Ich hab im November einen Gebrauchtwagen gekauft.
Nun hat sich herausgestellt das der Wagen 1. Einen Frontunfall hatte und 2. der Motor hinüber ist , also ein Zylinder ist platt…lt Werkstatt bewegen wir uns im vierstelligen bereich…so Frage im Kaufvertrag steht nichts von einem Unfall…dort steht wie folgt:
„Keine Mängel sind am Fahrzeugbekannt“ und ein paar zeilen Tiefer
"Übernehmen keine Garantie da es sich um ein Gebrauchtwagen handelt.
Was nun??? Hab ich ein Recht mein Geld wieder zu bekommen? Lohnt es sich den Rechtsweg zu bestreiten??
Ich frage mich immer und immer wieder , obwohl fast täglich solche Klöpse in der Zeitung , in der Presse und auch im TV breitgetreten werden , warum man nicht mit dem Objekt der Begierde eine Probefahrt zur nächsten TÜV , Dektra , usw Station macht , 30,- Euro für einen Gebrauchtwagen Check ausgibt , damit man so unliebsamme Überraschungen gleich noch vor dem Kauf ans Tageslicht bringt
Die beiden Mänfgel wären auf jedenfall aufgefallen.
Jetzt stehen die Chancen schlecht , weil man von Ürivat gekauft hat , eine Privatperson ist zwar zur Wahrheit verpflichtet , aber ihm kann man keine KFZ Fachkenntnisse unterstellen.
wenn z.B. der Unfall schon vor seiner Zeit gewesen ist , also bevor er den Wagen möglicherweise gebraucht gekauft hat , hat er mit der Antwort : keine Schäden bekannt , die Wahrheit gesagt
Ich hingegen meine, dass hier zwar eine Garantie, nicht aber die Gewährleistung / Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde und somit bzgl. der Repratur am Motor gute Chancen bestehen, den Verkäufer zu belangen. Die 6 Monats-Frist für die Beweislastumlehr ist noch nicht verstrichen, was noch einmal günstiger ist.
Was den Unfallschaden betrifft, so bin ich mir nicht sicher, ob man sich durch „nicht bekannt“ herausreden kann.
Ich würde einen Rechtsanwalt konsultieren.
Die Investition in die Erstberatung dürfte gerechtfertigt sein.
Ich hingegen meine, dass hier zwar eine Garantie, nicht aber
die Gewährleistung / Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde
Hi
eine Privat Person ist nicht zur Sachmängelhaftung heran zu ziehen , wenn man ihr nicht VORSÄTZLICHER Betrug nachweisen kann .
Bitte beweise diesem Verkäufer , das er von dem Motorschaden wusste , obwohl er kein Kfz-Fachmann ist , und dieses dann ABSICHTLICH verschwiegen hat .
wenn du das fertig bringst , dann hast du Chancen , ansonsten :
Ces’t la vie
Ich hingegen meine, dass hier zwar eine Garantie, nicht aber
die Gewährleistung / Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde
Hi
eine Privat Person ist nicht zur Sachmängelhaftung heran zu
ziehen , wenn man ihr nicht VORSÄTZLICHER Betrug nachweisen
kann .
Ich bin ja nun kein Jurist, aber dass diese Aussage vollkommen falsch ist, ist nicht schwer festzustellen.
„Vorsätzlicher Betrug“ (Betrug ist immer vorsätzlich) ist ein Straftatbestand, der mit Sachmängelhaftung nichts zu tun hat.
Die Sachmängelhaftung deckt einfach die Haftung für Mängel an der Sache ab. Ob der Verkäufer davon wusste oder nicht, ist dann erst der nächste Schritt.
Die SMH kann seitens privaten Verkäufern ausgeschlossen werden. Dies ist hier offenbar nicht passiert. Blöd.
Bitte beweise diesem Verkäufer , das er von dem Motorschaden
wusste , obwohl er kein Kfz-Fachmann ist , und dieses dann
ABSICHTLICH verschwiegen hat .
Dies ist hier zunächst nicht notwendig.
wenn du das fertig bringst , dann hast du Chancen , ansonsten
Ces’t la vie
Falsch.
Dem TE empfehle ich nach wie vor den Gang zum Rechtsanwalt. So schlecht sieht das in meine Augen nicht aus.
Die Sachmängelhaftung gilt grundsätzlich für alle Verkäufer!
Ein Privatmann kann sie mit einer entsprechenden Erklärung im Vertrag ausschließen.
Das ist doch der Grund,warum bei allen ebay-Verkäufern(wenn Privat) ein solcher Text mit dem Haftungsausschluß angefügt ist!
Privatverkäufer haften nicht für versteckte techn. Mängel. Es sei denn sie haben, wie im Falle des Frontschadens, Kenntnis davon und verschweigen es.
Händler und nur diese haften mit einer 6-Manatsfrist. Es gibt „pfiffige“ die einen Handel haben aber der Vertrag von z.B. der Frau unterschrieben wird um diese Haftung zu umgehen.
Immer wieder bewährt: „Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“
Wenn Du in einem Automobilclub (ADAC, ACE …) bist, wende Dich an die. Die Rechtsberatung ist da kostenlos (nicht umsonst).
Ansonsten kann ich Dir raten dieses Posting im Rechtebrett nochmal zu schreiben.