Ich bin ein Schaf und habe im Dezember einem Bekannten Geld geliehen, der vor Weihnachten in einer finanziellen Klemme war. Habe darüber nichts Schriftliches! Sollte das Geld im Januar zurückbekommen. Jetzt ist April und auf mein mehr als intensives Drängen hin - habe selber momentan echt wenig Geld - hat er mir einen kleinen Teil zurückgezahlt. Über den Rest will er nicht reden - ich soll ihn nicht nerven - wenn er Geld hat bekomme ich es ja…so seine Worte… Mittlerweile weiß ich, daß er Insolvenz angemeldet hat - auch private und nie Geld hat. Er ist selbständiger Versicherungsmakler !!!Er zahlt den Unterhalt für seine Kinder nur sporadisch, ist mit seiner Miete Monate im Rückstand…Dränge ich auf Rückzahlung, legt er auf und bricht den Kontakt zu mir ab… Ich kann aber doch nicht gute Miene machen nur um ihn nicht zu vergraulen damit er mir vielleicht irgendwann mal mein Geld zurückgibt…am liebsten würde ich…Hat jemand ne Idee was isch tun kann?! Vielen Dank - ich weiß- ich bin mehr als dumm gewesen…;-(((((
Einem Nackten kann man nicht in die Tasche fassen.
Der hat Inso angemeldet und simit kannst du dein geld abschreiben zumal du nix schriftliches hast.
Du kannst deine Forderung zur Insolvenz anmelden lassen.Wird aber wohl abgewiesen werden weil du nix schriftliches hast.
Hallo Marlies, also da kann ich leider nur sagen: Pech gehabt. Wenn nichts schriftlich vorliegt, wirst du keine Chance haben das Geld wieder zurückzubekommen. Rein persönlich kann ich nur sagen, daß dieser Typ, von dem Tag an der Äußerung du sollst ihn nicht nerven, für mich gestorben wäre. Schade ums Geld, aber das ist unter Freunden das mieseste überhaupt. Man ist so blöd und hilft jemanden und der nutzt es nur aus. Hab auch schon oft Geld an Freunde verliehen, aber das Glück das das wirklich Freunde sind, die das dann auch wieder zurückzahlen. Hoffe es war nicht allzu viel Kohle. LG Sabine
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Die Frage ist, ob man den Anspruch gerichtlich durchsetzen kann. Wenn es keine Beweise oder Zeugen gibt, wird es schwierig.
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Wenn das Geld vor der Insolvenz geliehen wurde, dann können Sie es wohl abschreiben, da dann vermutlich nichts oder nur sehr wenig zu holen ist. Sie können ja versuchen, Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden (http://www.insolvenzbekanntmachungen.de). Der kann das aber bestreiten, und dann müßten Sie darauf klagen (Beweise?).
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Wenn Sie das Geld nach Insolvenzeröffnung geliehen haben, haben Sie wieder das Problem von 1, könnten das Geld dann aber nach der Insolvenz einfordern.
Gerichtliches Vorgehen kostet Geld und Sie müssen sich überlegen, ob sich dieses Geld lohnt. Wenn nichts kommt, wäre auch dieses Geld verschenkt (Schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen?). Und es klingt nicht so, als dass etwas bei Ihrem Bekannten zu holen wäre.
Sie bräuchten für ein Vorgehen rechtlichen Rat und der kostet ebenfalls.
Es kann natürlich auch alles anders sein, dafür reichen die Informationen aber nicht aus und ich kann es auf diesem Weg nicht beraten.
Antwort:
auf gerichtlichen Wege keine Chance, zumal er jetzt noch die Inso angemeldet hat. Hat er Deine Forderung mit in die Inso genommen, hast Du nie mehr eine Chance.
Andernfalls dauernd nerven, nerven, nerven.
Hallo MarliesB,
das sieht schlecht aus. Du kannst deine Forderung bei seinem Insolvenzverfahren anmelden. Dann wirst du mit deiner Forderung in die Gläubigetabelle übernommen. Sollte der Schuldner dann pfändbares Einkommen oder Vermögen haben, wirst du als Insolvenzgläubigerin daran beteiligt. Wenn er allerdings bestreitet, dir etwas zu schulden, hast du Beweisnot, da nichts schriftliches vorhanden. Im Prinzip bist du auf seinen guten Willen angewiesen. Entweder er zahlt oder er zahlt nicht. Kann dir leider nichts besseres sagen.
Viele Grüße
Micha