Priv. Krank.vers. ! Was muss jetzt ein Student..?

Hallo an alle Experten,

im vorherigen Beiträgen wurde das Thema zum Teil besprochen, doch diese Situation emfinde ich kniffliger:

Student hat im Jan. diesen Jahres das 34. Lebensjahr vollendet und zum Abschluss des Studiums sind es noch ca. 3 Semester. (Hätte er sich vor Jahren eine Einführung der Studiengebühren und schwierige Umstände bez. Krankenversicherung vorgestellt, er hätte wahrscheinlich das Studium längst beendet). Hiermit auch eine Warnung an zukünftige Langzeitstudenten.
Der Fall: Am 01.04.2004 ist er in eine priv. Krankenversicherung aufgenommen worden (INTER , Tarif CC (Compact Care)).
Der Beitrag 85 euro monatlich für Studenten, Vertragslaufzeit 12 Monate.
Vor 2 Monaten wurde der Beitrag um 5 euro erhöht (Kostenanpassung aufgrung allgem. Entwicklung usw.). Heute erhielt Student einen Brief von der Versicherung bez. Beitragsanpassung. Neuer Beitrag ab 01.02.2005 sage und schreibe 201,83 euro, also eine Erhöhung um 125 % mit dem Hinweis, daß Student sich altersbedingt nicht mehr im Ausbildungstarif befindet. Im Vertrag stand nichts von einer Tarifklausel für Studenten. Einzig allein kurz über der Unterschrift der dringende Hinweis auf die Rückseite des Vertrags. Dort findet man
nur Klauseln zur Vertragsdauer (1 Jahr), Allgemeine Hinweise, Schweigepflichtentbindung und Datenschutzeinwilligung. Sind Verträge nicht dazu da, daß sie eingehalten werden ? Abgesehen davon ist der neue Beitrag UNMÖGLICH tragfähig, wenn Student leider noch 800 euro alle 6 Monate zur Rückmeldung an der Hochschule zahlen muss. Unterhalt von Auto kommt ebenfalls hinzu. Was kann man da tun ? Lastschrift sperren, damit Korrektur von Febr. nicht abgebucht wird ? Vertrag kündigen und in die Gesetzliche wechseln ? Wer führt denn 30 % seines Bruttoeinkommens aus Teilzeit an die Krankenversicherung ab ? Das entspräche etwa die vierfache Menge des Anteils, was ein Vollversicherungspflichtiger vom brutto abführen muss.

Hallo
Du hast den gesponserten CC-Tarif abgeschlossen. dieser Tarif ist nur für Studenten und ähnliche „Berufe“. Nun kann so ein Tarif nicht bis zum 65. Lebensjahr gesponsert werden, oder?
Dass Du mit 34 nicht mehr als Student anerkannt wirst ist auch klar.
also hat die Inter Dir den ganz normalen CC-Beitrag genannt.
Vollkommen rechtens.
Versuche mal als Kassenpatient noch eine Anerkennung als Student zu erhalten!
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

das von dir genannte Privileg hatte ich gar nicht beansprucht, soviel
Bezug zur Realität habe ich noch. Es geht mir eher darum, warum solche Klauseln NICHT im Vertrag vereinbart werden, sondern irgendwo im paragraphischen Beipack schlummern. Selbst dann - wie sollte ich herauslesen, daß der Beitrag um mehr als das Doppelte hinaufschießt ?
Sonst hätte ich mich rechtzeitig nach Alternativen umgeschaut.
Na ja, ich denke irgendwo werde ich eine Lösung finden.
Übrigens, bei den Gesetzlichen, falls du die meinst, gibt es ab dem 30.Lebensjahr keinen Studententarif, sondern man wird in die niedrigste Stufe der Selbständigen mit den Freiberuflern, Künstlern etc. eingeordnet. Zuletzt waren das ca. 125 euro Beitrag monatlich.

Nichtsdestotrotz wünsche ich Dir, daß du mit solchen Problemen nicht belastet wirst - auch wenn in meinem Fall langfristig eine Mitschuld zuzuweisen wäre…

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hallo Mustafa,
Du hast einwandfrei den CCA. A steht für Ausbildung. Und der läuft nur bis zum 34 LJ.
der Tarif ist absolut klasse für Studenten. Doch sollten Studenten halt mit sagen wir mal spätestens 32 fertig sein! *g* (mal sehen, wie lange mein Sohn auf Beruf: Sohn und Student macht!)
Wer hat Dir den verkauft? Er hätte Dich darauf hinweisen sollen.
sieh mal in Deine Police: da steht als Tarifbezeichnung CCA (Compact Care A)
Ich biete diesen Tarif sehr gerne Studenten an, besonders männlichen. Denn der ist für die Leistungen enorm günstig. Kann jederzeit mit dem Kassentarif für Studenten konkurieren. Doch jeder muss natürlich wissen, dass der nicht für die Ewigkeit ist.
Wenn du willst, dann kannst Du mal die Police einscannen und mir senden. Ich schau mir das Ding dann an.
Aber ich bin mir absolut sicher, dass es der CCA ist.
Grüße
Raimund

