Am Stammtische sitzen sechs Personen. Eine davon macht sich über die Gesprächsthemen und Eingaben einzelner Stammtischbrüder Notizen, um diese dann anschließend für seine Zwecke zu verwerten.
Generell: Ist das Anlegen einer solchen Akte erlaubt?
Ggf. gegen welche Rechtsvorschriften wird verstoßen?
Vielen Dank
Moin,
um diese dann anschließend für seine
Zwecke zu verwerten.
die da wären?!
Generell: Ist das Anlegen einer solchen Akte erlaubt?
Kommt darauf an.
Ggf. gegen welche Rechtsvorschriften wird verstoßen?
Kommt darauf an.
Wenn der Herr diese Daten sammelt, fein säuberlich abheftet und sich der Tatsache freut, sie dort zu wissen, dann dürfte das kein Problem darstellen.
Ansonsten: Kommt darauf an.
Gandalf
Hallo!
Ja worauf kommt es denn an? In welcher Situation wäre das Verhalten denn nciht erlaubt?
Z. B. einer der Stammtischbrüder ( nennen wir ihn A) hat diesem feinen Herrn ( nennen wir ihn B) die Freundschaft gekündigt. Mit Klartext: Er legt auf dessen Freundschaft keinen Wert mehr und will auch keinen Umgang mehr mit ihm haben und pflegen.
B dagegen, will an der Freundschaft unbedingt festhalten, warum auch immer, verlangt Aussprachen und Aussöhnung mit A , ansonsten könnte/würde er Dritten weitererzählen, was A schon so alles über andere erzählt oder gemacht hat.
Klar ist da ein Hauch von Nötigung und Erpressung darin zu sehen. Aber wie ist es mit der Datensammlung für diesen Zweck?
Mit freundlichen Grüßen
steed19531
Hallo steed19531,
ich wüsste nichts, das gegen das Anlege solcher privaten „Akten“ spricht. Sonst müsste ja jedes private Tagebuch verboten sein…
Grüße von
Tinchen
Klar ist da ein Hauch von Nötigung und Erpressung darin zu
sehen.
Na wenn dir das klar ist, warum fragst du dann? Wie du darauf allerdings kommst, dass das so sein soll ist mir wiederum nicht wirklich klar.
Gruß
Anwar