kann mir jemand sagen, welchen Satz man bei einer privaten Krankenversicherung zahlen muss, wenn man in Rente geht. Gibt es eine Faustregel, z.B. x % von dem, was man heute zahlt. Und beginnt die „Rentenzeit“, wenn man tatsächlich sein Unternehmen auflöst oder schon ab 65.
Hallo Sabine,
der Beitrag zur privaten Krankenversicherung verändert sich grundsätzlich nicht; es besteht aber ggf. ein Anspruch auf Beitragszuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 6,65% der Rente. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung des Versicherungsschutzes möglich, was zu einer Beitragssenkung führen kann (bitte Vorsicht, beraten lassen!)
Gruß Jörg König
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kann mir jemand sagen, welchen Satz man bei einer privaten
Krankenversicherung zahlen muss, wenn man in Rente geht.
Gar keinen. Bei der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach einem Prozenzsatz. Der Beitrag, der jetzt gezahlt wird, wird bis zum Rentenalter ggf. jährlich angepaßt. Wie Jörg schreibt, gibt es im Rentenalter einen Zuschuß zur PKV: