Priv.KV, Frist bei Vorkrankheiten?

Guten Tag,
vor dreieinhalb Jahren habe ich einer privater Krankenversicherung aufgenommen. Ich habe mit dem Versicherungsagentur damals über eine eventuelle Vorkrankheit gesprochen; d.h., es hatte einen Verdacht gegeben auf einer Chronische Krankheit. Einige Behandlungsversuche mit Medikamente gab es (mit mittelmäßigen Erfolg), aber eine ausführliche, 100%-sichere Diagnose gab es nicht. Fast übernacht hörten die Symptomen (die ich seit ein Jahrzent gehabt hatte) auf. Dies war alles bevor ich diese Versicherung aufgenommen habe, und alles im Ausland (bin kein deutscher, daher auch etwaiger grammatische Fehler in diese Frage!)
Der Versicherungsagentur meinte, da ich seit (damals) zweieinhalb Jahren gar keine Behandlungen mehr gebraucht habe, sollte ich den Verdacht nicht beim Antrag erwähnen, wenn mein Hausarzt (der die Geschichte auch kannte) mich als Gesund erklären würde. Die notwendige medizinische Untersuchung habe ich gut bestanden und die Versicherung läuft seitdem.
Damals hat der Versicherungsagentur etwas von 5 Jahren gesagt – so nach dem Motto, wenn die Symptomen nach 5 Jahren wieder auftreten würden dann wäre der Versicherer sowieso verpflichtet zu zahlen, aber wenn diese 5 Jahren noch nicht um wären, könnte mir die Versicherung gekündigt werden.
Inzwischen sind es sechs Jahren, seitdem ich eine Behandlung hatte, aber nur dreieinhalb Jahren, seitdem ich die Versicherung habe. Und ja, es sind seit ein paar Wochen einige Symptomen wieder da.
Also, ich habe im Vertrag gelesen, und finde nichts von so einem Frist. Auch im VVG nicht. Weiß einer hier (und kann mir zeigen woher sie/er das hat) was diese 5 Jahren sind, bzw. ob dies überhaupt stimmt und wenn, ob die von der letzte Behandlung oder vom Versicherungsbeginn berechnet werden? Vielen Dank im Voraus

Hallo,
die gemeinte Frist der Vorvertraglichen Anzeigepflicht sind 3 J… Wenn ich es aber richtig verstehe, bist du jetzt privat Patient.Da du diese Vorerkrankung aber gar nicht angegeben hast (und auch dein Arzt nichts davon wusste) mach dir keine Gedanken. Die Versicherung kann nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Es sei denn du kommst irgendwann in den Zahlungsverzug. In Deutschland besteht die KV pflicht.
Du musst nur sehen, das deine mon. Beiträge immer pünktich bei der Versicherung sind. (VVG vorvertragliche Anzeigepflicht).

Hallo buckthorn,

Versicherungsmakler die nicht ganz seriös arbeiten schummeln gern mal bei den Gesundheitsfragen. Dadurch haben sie den Vertragsabschluß gesichert und die Provision in der Tasche.

Fakt ist: Bei den Gesundheitsfragen immer ganz genaue Angaben machen, sonst kann die Versichrung im Schadensfall immer die Leistung ablehnen. Eine Vorerkrankung im Vertrag immer schriftlich bestätigen lassen. Mündliche Absprachen mit dem Makler sind ungültig.

Jede Versicherung hat ihre eigenen Klauseln und Fristen. Zu diesem Fall kann man also keine allgemein gültige Info geben. Hier muss man den Fall genau mit den Versicherungsbedingungen abgleichen.
Welche Frist ist gemeint? Die Frist der letzten Behandlung bis zum Antragsdatum oder die Frist vom Versicherungsbeginn bis zum erneuten auftreten der Krankheit?

Mit freundlichem Gruß
Peter Nitsche

Hallo,

Ihre Frage hat leider nichts mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun.

Ihr privat geschlossener Vertrag beinhaltet allgemeine Versicherungsbedingungen. Dort sollten die Fristen für die Angaben von Vorerkrankungen aufgeführt sein. Da jeder privat geschlossene Vertrag dem Gestaltungsrecht der Vertrags schließenden Parteien unterliegt ist es nicht möglich mehr dazu zu sagen.
Etwaige Fristen müssen aufgeführt sein. Sind sie es nicht, so sind diese nicht bindend.

