%) auf das Treuhandkonto des Insolvenzverwalters überwiesen werden.
Den Überschussbetrag von in diesem Beispiel etwa 25.000 € würden vom Insolvenzverwalter zurücküberwiesen - das kann aber einige Wochen dauern…!!!
C. Göllner
Hallo,
vor 3 bzw. 5 Jahren ins Grundbuch eingetragen worden, Stand
bis dato leer und wird angenommen aber jetzt verkauft, so dass
nun Geld fließen würde.
Wenn die Privatinsolvenz offiziell abgeschlossen ist
und er nach dieser Zeit Geld bekommt, so kann man das
gesamte Geld behalten. Die Forderungen der Gläubiger
sind mit Ablauf der Insolvenz erloschen.