Priv. Insolvenz

Hallo,

kann mir jemand sagen, was bei einer privaten Insolvenz dem Zahlungsunfähigen gepfändet werden darf und was man ihm lassen muss.
Vor allem wenn er selbständig tätig war.
Wie weit dürfen Pfändungen vorgenommen werden, die die Ausübung einer weiteren beruflichen Tätigkeit verhindern, zB. Computer etc.

Ganz wichtige Frage. In wie weit dürfe Gegenstände und Vermögen des Ehepartners gepfändet werden, wenn diese in „normaler“ Zugewinngemeinschaft leben.

Danke für alle Tipps.

Gruss Claudia

Hallo,

kann mir jemand sagen, was bei einer privaten Insolvenz dem
Zahlungsunfähigen gepfändet werden darf und was man ihm lassen
muss.
Vor allem wenn er selbständig tätig war.

Das kommt ganz darauf an, ob er Unterhaltverplflichtungen hat.
Ohne U.-Verpflichtungen wird ihm bis 939€ ntto/Monat nichts abgezogen.
Von 940€ bis 949,99€ sind´s 7€.
Hast Du 1400€, mußt Du 329€ abdrücken.
Sind allerdings z.B. 2 Unterhaltsverpflichtungen dabei, darfst Du alles bis 1479,99€ behalten. Abzüge gibt´s dann erst ab 1480€.

Kleines Beispiel:
Ohne U-Verpfl. bei 1480€ Abzug 385€.
Mit 2 U-Verpfl bei 1480€ Abzug 2€.
Tabelle gibt´s im Internet.

Wie weit dürfen Pfändungen vorgenommen werden, die die
Ausübung einer weiteren beruflichen Tätigkeit verhindern, zB.
Computer etc.

Pfändungen gibt´s bei Privat Insolvenz nicht mehr. Alle Gläubiger haben nur noch mit deinem Insolvenz Verwalter zu kommunizieren. Du siehst keinen Gerichtsvollzieher mehr und bekommst keine Mahnungen mehr. Allerdings wird sich der Insolvenzverwalter Deiner Wertgegenstände bedienen und sie in die Insolvenzmasse einfliessen lassen. Du kannst aber mit ihm verhandeln, ihm glaubhaft darstellen, dass Du dies und jenes aus Erwerbsgründen dringend brauchst. Entweder gibt er es dann aus der Insolvenzmasse so frei, oder er gibt Dir die Möglichkeit, die Sache aus der Insolvenzmasse frei zukaufen. Hast Du dann die Kohle abgedrückt, kann Dir die Sache keiner mehr nehmen.
Mir ist von einem Fall bekannt, dass einer sein Motorrad behalten wollte und deshalb angegeben hat, dass er es zum Geld verdienen dringend braucht. Der Inso-Verwalter hat es gegen Zahlung von 100€ aus der Inso-Masse frei gegeben.

Ganz wichtige Frage. In wie weit dürfe Gegenstände und
Vermögen des Ehepartners gepfändet werden, wenn diese in
„normaler“ Zugewinngemeinschaft leben.

Hier will ich Dir keine Tipps geben, da dies ein heikles Thema ist, das Du mit Deinem Anwalt oder der Schuldnerberatung abklären solltest, je nachdem, wer für Dich den Inso-Antrag bei Gericht stellt.
Jede falsche Auskunft könnte hier fatale Folgen haben.

Hoffe, Dir trotzdem ein bischen weiter geholfen zu haben.

Gruß,
Wolfgang
PS: Hab Dir die Liste mit den Pfändungsgrenzen eben zu gemailt.

Hallo,

ein Verbraucherinsolvenzverfahren bedeutet, dass vorab ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden hat und dieser gescheitert ist. Das Scheitern muss von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt bescheinigt werden. Das kann man also nicht selbst machen.
Im Verfahren selbst wird ein Treuhänder das vorhandene Vermögen prüfen und ggfs. verwerten. Also Sparbücher, Autos und andere Wertsachen werden beschlagnahmt, bzw. mußt du an den Treuhänder abtreten.
Verbleiben wird dir das pfändungsfreie Einkommen, das von der Anzahl der Unterhaltsberechtigten abhängig ist.
Ehegatten werden nicht einbezogen. Wir haben in Deutschland keine Sippenhaft. D.H. der Ehepartner kann vermögend sein und Wertsachen besitzen. Der Treuhänder wie auch ein Gerichtsvollzieher dürfen hier nicht dran. Das hat mit dem Begriff der Zugewinngemeinschaft nichts zu tun. Dabei geht es lediglich um Vermögensaufteilung bei Scheidung oder Todesfall.

Gruß,
Francesco

kleine Ergänzung…
ergänzend zu Francescos (wie immer ) richtigen Kommentaren noch…

ein PC kann i.d.R nichz mehr gepfändet werden insbesondere wenn er berufsbdint nötig ist (es sei denn es handelt sich um nen Schleppi für 20.000 Euro ;o)))

bzw. Sippenhaft brauchst dir nur Prof. Brinkmann anzusehen - meinst du jemand könnte Witwe Scholz was pfänden bzw. sie hätte dann diesen Trottel geheiratet???

Bernd