Hallo,
auf welche Art und Weise kann man generell die Entfernung des zu versteuernden Wegs zw. Zuhause und Arbeit (neben der km-Angabe des Autos) ermitteln? Wie geht hier das Finanzamt vor? Routenplaner? Wären die Kilometer auf- bzw. abzurunden?
Gruß
H.
Hallo,
Wie geht hier das Finanzamt
vor? Routenplaner?
Rein vom Hörensagen: Bei einer Überprüfung der Angaben nutzt das FA Routenplaner.
Wären die Kilometer auf- bzw. abzurunden?
Nach § 9 Abs 1 Nr. 4 „…zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 EUR anzusetzen,…“
Für jeden vollen Kilometer bedeutet: Angefangene Kilometer zählen nicht, das bedeutet Abrundung.
Gruß
Zemionow
Danke!
Jetzt denke ich gehört zu haben, dass man wohl selbst wählen kann, ob man die schnellste oder kürzestes Strecke wählen? Hier kann es dann schon zu ein paar KM Differenz kommen? Stimmt das?
Gruß
H.
Hallo,
Jetzt denke ich gehört zu haben, dass man wohl selbst wählen
kann, ob man die schnellste oder kürzestes Strecke wählen?
Hier kann es dann schon zu ein paar KM Differenz kommen?
Stimmt das?
Auch hier hilft ein Blick ins Gesetz. In § 9 Abs. 1 Nr. 4 heißt es:
„Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird.“
D. h., die längere Strecke muss verkehrsgünstiger sein ( also z. B. einen morgendlichen Stau vermeiden oder aus anderen Gründen zu einer Zeitersparnis führen) und tatsächlich regelmäßig gefahren werden. Die kürzeste nutzen, aber die längere bei der Steuererklärung ansetzen, das ist nicht zulässig.
Gruß
Zemionow