Priv Rentenversicherung contra KapitalLV

Hallo,

Sehe ich das richtig;
die Renditeaussichten einer Kapital LV und einer priv Rentenversicherung sind gleich nur die Erträge der Kapital LV sind (wenn abgeschlossen dieses Jahr…) komplett steuerfrei

  • Erträge aus priv Rentenversicherung jedoch grds. Stuerpflichtig ??
    Worin liegt dann überhaupt der „Witz“ der priv.Rentenversicherung, wenn man mal von der eigentlichen Lebensversicherungskomponente absieht, deren Kostenanteil aber ja sehr gering ist.

TOMM

hallo tomm,

Sehe ich das richtig;
die Renditeaussichten einer Kapital LV und einer priv
Rentenversicherung sind gleich nur die Erträge der Kapital LV
sind (wenn abgeschlossen dieses Jahr…) komplett steuerfrei

  • Erträge aus priv Rentenversicherung jedoch grds.
    Stuerpflichtig ??

nicht ganz. kommt immer drauf an, in welcher form die rv/lv läuft. ist sie klassisch oder fondsgebunden? mit welcher strategie wird angelegt? etc. etc. ist die wahl der anlage identisch, ist die bruttorendite gleich, die nettorendite (also dass, was du bekommst) kann schwanken. hängt vom sparanteil ab…

zur steuerfreiheit gilt folgendes: beide versicherungsarten haben i.d.r. ein kapital- bzw. rentenwahlrecht. die erträge sind bei beiden steuerfrei, nur im fall der rente kann diese über den ertragsanteil steuerpflichtig werden…

Worin liegt dann überhaupt der „Witz“ der
priv.Rentenversicherung, wenn man mal von der eigentlichen
Lebensversicherungskomponente absieht, deren Kostenanteil aber
ja sehr gering ist.

genau darin. die kosten sind geringer, daher ist der sparanteil höher, damit die ablaufleistung - aus der sich auch die rente berechnet - höher. jedoch ist der sparanteil, also dass was nach abzug der kosten der versicherung übrigbleibt - die grosse unbekannte. im schnitt liegt der sparanteil in deutschland bei 30-jähriger laufzeit so irgendwo um die 65%… rest kosten. macht bei 2,75% garantiezins vermutlich ein minusgeschäft für den kunden. die überschussbeteiligungen sinken laufend und sind nicht garantiert, daher sind sie zu vernachlässigen (siehe hierzu „fitch-rating“).

ich vertrete hier weiterhin die meinung, versichern und sparen zu trennen (risiko-lv und sparform). die einzige ausnahme bilden die sog. luxemburger-modelle, bei denen aktives vermögensmanagement mit einer risiko-lv verbunden wird, um die steuerfreiheit der erträge sichern (zumindest noch in diesem jahr).

gruss, maxxler71

Hallo,

zur steuerfreiheit gilt folgendes: beide versicherungsarten
haben i.d.r. ein kapital- bzw. rentenwahlrecht. die erträge
sind bei beiden steuerfrei, nur im fall der rente kann diese
über den ertragsanteil steuerpflichtig werden…

Warum gibt es bei der Rente einen steuerpflichtigen Ertragsanteil und bei der LV nicht ?
Auch bei der LV wird schliesslich nach Ablauf eine „Rente“ gezahlt.
Vom Charakter her sind doch beide Modelle identisch, gleiche Anlageform vorausgesetzt.

Worin liegt dann überhaupt der „Witz“ der
priv.Rentenversicherung, wenn man mal von der eigentlichen
Lebensversicherungskomponente absieht, deren Kostenanteil aber
ja sehr gering ist.

genau darin. die kosten sind geringer, daher ist der
sparanteil höher, damit die ablaufleistung - aus der sich auch
die rente berechnet - höher.

Gut, aber die Quote die auf die eigentliche LV entfällt ist doch sehr gering. Dieser „Vorteil“ wird doch durch die Besteuerung des Ertragsanteils wieder mehr als augeglichen so dass die Nettorendite nach Steuern der Rentenversicherung weit hinter der Kapital LV zurückfallen dürfte. (immer gleiche Gesellschaft und Anlageform vorausgesetzt…)
Oder wie verhält sich die Rendite nach Steuern beider Anlageformen konkret ? Gibt es da Zahlen ? Die Laufzeit der Versicherung und die Höhe der Rente spielt eine Rolle ? Wie wirkt sich das aus ?