Hallo nochmals,

ich weiss nicht, ob wir uns irgendwie missverstehen. Natürlich habe ich den Compact Care A abgeschlossen. Sollte der nicht, wenn nichts anderes vereinbart, für ein Jahr gelten ? Auf die Versicherung bin ich
in der Internetrecherche gekommen. Natürlich ist das ein Klassetarif - ich wundere mich nur, warum so elementare Dinge im Beipack stehen und NICHT im Antrag/Vertrag (nach Annahme des Antrags) ? Nein, mich hat niemand daraufhingewiesen und ich kann mich nicht daran erinnern, daß ich den Anhang zu meinem Versicherungsschein VOR meiner Unterschrift zu Gesicht bekommen hätte. Ich kann momentan keine 200 euro monatlich für den Krankheitsfall zur Seite legen. Für alle anderen Ende 20er oder Anfang 30er Langstudis dürfte der Tarif Top sein…Ich will hier auch keine Versicherung schlecht darstellen sondern benötige einen konkreten Vorschlag, der mir weiterhilft…

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hallo Mustafa,
darf ich mal gemein sein?
Das kommt davon, wenn man meint, dass amn alles selbst machen kann. Hättest dj einen Makler genommen, dann könntest du entweder ihn verantwortlich dafür machen (fehlende Beratung), bzw. er hätte Dir das gleich gesagt. So aber bist du nun Dein eigener Makler.
Nun ist aber das Kind in den Brunnen gefallen.
Ich habe mal schnell mein schlaues Programm befragt (Eintrittsalter 35 Jahre).
Ich muss Dich leider enttäuschen. Es gibt keinen Tarif, der wesentlich günstiger wäre.
doch einen: 118, 85 Euro. Doch der hat dann 750 Euro SB. Das wäre ein Maximalbeitrag (also die SB auf den Monatsbeitrag mitberechnet) von 181,35 Euro.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund, selbst wenn ich eine Standpauke verdient hätte, wärst du von mir aus bestimmt nicht dazu berechtigt, eine zu halten.
Einen etwas moderateren Umgang hätte ich von dir jetzt schon erwartet.
Ich komme gerade aus der Nachtschicht, deswegen meine verspätete Antwort.
Makler hin, Makler her - selbst bei einer Fehlberatung über einen Makler, meinst du ich könnte den rechtlich belangen ?
Konkret zu deinem Angebot: falls ich nicht ab dem 01.04. in eine freiwillige Stufe einer gesetzlichen Kasse kommen sollte, komme ich darauf zurück. Oder nenn ihn mir gleich - obwohl mir macht eher der Austritt aus dem Vertrag Kopfschmerzen. Da stand wieder einmal im Anhang (natürlich nicht im Vertrag) irgendwas von einer Kündigungsmöglichkeit zum Jahresende, d. h. die Verträge enden jeweils zum Jahresende. Das dürfte doch wohl erst ab dem 2. Mitgliedschaftsjahr eingeführt werden ? Also mein Vertrag ist für ein Jahr ab dem 01.04.2004 abgeschlossen worden, da hätte ich doch nicht zum Jahresende kündigen müssen ?
Hoffe, daß jetzt nicht eine zweite Standpauke hinterherkommt…

Grüße

Mustafa

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hallo Mustafa,

Hallo Raimund, selbst wenn ich eine Standpauke verdient hätte,
wärst du von mir aus bestimmt nicht dazu berechtigt, eine zu
halten.
Einen etwas moderateren Umgang hätte ich von dir jetzt schon
erwartet.

Du musst so etwas nicht gleich auf die Goldwaage legen. Ich wollte Dir absolut nicht zu nahe treten.
Doch diesen Fehler machen eigenartigerweise sehr viele. Deswegen können auch einige, wenige Online-Vetriebe leben. Und es ist m.M. ein Fehler. Denn die Onlineverküufer sind für Deine Auswahl nicht zuständig: „Wir weisen jede Schuld zurück. Sie haben doch diesen Tarif sich selbst ausgesucht!“ Es ist ein Abschieben der Verantwortung auf den schwächsten: den Käufer.
.

