Priv. Unfallversicherung - Wohnsitz Ausland

Hallo,

es besteht eine private Unfallversicherung bei einer großen Versicherungsgesellschaft. Mittlerweile wurde der ständige Aufenthalt ins europäische Ausland verlegt.

Laut Versicherungsbedingungen ist die Versicherung weltweit gültig. Über einen verpflichtenden deutschen Wohnsitz / ständigen Aufenthalt wird nichts erwähnt.
Kann man davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz weiterhin besteht? Oder besteht die Möglichkeit, dass sich die Versicherung im Schadensfall weigert zu zahlen?

Danke schon mal.

wenn eine deutsche Adresse (evt. Eltern) und ein deutsches Bankkonto besteht, kann die Unfallversicherung bei den meisten Versicherungen erhalten bleiben!

Auf jeden Fall muss dies mit der Versicherung abgeklärt werden.

Gruß

Das muss mit der Versicherung geklärt werden. Immerhin hat man sich (vermutlich)aus dem Geschäftsgebiet des Versicherers entfernt.

Das muss mit der Versicherung geklärt werden. Immerhin hat man
sich (vermutlich)aus dem Geschäftsgebiet des Versicherers
entfernt.

Hallo Barmer,

das kann man so pauschal nicht sagen.

Dazu gibt es viele Ausnahmen.

Denken Sie einmal an Berufssoldaten (Nato) die im Ausland stationiert sind. Botschaftsangehörige, oder Deutsche die in Asien für eine Deutsche Firma arbeiten.

Viele Grüße
Norbert

Hallo und danke,

deutsche Meldeadresse und deutsches Bankkonto ist vorhanden.
Mündlich hat mir die Versicherung auch zugesagt, dass der Auslandswohnsitz und Aufenthalt kein Problem wäre. Aber ich habe eben nichts schriftliches.
Ich habe einfach Bedenken, ob diese Aussage im Schadensfall noch Gültigkeit hat oder ob sich die Versicherung dann irgendwie herausreden kann.
Ich werde vielleicht besser mal schriftlich anfragen.

Gruss ich_vogel