Priv. Paketdienst Fahrer unterschreibt selbst

Hallo,

gegeben sei ein Fahrer eines privaten Paketdienstes (DPD falls von Belang) unterschreibt selbst und stellt Paket einfach

A. vor der Haustür ab wo es jeder mitnehmen kann

  1. Paket wird geklaut
  • wer haftet dafür? Anzeige wegen Urkundenfälschung möglich?
  1. Paket wird nicht geklaut
  • Anzeige wegen Urkundenfälschung möglich?

B. Vor der Wohnungstür ab

  1. Paket wird geklaut
  • wer haftet dafür? Anzeige wegen Urkundenfälschung möglich? 2. Paket wird nicht geklaut
  • Anzeige wegen Urkundenfälschung möglich?

Gleiche Fälle wie oben aber: Wie sieht es aus wenn der Fahrer behauptet, ein Nachbar hätte dafür unterschrieben bzw. er könne sich nicht mehr daran erinnern, wer Unterschrieben hat? Haftung? Anzeige wegen Urkundenfälschung?

Achja das fiktive Paket hat einen nicht unerheblichen Wert von 113,- €

Danke für eure Antworten

Es grüßt der Herbst

A. vor der Haustür ab wo es jeder mitnehmen kann

  1. Paket wird geklaut
  • wer haftet dafür?

Wohl der Paketdienst

Anzeige wegen Urkundenfälschung
möglich?

Würde ich auf jeden Fall anstellen!

  1. Paket wird nicht geklaut
  • Anzeige wegen Urkundenfälschung möglich?

Würde auch sagen ja: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Gleiche Fälle wie oben aber: Wie sieht es aus wenn der Fahrer
behauptet, ein Nachbar hätte dafür unterschrieben bzw. er
könne sich nicht mehr daran erinnern, wer Unterschrieben hat?
Haftung? Anzeige wegen Urkundenfälschung?

Zumindest bei DHL wird zusätzlich notiert, wer das Paket angenommen hat! Außerdem würde ich mir die Unterschrift geben lassen und mit der des Nachbarn vergleichen.

Hallo,

gegeben sei ein Fahrer eines privaten Paketdienstes (DPD falls
von Belang) unterschreibt selbst und stellt Paket einfach

A. vor der Haustür ab wo es jeder mitnehmen kann

  1. Paket wird geklaut

Offiziell ? Der Paketdienst. Allerdings wird der sich auf seine AGBs berufen. Denn da steht meist ein Passus drin, wonach der Paketdienst Pakete auch Personen übergeben darf, von denen angenommen werden kann,daß sie dir die Sendung aushändigen. Im Notfall wird dann halt ein angeblicher Nachbar o.ä. vor’s Loch geschoben,womit der Paketdienst aus der Sache raus wäre.

Gleiche Fälle wie oben aber: Wie sieht es aus wenn der Fahrer
behauptet, ein Nachbar hätte dafür unterschrieben bzw. er
könne sich nicht mehr daran erinnern, wer Unterschrieben hat?
Haftung? Anzeige wegen Urkundenfälschung?

Genau das meinte ich: Die Paketdienste halten sich über ihre AGBs die Möglichkeit offen, Pakete an Personen zu übergeben, von denen annehmbar ist,daß sie dir das Paket aushändigen.

Achja das fiktive Paket hat einen nicht unerheblichen Wert von
113,- €

Ich hab einen ganz ähnlichen Fall gerade erlebt: Paket ist verschwunden, der Fahrer bestätigt,das Paket einfach vor die Tür gelegt zu haben (=Paketdienst für Diebstahl veranwortlich). Der Paketdienst selbst behauptet aber,es sei am vorher im Garagenvertrag abgemachten Ort abgelegt worden (=Kunde für Diebstahl verantwortlich).

Hallo Marco,

in meinen dargestellten Fällen geht es darum das keiner der Nachbarn für das Paket unterschrieben hat noch entgegengenommen hat, was ja auch unlogisch wäre wenn ich für ein Paket unterschreibe und es dann im Treppenhaus oder sogar vor dem Hauseingang stehen lasse da ich ja dann in der Haftung wäre. Und ein „Garagenvertrag“ (was ist das überhaupt?) habe ich nicht, zumindest weiss ich nichts davon.
Die Frage ist ja wenn der Fahrer selbst auf der Rollkarte unterschreibt (mit Namen des Nachbarn) ob das den (Straf)Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt?

