ich habe vor einigen Jahren eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Nun bin ich seit ein paar Monaten arbeitslos. Heißt das, dass man- dank Harzer Modell- irgendwie und irgendwann verlangen kann, dass ich von dieser Versicherung leben muss, obwohl ich definitiv diese Versicherung als Altersvorsorge abgeschlossen habe und also frühestens mit meinem 60. Lebensjahr an das Geld kann oder ist diese Versicherungsart (und somit das Geld) auch bei Alhi- Bezug (mit Bedürftigkeitsprüfung) nicht antastbar?
Dann habe ich noch eine Frage: Ich habe letztens mit einem Versicherungsfritzen über eine Unfallversicherung gesprochen. Er meint, sinnreich wäre ein Krankenhaustagegeld (=KHT). Hieße das dann aber nicht auch, dass dieses Geld auf die Alhi angerechnet werden würde und somit das Geld, was das KHT verursacht, zum Fenster rausgeschmissen wäre?
Du darfst pro Lebensjahr 500,-? Rücklage für die Rente haben. Wenn Du dem Amt nachweist, das Du an das Geld erst mit 60 Jahren hernakommst, sollt die Rücklage nicht angetstet werden.
Beim Krankenhaustagegeld bin ich mir nicht sicher. Das könnte als zusätzliches Einkommen gewertet werden. Du darfst monatlich 20% der AlHi hinzuverdienen, mindestens aber 165 ?. Alles was darübwer hinausgeht wird Dir wieder von der AlHi abgezogen.
Du darfst pro Lebensjahr 500,-? Rücklage für die Rente haben.
Hm, also ich bin jetzt 42 Jahre. Heißt das, dass ich 500 * 42 = 21000 Euros Rücklage / Jahr als Rente haben darf- sozusagen privat? Das kommt mir ziemlich viel vor. Das wären ja immerhin 1750 Euros!
Wenn Du dem Amt nachweist, das Du an das Geld erst mit 60
Jahren hernakommst, sollt die Rücklage nicht angetstet werden.
Der Nachweis ist kein Problem, so ist das ja vereinbart und vertraglich festgelegt. „Sollte“ klingt mir zu unsicher. Heißt das, dass es noch nicht sicher ist, wie da diesbezüglich nach Harzer Modell verfahren wird? Wo kann ich mich da schlau machen?
Beim Krankenhaustagegeld bin ich mir nicht sicher. Das könnte
als zusätzliches Einkommen gewertet werden. Du darfst
monatlich 20% der AlHi hinzuverdienen, mindestens aber 165 ?.
Alles was darübwer hinausgeht wird Dir wieder von der AlHi
abgezogen.
Also auch privates Geld aus einer Versicherung? Sauerei, aber diese Info- wenn Du sicher bist- spart mir eine Menge Geld!
Das Vermögen bleibt bis zu einem Freibetrag von 200 € pro Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners unberücksichtigt.
Der maximale Freibetrag beträgt jeweils 13.000 €.
Für Arbeitslose und seinen Partner, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, gilt ein Freibetrag von 520 € pro Lebensjahr für den Arbeitslosen und seinen Partner.
Der maximale Freibetrag beträgt hier jeweils 33.800 €.
Der Freibetrag vermindert sich um Vermögen,
das im gesetzlichen Rahmen (Altersvorsorgevermögensgesetz) zur Altersvorsorge angelegt ist oder
das nachweislich für die Altersicherung bestimmt ist, wenn der Arbeitslose oder sein Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist.
In jedem Fall verbleibt ein Freibetrag von jeweils mindestens 4.100 €.
Zum Thema Vermögen:
Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person.
Dazu gehören z.B.
Bargeld
Sparguthaben
Guthaben aus
Lebensversicherungen
Bausparverträgen
Wertpapiere (Aktien und Fondsanteile)
Haus- und Grundbesitz
Forderungen
Zu berücksichtigen ist das Vermögen des Arbeitslosen und seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Lebenspartners bzw. das Vermögen seines Partners in eheähnlicher Gemeinschaft.
Nicht jedes Vermögen wird berücksichtigt. Es hat nur Einfluss auf die Arbeitslosenhilfe, wenn es verwertet werden kann und den Freibetrag übersteigt.
Das Arbeitsamt ist berechtigt und verpflichtet, Ihre Angaben sowie die Ihres Ehegatten/ Partners zum Vermögen zu überprüfen. Dazu finden u.a. Datenabgleiche mit dem Bundesamt für Finanzen (BfF) statt. Angeknüpft wird hierbei an Ihre dem BfF von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen gemeldeten Freistellungsaufträge. In diesem Zusammenhang werden die von der Kapitalertragssteuer freigestellten und zugeflossenen Zinsen mitgeteilt.
vielen Dank für Deine Hinweise; dass es auf der Arbeitsamtseite im Netz Infos gibt, ist mir jedoch schon bekannt. Ich hätte hier keine Frage gestellt, wenn ich nicht den Eindruck hätte, dass ich diese Info nicht auch anderswo- und damit einfacher- bekommen könnte.
Meine Frage bezüglich der Rentenvorsorge hat sich- ich glaube, ich hatte das auch so formuliert- nicht auf die „Riester - Rente“ bezogen, sondern auf eine Rentenversicherung, die einfach bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Ich habe nicht das Gefühl, dass das Arbeitsamt sich darüber explizit äußert, und ich bin nicht bewandert genug, um es aus den Zeilen herauslesen zu können.