Viele Grüße
Christoph Schnell

hallo,
grundsätzlich gibt es keine Fristen für Vorerkrankungen. Die Versicherer fragen in der Regel nach Erkrangungen der letzen 5 (manche 10 ) Jahre. Erkrankungen vor dieser Zeit braucht man dann nicht angeben, es sei denn sie sind noch aktuell und werden behandelt oder es sind heute noch Folgen zu spüren.
Sollte die Krankenkasse Verdacht schöpfen und Fragen stellen, kann es durchaus sein, dass diese leistungsfrei ist und den Vertrag aufhebt. Verdacht kann sie aber nur schöpfen, wenn Rechnungen eingereicht werden.
Grundsätzlich hat die Vers agentur nicht korrekt gehandelt.
Gruß hgh

Guten Abend,

diese Frage ist so alt wie die Private-Krankenversicherungs selbst… Es gibt zu den Vorerkrankungen keine gesetzlichen Fristen. Der Versicherer erfragt im Antrag die für Ihn relevanten (risikoerheblichen) Umstände. Das tun viele Versicherer anders. Eine Gesellschaft möchte z.B. die Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre wissen, ein anderer nur die letzten 5 Jahre.
Und nur diese Fristen gilt es zu beachten. Wenn also nach Vorerkrankungen der letzten 3 Jahre gefragt ist, und länger als 3 Jahre behandlungs- und beschwerdefreiheit besteht (das heist nicht:„Ich war nicht beim Arzt“!) also keine Beschwerden, keine Behandlung (z.B. Medikamente, Massagen, etc)oder sonstiges zu der Diagnose, dann muss diese Vorerkrankung nicht angegeben werden. Wenn der Versicherer dann trotzdem wegen verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag anfechtet, dann hat er im Zweifel schlechte Karten vor Gericht, da er nicht danach gefragt hat (im Antrag).
Sollte Ihnen die Agentur tatsächlich davon abgeraten haben (und Sie das auch Beweisen können…) würde ich den Versicherer damit konfrontieren.
Sollten Sie das nicht können, dann haben Sie im Zweifel sehr schlechte Karten.

Beste Grüße
Jörg Lucks

Vielen Dank für deine Hilfe. Ich habe inzwischen mit dem Versicherungsagentur gesprochen, der meinte auch, es geht um 3 Jahren; ich sollte aber noch beim Arzt die Diagnose neu machen lassen, und nicht als „Wiederauftreten“ einstufen lassen, auch wenn das eine Wiederholung von zig Tests (und eine Verschiebung der Behandlung und dadurch die Erleichterung) heißt… dabei habe ich dann doch das Gefühl, nicht ganz richtig gehandelt zu haben. Aber immerhin war es nur ein Verdacht und keine feste Diagnose - und ich bezahle gutes Geld für diese Versicherung!
Nochmals vielen Dank.

Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe inzwischen mit dem Versicherungsmakler gesprochen, der meinte, es geht um 3 Jahren nach Vertragsabschluss; ich sollte aber noch beim Arzt die Diagnose neu machen lassen, und nicht als „Wiederauftreten“ einstufen lassen, auch wenn das eine Wiederholung von zig Tests (und eine Verschiebung der Behandlung und dadurch die Erleichterung) heißt… dabei habe ich dann doch das Gefühl, nicht ganz richtig gehandelt zu haben. obwohl es immerhin nur ein Verdacht und keine feste Diagnose war.
Nochmals vielen Dank.

Vielen Dank für die Hilfe. Inzwischen habe ich mit dem Versicherungsmakler nochmal gesprochen, er meinte, es handelte sich um einen Frist von 3 Jahren, die längst abgelaufen sei. Allerdings habe ich langsam das Gefühl, falsch gehandelt zu haben. Aber daran kann ich nichts mehr ändern, das nächste Mal (jetzt kann ich inzwischen die Sprache einigermaßen verstehen!) weiß ich besser bescheid.
Nochmals vielen Dank.

Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe inzwischen mit dem Versicherungsagentur gesprochen, der meinte auch, es geht um 3 Jahren; ich sollte aber noch beim Arzt die Diagnose neu machen lassen, und nicht als „Wiederauftreten“ einstufen lassen, auch wenn das eine Wiederholung von zig Tests (und eine Verschiebung der Behandlung und dadurch die Erleichterung) heißt… dabei habe ich dann doch das Gefühl, nicht ganz richtig gehandelt zu haben. Aber immerhin war es nur ein Verdacht und keine feste Diagnose!
Nochmals vielen Dank.

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe inzwischen mit dem Versicherungsagentur gesprochen, der meinte auch, es geht um 3 Jahren; ich sollte aber noch beim Arzt die Diagnose neu machen lassen, und nicht als „Wiederauftreten“ einstufen lassen, auch wenn das eine Wiederholung von zig Tests (und eine Verschiebung der Behandlung und dadurch die Erleichterung) heißt… dabei habe ich dann doch das Gefühl, nicht ganz richtig gehandelt zu haben. Aber immerhin war es nur ein Verdacht und keine feste Diagnose!
Das nächste Mal weiß ich Bescheid – und jetzt habe ich die Sprache beherrscht und verstehe besser, was los ist. Ich würde nicht wieder so handeln.
Nochmals vielen Dank.

Na, dann drücke ich mal die Daumen damit alles gut läuft.
Also viel Glück und noch wichtiger, viel Gesundheit.

Gruß
Peter Nitsche