ich habe da eine Frage und weiss nicht ob ich richtig bin im Forum „Recht“. Hier zum Fall:
Ein Mitarbeiter macht ein Fernstudium. Das Fernstudium wird von dem Unternehmen mitfinanziert. Der Mitarbeiter braucht Ruhe zum Lernen. Zuhause geht das nicht mit 2 Kindern + Ehefrau. Der Mitarbeiter kommt oft an Wochenenden in sein Büro (per Chipkarte ist dies jederzeit möglich) und lernt dort in Ruhe.
Nun hat ihm sein Teamleiter verboten das Unternehmen an Wochenenden zu betreten. Betriebsrat sagt jedoch, er kann jederzeit das Unternehmen betreten. Fakt: Er steckt in der Zwecksmühle.
Der Teamleiter begründet dies, dass der MA im Unternehmen dann nicht versichert sei und das keine Versicherung haften würde. Ist dies korrekt? Ich meine, er ist ja Privat hier und macht keine Arbeit sondern sitzt da und lernt. Wenn ihm was zustoßen sollte (sei es ein Treppensturz) haftet doch die private KV, oder?
Wenn es eine Regel in der Firma gibt…wonach man von der Aussage des Teamleiters ausgehen kann…(Betriebsrat ist in der Bezeihung unerheblich…),das eine Anwesenheit außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht gestattet ist,so haftet da auch keine Versicherung.
OT: Privat auf Unternehmensgelände
Hallo,
wie findet man denn eine, die am Wochenende länger als nur ein paar Stunden offen hat? Bei uns ist in den 2 Stunden am Samstag Vormittag alles andere als Ruhe, da geht man besser in den Park oder das Museum gleich daneben.
Guten Tag Mury,
es besteht ein betrieblicher Versicherungsschutz, da das Fernstudium durch den Arbeitgeber mitfinanziert wird.
Die Fortbildung ( das Lernen ) liegt somit im betrieblichen Interesse.
Der Teamleiter könnte Bedenken dahingehend haben, daß er von einem solch fleißigen Mitarbeiter schon bald " eingeholt bzw. überholt "
wird.
Mein Tip: Weiter fleißig lernen und dennoch die direkte Konfrontation mit dem Vorgesetzten vermeiden.
Viel Erfolg
Moosbuckelschen bei Nohfel
es besteht ein betrieblicher Versicherungsschutz, da das
Fernstudium durch den Arbeitgeber mitfinanziert wird.
Diese Aussage halte ich im gegebenen Zusammenhang für erheblichen Unsinn, sie interessiert aber nicht weiter. Wenn dem Mitarbeiter das Betreten des Gebäudes ausserhalb der üblichen Bürozeiten verboten ist, ist die Frage des Versicherungsschutzes vollkommen irrelevant. Der Arbeitgeber ist zudem in keiner Weise verpflichtet, dieses Verbot dem Arbeitnehmer gegenüber zu rechtfertigen.
Anders sähe es allenfalls dann aus, wenn die Anwesenheit am Wochenende betrieblicher Übung entspräche oder vertraglich geregelt wäre. Dann wäre die Frage des Versicherungsschutzes zwar nach wie vor ohne jeden Belang, aber der BR könnte in diesem Fall eventuell ein Wörtchen mitreden.
was du da von dir gibst,ist mit Verlaub gesagt,Dummfug…
Der Versicherungsschutz eines großen Unternehmens richtet sich nach den kalkulierten Risiken in der Versicherungspolice…genauso wie beim Privatmann.Gibts du für deine Auto-Versicherung an,das dein Pkw in eienr Garage geparkt ist,obwohl du gar keine hast,sind deine Prämien zwar niedriger…aber im Schadenfalle zeigt dir dann die Versicherung die Lange Nase…
Und genauso ist es auch bei Unternehmen…
Lass dir einmal von einem Versicherungsmakler die ganzen Wagnisnummern und Aufschläge für Firmenversicherungen zeigen…