Hallo zusammen,
ich möchte während der Elternzeit (ca. 1-2 Jahre) meinen Mann ins Ausland begleiten. Somit möchte ich meine priv. Krankenversicherung kündigen, weil ich im Ausland mit meinem Mann mitversichert bin. Kann ich das so ohne weiteres kündigen oder muß ich während der Elternzeit in Deutschland weiter versichert bleiben und wie funktioniert das mit der Pflegepflichtversicherung?
Anmerkung: Vorerst möchte ich einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten und: Sollte uns es im neuen Land supergut gefallen, würden wir für immer dort bleiben.
Danke für die Hilfe!
Yoyo
Hallo zusammen,
ich möchte während der Elternzeit (ca. 1-2 Jahre) meinen Mann
ins Ausland begleiten. Somit möchte ich meine priv.
Krankenversicherung kündigen, weil ich im Ausland mit meinem
Mann mitversichert bin. Kann ich das so ohne weiteres kündigen
oder muß ich während der Elternzeit in Deutschland weiter
versichert bleiben und
Grundsätzlich kannst Du natürlich eine Private KV zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung will aber gut überlegt sein. Ich würde erst einmal auf eine Anwartschaft umstellen bis Ihr wißt, ob Ihr nach Deutschland zurückkommt.
wie funktioniert das mit der Pflegepflichtversicherung?
Wenn Du die KV kündigst, beendest Du auch die Pfelegversicherung, wenn Du auf Anwartschaft umstellst, zahlst Du die Pflegeversicherung weiter.
Grundsätzlich kannst Du natürlich eine Private KV zum Ablauf
des Versicherungsjahres kündigen.
Wenn man ins Ausland geht kann man zum Montasende des Montas kündigen in dem man Deutschland verläßt!!! Besser nicht Kündigen, Anwartschaft abschliessen.
MFG
Besser nicht
Kündigen, Anwartschaft abschliessen.
Sag ich doch.
Und weil alles gesagt war, hatte ich mich rausgehalten.
Aber hier meint ja jeder, der weiß wie man Versicherung richtig schreibt, seinen Senf hinzugeben zu dürfen!
Hallo,
ich möchte während der Elternzeit (ca. 1-2 Jahre) meinen Mann
ins Ausland begleiten. Somit möchte ich meine priv.
Krankenversicherung kündigen, weil ich im Ausland mit meinem
Mann mitversichert bin. Kann ich das so ohne weiteres kündigen
oder muß ich während der Elternzeit in Deutschland weiter
versichert bleiben und
Grundsätzlich kannst Du natürlich eine Private KV zum Ablauf
des Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung will aber gut
überlegt sein. Ich würde erst einmal auf eine Anwartschaft
umstellen bis Ihr wißt, ob Ihr nach Deutschland zurückkommt.
Falsch - § 15.3 - Versicherung endet bei Wegzug aus der EU oder EWR oder ins außereuropäische Ausland (je nach Gesellschaft - sogar Deutschland wäre möglich), wenn keine Vereinbarung getroffen wird - zwei Monate Frist! Versicherer ist dann aber verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen!
wie funktioniert das mit der Pflegepflichtversicherung?
Wenn Du die KV kündigst, beendest Du auch die
Pfelegversicherung, wenn Du auf Anwartschaft umstellst, zahlst
Du die Pflegeversicherung weiter.
Falsch - PPV endet auch bei Anwartschaft - oder die PPV wird auch auf Anwartschaft gestellt, was aber wenig Sinn macht, weil Pflichtversicherung. Also Kontrahierungszwang bei Rückkehr, wenn KKV aus Anwartschaft und Anwartschaft auflebt!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
P.S.: TsssTssssTssss - ich schüttel nur noch mit dem Kopf. Lernt es oder lernt die Klappe zu halten!