Tomm

Hallo Tomm,

wie kommst Du auf die Idee, dass bei Abschluss noch in diesem Jahr die Erträge aus einer priv. Rentenversicherung steuerpflichtig sein sollen?

Wenn Du bei der Rentenversicherung die Rente wählst, dann wird diese tatsächlich mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung unterworfen (sozusagen die weiter erwirtschafteten Zinsen pauschal besteuert). Ertragsanteil ist ein bestimmter Prozentsatz, der abhängig ist vom Alter zu Rentenbeginn (z.B. bei Alter 65: 18% der Rente werden der Besteuerung unterworfen, die dann abhängig von anderen Einkünften durchaus auch Null sein kann). Das würde bei einer Verrentung bei der Kapitalleistung einer Kapital-LV nicht anders aussehen.
Wählst Du dagegen bei der Rentenversicherung die Kapitalabfindung, dann ist diese, genau wie bei der Kapital-LV steuerfrei.

Vorraussetzung immer: alte Regel, d.h. Abschluss vor 2005, Mindestlaufzeit 12 Jahre, Mindestbeitragszahlungsdauer 5 Jahre,…

Der Witz bei der Rentenversicherung liegt daran, dass Dir eine lebenslange Rente gezahlt wird. Lebst du überdurchschnittlich lange, ist das ein gutes Geschäft für dich. Die geringe Ertragsanteilbesteuerung der Rente gilt im Übrigen auch bei Vertragsabschlüssen in 2005…

Ob die Ertragsaussichten einer priv. Rentenversicherung gleich der einer Kapital-LV sind, kann man schwer sagen. Bei einer Kapital-LV geht ein Teil des Beitrages für die Absicherung des Todesfalls drauf, bei einer Rentenversicherung nicht. Dafür wirkt die steigende Lebenserwartung bei einer Rentenversicherung so, dass die durchschnittlich Dauer der Rentenzahlung, die der Versicherer leisten muss, steigt, so dass für die gleiche Rente mehr Kapital vorhanden sein muss. Dieses wird bei jeweils bestehenden Verträgen, deren Rechnungsgrundlagen dann nicht mehr ausreichend sind, eher durch eine verminderte Gewinnbeteilung finanziert werden müssen.

Viele Grüße

Thomas

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hallo tomm,

Warum gibt es bei der Rente einen steuerpflichtigen
Ertragsanteil und bei der LV nicht ?
Auch bei der LV wird schliesslich nach Ablauf eine „Rente“
gezahlt.
Vom Charakter her sind doch beide Modelle identisch, gleiche
Anlageform vorausgesetzt.

sag ich doch. wählt der vn die rente, kann diese über den ertragsanteil steuerpflichtig werden. mit dem neuen alterseinkünftegesetz ändert sich das ab 2005. bis 2040 sollen renten dann voll steuerpflichtig werden, dafür die beitragszahlungen steuerbegünstigt (sonderausgabenabzug)… so hab ich das zumindest verstanden…

genau darin. die kosten sind geringer, daher ist der
sparanteil höher, damit die ablaufleistung - aus der sich auch
die rente berechnet - höher.

Gut, aber die Quote die auf die eigentliche LV entfällt ist
doch sehr gering. Dieser „Vorteil“ wird doch durch die
Besteuerung des Ertragsanteils wieder mehr als augeglichen so
dass die Nettorendite nach Steuern der Rentenversicherung weit
hinter der Kapital LV zurückfallen dürfte. (immer gleiche
Gesellschaft und Anlageform vorausgesetzt…)

kommt eben drauf an, ob man bei der versicherung von seinem kapitalwahlrecht gebrauch macht. man kann das geld ja auch neu anlegen und sich dann dort einen auszahlungsplan machen. wie alerdings die steuerliche beurteilung in 20 oder 30 jahren aussieht, weiss heute ja noch keiner… wählt man die rente, egal ob bei lv oder rv, ist die besteuerung die gleiche. dann ist die rv durch höhere ablaufleistungen besser (wenn so eine art der versicherung als gut oder gar besser bezeichnet werden kann…)

