Hallo,
kann mir jemand sagen, was bei einer privaten Insolvenz dem
Zahlungsunfähigen gepfändet werden darf und was man ihm lassen
muss.
Vor allem wenn er selbständig tätig war.
Das kommt ganz darauf an, ob er Unterhaltverplflichtungen hat.
Ohne U.-Verpflichtungen wird ihm bis 939€ ntto/Monat nichts abgezogen.
Von 940€ bis 949,99€ sind´s 7€.
Hast Du 1400€, mußt Du 329€ abdrücken.
Sind allerdings z.B. 2 Unterhaltsverpflichtungen dabei, darfst Du alles bis 1479,99€ behalten. Abzüge gibt´s dann erst ab 1480€.
Kleines Beispiel:
Ohne U-Verpfl. bei 1480€ Abzug 385€.
Mit 2 U-Verpfl bei 1480€ Abzug 2€.
Tabelle gibt´s im Internet.
Wie weit dürfen Pfändungen vorgenommen werden, die die
Ausübung einer weiteren beruflichen Tätigkeit verhindern, zB.
Computer etc.
Pfändungen gibt´s bei Privat Insolvenz nicht mehr. Alle Gläubiger haben nur noch mit deinem Insolvenz Verwalter zu kommunizieren. Du siehst keinen Gerichtsvollzieher mehr und bekommst keine Mahnungen mehr. Allerdings wird sich der Insolvenzverwalter Deiner Wertgegenstände bedienen und sie in die Insolvenzmasse einfliessen lassen. Du kannst aber mit ihm verhandeln, ihm glaubhaft darstellen, dass Du dies und jenes aus Erwerbsgründen dringend brauchst. Entweder gibt er es dann aus der Insolvenzmasse so frei, oder er gibt Dir die Möglichkeit, die Sache aus der Insolvenzmasse frei zukaufen. Hast Du dann die Kohle abgedrückt, kann Dir die Sache keiner mehr nehmen.
Mir ist von einem Fall bekannt, dass einer sein Motorrad behalten wollte und deshalb angegeben hat, dass er es zum Geld verdienen dringend braucht. Der Inso-Verwalter hat es gegen Zahlung von 100€ aus der Inso-Masse frei gegeben.
Ganz wichtige Frage. In wie weit dürfe Gegenstände und
Vermögen des Ehepartners gepfändet werden, wenn diese in
„normaler“ Zugewinngemeinschaft leben.
Hier will ich Dir keine Tipps geben, da dies ein heikles Thema ist, das Du mit Deinem Anwalt oder der Schuldnerberatung abklären solltest, je nachdem, wer für Dich den Inso-Antrag bei Gericht stellt.
Jede falsche Auskunft könnte hier fatale Folgen haben.
Hoffe, Dir trotzdem ein bischen weiter geholfen zu haben.
Gruß,
Wolfgang
PS: Hab Dir die Liste mit den Pfändungsgrenzen eben zu gemailt.