Grüße Der Herbst

Hallo Marco,

in meinen dargestellten Fällen geht es darum das keiner der
Nachbarn für das Paket unterschrieben hat noch
entgegengenommen hat, was ja auch unlogisch wäre wenn ich für
ein Paket unterschreibe und es dann im Treppenhaus oder sogar
vor dem Hauseingang stehen lasse da ich ja dann in der Haftung
wäre.

Richtig…im Normalfall würde das keiner machen,der halbwegs bei Trost ist.

Und ein „Garagenvertrag“ (was ist das überhaupt?) habe
ich nicht, zumindest weiss ich nichts davon.

Ein Garagenvertrag ist eine Abstellgenehmigung. Damit darf der Paketfahrer das Paket dann an einen vorherbestimmten Ort ablegen,wenn keiner da ist. Allerdings nutzen viele Paketfahrer das gnadenlos aus,indem sie Pakete gleich dort deponieren,ohne vorher überhaupt zu schauen,ob jemand daheim ist.

Die Frage ist ja wenn der Fahrer selbst auf der Rollkarte
unterschreibt (mit Namen des Nachbarn) ob das den
(Straf)Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt?

Naja…wenn der Fahrer mit dem Namen des angeblichen Nachbarn unterschreibt, ist das m.E. durchaus Urkundenfälschung.Lässt sich ja relativ einfach durch einen Unterschriftenvergleich feststellen,ob das wirklich der Nachbar unterschrieben hat.

wer sagt denn…
das der fahrer mit dem namen eines nachbarn unterschreibt? kann es nicht auch sein, dass er nur einen vermerk wie" kein nachbar da, vor die tür gelegt" schreibt? und das vielleicht in form seines kürzel oder unterschrift?
denke das ist möglich.

gruß sabine

Hallo Sabine,

nein, das darf er eben nicht, weil dann haftet ja der Paketdienst bei Verlust, sofern kein Garagenvertrag besteht, da er keinen eindeutigen Nachweis hat, das das Paket angekommen ist. Selbst vor der Wohnungstür ist unsicher speziell in einem Hochhaus / Wohnblock.

Grüße der Herbst

denke, hast mich falsch verstanden
hallo herbst
ich denke, du hast mich falsch verstanden. kann doch sein, dass der paketdienst einen schwund mit einkalkuliert. ist vielleicht besser dass 1 promill ( beispielsumme) der pakete die nur vor die tür gelegt werden geklaut werden, anstatt die ganzen kunden mehrmals anzufahren.

und mit seiner " unterschrift" macht der bote dieses handeln gegenüber seiner disposition deutlich. wenn dann ein paket als verschwunden gemeldet wird, sieht die dispo das das paket nur vor die türe gelegt wurde.

ich kenn fälle, da stellen boten was beim kunden ab, und vermerken auf dem lieferschein. "niemand anwesend. für jemand der aus einigen metern unwissend zuschaut, kann es dann aussehen als würde der bote unterschreiben. ist im speditionsgewerbe nicht unüblich!

gruß sabine

huhu Sabine,

also das mit dem „Schwund“ kann ich nicht nachvollziehen, der Freund von einer Kollegin fährt für ein Paketdienst, aber nicht um den es geht, er bekommt pro Paket 0,80€ und bezin geht auf seine Kappe.

Wenn ich aber mir die Rollkarte zukommen lasse und da ist entweder offensichtlich die Unterschrift vom Nachbarn gefälscht (Name falsch von der Klingel abgeschrieben und noch mit diesem falschen Namen unterschrieben)oder nur bstenfalls Gekritzel zu lesen und auf Nachfrage hat der Fahrer einen plötzlichen Anfall von partieller Amnesie, sprich er kann sich nicht mehr erinnern, wer das Paket entgegen genommen hat, mache ich mir schon meine Gedanken. Wenn der Fahrer so ehrlich wäre und es so auf der Rollkarte vermerken würde, dan könnte ich damit ja noch leben, wobei hier auch die Frage nach der Haftung währe.

Grüße der Herbst

P.S.: In meinem fiktiven Fall kommt noch hinzu, das Fahrer nicht direkt für den Paketdienst arbeitet, sondern für ein Subunternehmen.