Makler hin, Makler her - selbst bei einer Fehlberatung über
einen Makler, meinst du ich könnte den rechtlich belangen ?

Für eine Fehlberatung haftet ein Makler! Dafür muss er für ein Schweinegeld eine Vermögenschadenversicherung abschließen. Die kostet im Durchschnitt zwiechen 1500 und 2.500 Euro! Und das pro Jahr!

Konkret zu deinem Angebot: falls ich nicht ab dem 01.04. in
eine freiwillige Stufe einer gesetzlichen Kasse kommen sollte,
komme ich darauf zurück. Oder nenn ihn mir gleich - obwohl mir
macht eher der Austritt aus dem Vertrag Kopfschmerzen. Da
stand wieder einmal im Anhang (natürlich nicht im Vertrag)
irgendwas von einer Kündigungsmöglichkeit zum Jahresende, d.
h. die Verträge enden jeweils zum Jahresende. Das dürfte doch
wohl erst ab dem 2. Mitgliedschaftsjahr eingeführt werden ?
Also mein Vertrag ist für ein Jahr ab dem 01.04.2004
abgeschlossen worden, da hätte ich doch nicht zum Jahresende
kündigen müssen ?
Hoffe, daß jetzt nicht eine zweite Standpauke
hinterherkommt…

Nein!!!
So einen Fehler macht man nur einmal. *g*
Kündigungen: entweder 3 Monate vor Vertragsende (meist im September zum 31.12.2005)oder bei Beitragsanpassung (hier innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme der Anpassung). Ohne Beitrasgsanpassung ist bei der Inter eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren vorgeschrieben. Das ist allerdings nur theoretisch, denn spätestens nach 2 Jahren kommt eine Beitragsanpassung.
Wann hast Du die Nachricht erhalten? Und zu welchem Umstellungszeitpunkt?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

da muss ich jetzt aber einmal die Bremse reinhauen - von wegen Haftung. Du redest ja Deine Vermögensschadenhaftpflicht um die letzten Reserven!!!

Bei der Inter wird ein Vertrag auf ein Versicherungsjahr vereinbart. D.h. das Versicherungsjahr endet an dem Tag, an dem es begonnen wurde, und ist jährlich mit drei Monaten Frist kündbar.

Und in den Ausbildungstarifen, die dem Vertrag zu Grunde liegen (die Leistungen der Tarifbedingungen und MB/KK wurden ja auch nicht im Antrag detailliert dargelegt) ist die Fortführung zum „Normal“-Beitrag für den auf die Vollendung des 34 LJ folgenden Monat geregelt! Das ist marktüblich!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Korrektur
Hallo Thorulf,
Ein Makler, der einem 34-jährigen einen Tarif verkauft, den der max. noch 1 Jahr in der Form haben kann, obwohl er ihn noch weiter braucht, hat einwandfrei gegen die Beratungspflicht verstoßen.

Bei der Inter wird ein Vertrag auf ein Versicherungsjahr
vereinbart.

Nach meinen Unterlagen muss ein KV-Vertrag erst mal 3 Jahre laufen, ehe er gekündigt werden kann.
Dass das in der Praxis nicht eingehalten werden muss, weil bei Beitragsanpassung nun mal eine auserordentliche Kündigung möglich ist, hat mit den 3 Jahren nichts zu tun.

D.h. das Versicherungsjahr endet an dem Tag, an
dem es begonnen wurde, und ist jährlich mit drei Monaten Frist
kündbar.

Aber erst nach einer Karanzzeit von 3 jahren. Dann in jähricher Frist. Es geht hier erst ein mal um die ordentliche Kündigung.

Und in den Ausbildungstarifen, die dem Vertrag zu Grunde
liegen (die Leistungen der Tarifbedingungen und MB/KK wurden
ja auch nicht im Antrag detailliert dargelegt) ist die
Fortführung zum „Normal“-Beitrag für den auf die Vollendung
des 34 LJ folgenden Monat geregelt! Das ist marktüblich!