Oder wie verhält sich die Rendite nach Steuern beider
Anlageformen konkret ? Gibt es da Zahlen ? Die Laufzeit der
Versicherung und die Höhe der Rente spielt eine Rolle ? Wie
wirkt sich das aus ?

von den persönlichen verhältnissen des vn abhängig. ja, es gibt zahlen, aber nur für den einzelfall.

grüsse, maxxler71

Hallo,

So wie ich das sehe ist dieser Ertragsanteil tatsächlich steuerpflichtig.
Aber hier gibt es zur (verrenteten) LV ja dann wohl keinen Unterschied, unabhängig ob in 2004 oder 2005+ abgeschlossen ? Oder ist die Ertragsanteilbesteuerung von der neuen Regelung auch betroffen ?

Nur dann verstehe ich nicht warum im Rahmen der neuen Besteuerung immer nur von LV die Rede ist wenn doch die Rentenversicherung den höheren Ertrag erwarten läßt und die LV als solches viele ohnehin gar nicht brauchen ?
Warum wird als nur immer die LV beworben, über die Möglichkeit der RentenV wird geschwiegen. Was ist der Grund ?
Paul

wie kommst Du auf die Idee, dass bei Abschluss noch in diesem
Jahr die Erträge aus einer priv. Rentenversicherung
steuerpflichtig sein sollen?

Wenn Du bei der Rentenversicherung die Rente wählst, dann wird
diese tatsächlich mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung
unterworfen (sozusagen die weiter erwirtschafteten Zinsen
pauschal besteuert). Ertragsanteil ist ein bestimmter
Prozentsatz, der abhängig ist vom Alter zu Rentenbeginn (z.B.
bei Alter 65: 18% der Rente werden der Besteuerung
unterworfen, die dann abhängig von anderen Einkünften durchaus
auch Null sein kann). Das würde bei einer Verrentung bei der
Kapitalleistung einer Kapital-LV nicht anders aussehen.
Wählst Du dagegen bei der Rentenversicherung die
Kapitalabfindung, dann ist diese, genau wie bei der Kapital-LV
steuerfrei.

Vorraussetzung immer: alte Regel, d.h. Abschluss vor 2005,
Mindestlaufzeit 12 Jahre, Mindestbeitragszahlungsdauer 5
Jahre,…

Der Witz bei der Rentenversicherung liegt daran, dass Dir eine
lebenslange Rente gezahlt wird. Lebst du überdurchschnittlich
lange, ist das ein gutes Geschäft für dich. Die geringe
Ertragsanteilbesteuerung der Rente gilt im Übrigen auch bei
Vertragsabschlüssen in 2005…

Ob die Ertragsaussichten einer priv. Rentenversicherung gleich
der einer Kapital-LV sind, kann man schwer sagen. Bei einer
Kapital-LV geht ein Teil des Beitrages für die Absicherung des
Todesfalls drauf, bei einer Rentenversicherung nicht. Dafür
wirkt die steigende Lebenserwartung bei einer
Rentenversicherung so, dass die durchschnittlich Dauer der
Rentenzahlung, die der Versicherer leisten muss, steigt, so
dass für die gleiche Rente mehr Kapital vorhanden sein muss.
Dieses wird bei jeweils bestehenden Verträgen, deren
Rechnungsgrundlagen dann nicht mehr ausreichend sind, eher
durch eine verminderte Gewinnbeteilung finanziert werden
müssen.

Viele Grüße

Thomas

Hallo,

Sehe ich das richtig;
die Renditeaussichten einer Kapital LV und einer priv
Rentenversicherung sind gleich nur die Erträge der Kapital LV
sind (wenn abgeschlossen dieses Jahr…) komplett steuerfrei

  • Erträge aus priv Rentenversicherung jedoch grds.
    Stuerpflichtig ??
    Worin liegt dann überhaupt der „Witz“ der
    priv.Rentenversicherung, wenn man mal von der eigentlichen
    Lebensversicherungskomponente absieht, deren Kostenanteil aber
    ja sehr gering ist.

TOMM