Hallo,
es besteht eine private Unfallversicherung bei einer großen Versicherungsgesellschaft. Mittlerweile wurde der ständige Aufenthalt ins europäische Ausland verlegt.
Laut Versicherungsbedingungen ist die Versicherung weltweit gültig. Über einen verpflichtenden deutschen Wohnsitz / ständigen Aufenthalt wird nichts erwähnt.
Kann man davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz weiterhin besteht? Oder besteht die Möglichkeit, dass sich die Versicherung im Schadensfall weigert zu zahlen?
Danke schon mal.