Hat mit marktüblich nichts zu tun. Woher soll der Nutzer (VN) denn wissen, was marktüblich ist?
Ich weiß es, klar. Doch der VN?
Grüße
Raimund

Hallo zusammen, ich dachte ich schau hier noch mal vorbei.
Also gestern hatte ich mit der Inter Zentrale telefoniert. Die meinten, ich müsste diesbezüglich meinen Vermittler kontaktieren. Telef. war er nicht zu erreichen, also hab ihm eine Mail zukommen lassen. Nach 24 Stunden immer noch keine Reaktion. Ich versuch ihn gleich noch einmal telef. zu erreichen.
Was mir wichtig ist und das habe ich nicht zu 100 % aus euren Beiträgen herauslesen können: Kann ich jetzt zum 01.04. (also Vertragsende) kündigen ? Es MUSS kündbar sein, denn wie du oben schon erwähntest, läuft das laufende Versicherungsjahr bis zum kalendarischen Jahresende erst nach 1 jähriger Mitgliedschaft. Danach sollte man im September zum Jahresende kündigen. Stellt euch vor, ich schliesse einen Vertrag mit der Inter im August ab und muss doch nicht schon einen Monat später kündigen, bevor VN und Versicherer sich „kennengelernt“ haben ?
Nochmals Danke für Interesse an meiner Angelegenheit

Mustafa

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Haallo Mustafa

Hallo zusammen, ich dachte ich schau hier noch mal vorbei.
Also gestern hatte ich mit der Inter Zentrale telefoniert. Die
meinten, ich müsste diesbezüglich meinen Vermittler
kontaktieren. Telef. war er nicht zu erreichen, also hab ihm
eine Mail zukommen lassen. Nach 24 Stunden immer noch keine
Reaktion. Ich versuch ihn gleich noch einmal telef. zu
erreichen.

Muss keine „Böswilligkeit“ sein. Der kann auch im Urlaúb sein

Was mir wichtig ist und das habe ich nicht zu 100 % aus euren
Beiträgen herauslesen können: Kann ich jetzt zum 01.04. (also
Vertragsende) kündigen ? Es MUSS kündbar sein, denn wie du
oben schon erwähntest, läuft das laufende Versicherungsjahr
bis zum kalendarischen Jahresende erst nach 1 jähriger
Mitgliedschaft. Danach sollte man im September zum Jahresende
kündigen. Stellt euch vor, ich schliesse einen Vertrag mit der
Inter im August ab und muss doch nicht schon einen Monat
später kündigen, bevor VN und Versicherer sich „kennengelernt“
haben ?
Nochmals Danke für Interesse an meiner Angelegenheit

Ab wann soll der neue Beitrag zählen?
Grüße
Raimund

Falsch
Hallo Raimund,

Nach meinen Unterlagen muss ein KV-Vertrag erst mal 3 Jahre
laufen, ehe er gekündigt werden kann.

Das ist falsch!! und wird auch nicht durch wiederhohlung richtig. MB/KK der Inter Teil II § 13 ff. - 1 Jahr!

Dass das in der Praxis nicht eingehalten werden muss, weil bei
Beitragsanpassung nun mal eine auserordentliche Kündigung
möglich ist, hat mit den 3 Jahren nichts zu tun.

Das ist auch falsch - weil das jeder Versicherer anders macht!

Aber erst nach einer Karanzzeit von 3 jahren. Dann in
jähricher Frist. Es geht hier erst ein mal um die ordentliche
Kündigung.

NEIN!!! Willst Du mich in den Wahnsinn treiben - lies bitte die MB/KK oder besuch meine Seminare!!! Du bekommst allerdings keinen Rabatt sondern einen RZ!

Hat mit marktüblich nichts zu tun. Woher soll der Nutzer (VN)
denn wissen, was marktüblich ist?
Ich weiß es, klar. Doch der VN?

Das ist Beraterhaftung - richtig! Und der VN kann ja die Bedingungen lesen! Da steht es schwarz auf weiß! Und für die Auswahl des Beraters ist der Kunde ja selbst verantwortlich!!!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo Raimund,

Ab wann soll der neue Beitrag zählen?

Unwichtig, weil keine BAP!

Thorulf

Die Antwort
Hallo Mustafa!

Was mir wichtig ist und das habe ich nicht zu 100 % aus euren
Beiträgen herauslesen können: Kann ich jetzt zum 01.04. (also
Vertragsende) kündigen ?

Ja, mit drei Monaten Frist und daher - NEIN!

Es MUSS kündbar sein, denn wie du
oben schon erwähntest, läuft das laufende Versicherungsjahr
bis zum kalendarischen Jahresende erst nach 1 jähriger
Mitgliedschaft.

Nein, das Versicherungsjahr der Inter läuft für Dich immer vom 01.04. bis 31.03.!

Danach sollte man im September zum Jahresende
kündigen. Stellt euch vor, ich schliesse einen Vertrag mit der
Inter im August ab und muss doch nicht schon einen Monat
später kündigen, bevor VN und Versicherer sich „kennengelernt“
haben ?

Das geht bei der Inter nicht - und Versicherer die Rumpfjahre haben - also das VJ der KV zum 31.12. endet - haben mehr als ein jahr Laufzeit (zwei oder drei!) - ohne Ausnahme!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler