ich habe eine Frage zu einer etwas speziellen hypothetischen Situation.
Sagen wir, jemand produziert privat und ohne Gewinnabsicht Musik und Videos, die jugendfrei sind und ausschließlich der Unterhaltung dienen.
Jetzt hätte dieser Jemand vielleicht die Idee, eine Webseite über sein Schaffen zu erstellen, um etwas seriöser zu wirken für mögliche Beziehungen zu anderen Künstlern, die ähnliche Absichten haben.
Da dieser Jemand im No-Budget-Bereich arbeitet, würde er vielleicht eine kleine Spenden, - bzw. Shopfunktion einbauen, um selbst erstellte (eigenes geistiges Eigentum) DVDs oder CDs unter CC-Lizenz zu verkaufen, deren geringer Erlös wieder direkt in neue Produktionen und Materialkosten fließen würde. In so einem Rahmen wären 20,00 Euro Umsatz im Monat wohl schon die Obergrenze.
Müsste dieser Jemand dafür ein Gewerbe anmelden oder könnte er es auch völlig korrekt privat betreiben? Und müssten Steuern gezahlt werden?
Ein Gewerbe oder einen Verein zu gründen, würde wohl mehr Kosten und Probleme verursachen, als die Sache wert wäre.
Habe schon viel zum Thema Kleingewerbe, Freiberuflichkeit, usw. gelesen, aber keine wirklich passende Antwort gefunden, weshalb ich sehr dankbar wäre, wenn jemand meine ausschließlich aus Neugier gestellte Frage beantworten könnte.
Da liegt der Hund begraben. Musiker zählen in der Regel zu den Freien Berufen, wenn es hier aber eher um die Produktion von Datenträgern selbst geht, ist das schon wieder eher eine gewerbliche Tätigkeit. Im konkreten Fall kann einem da nur das Finanzamt weiterhelfen.
unter CC-Lizenz zu verkaufen
Darf man das überhaupt? Die meisten CC-Lizenzen verbieten doch ausdrücklich jede Weitergabe gegen Geld, das gilt imo auch für den Urheber selbst.
Und müssten Steuern gezahlt werden
Im Prinzip natürlich. Praktisch gibt es ja angeblich keinen Gewinn (wobei Gewinn nicht das ist, was an Geld in der Kasse übrig bleibt), dann fällt keine Einkommensteuer (ich gehe mal von eienr Personengesellschaft aus) an. Bezüglich Umsatzsteuer wird man §19 Abs.1 UStG für die Firma nutzen.
Der „Papierkram“ bleibt einem aber nicht erspart. Wenn man sich nicht selbst darum kümmern kann, kostet das auch eine Kleinigkeit jemand damit zu beauftragen.
vielen Dank für die Antwort. Ich hatte ja irgendwie die naive Hoffnung, dass der Gesetzgeber sagt, wir handhaben das alles ganz cool, wenn es nur um ein paar Euro für nen „guten Zweck“ geht, aber das hört sich dann doch so kompliziert an, wie ich es vermutet hatte.
Das mit der CC-Lizenz ist natürlich auch ein interessanter Gedanke, der mir so noch gar nicht kam. Hatte das eher so gedacht, dass man vielleicht einen etwas überteuerten (ca. doppelter Selbstkostenpreis) Datenträger verkauft und das Material darauf quasi gratis ist und nach Belieben kopiert werden darf. So quasi als freiwillige Unterstützung an den oder die Künstler.
Und wenn man es einfach ohne Gewerbeanmeldung machen würde, welche Risiken würde man dann theoretisch eingehen? (Das hat natürlich niemand ernsthaft vor)
Das mit der CC-Lizenz ist natürlich auch ein interessanter
Gedanke,
Die sollte man sich auf jeden Fall genau ansehen, sicher gibt es auch für solche Fälle was passendes.
In der GPL steht oft sinngemäß, daß man nur die Kosten für den Datenträger/Vertrieb verlangen darf.
Ich frage mich gerade, ob das folgende nicht eher ins Steuerbrett gehört.
Und wenn man es einfach ohne Gewerbeanmeldung machen würde,
welche Risiken würde man dann theoretisch eingehen? (Das hat
natürlich niemand ernsthaft vor)
Wenn man keine Gewinnerziehlungsabsicht hat, ist es kein Gewerbe (wie schon gesagt, wenn es nicht ohnehin eine freiberufliche Tätigkeit ist). Es soll aber immer mal vorkommen, daß die Finanzämter trotzdem ein Gewerbe unterstellen, weil das eben schwer zu überschauen ist. Die sehen nur, daß da jemand CDs/DVDs anbietet und wissen auch grob, wieviel die Herstellung kostet…
Gerade neulich ging der Fall des Rentners durch die Presse, der aus gesammelten Abfallstücken zum Zeitvertreib (also reines Hobby) Vogelhäuschen baute und sie, als alle Bäume in der Gegend mit Vogelhäusern belegt waren bei einem bekannten Auktionshaus angeboten hat. Keine Ahnung, ob der Fall schon entschieden ist.
Man muss ja ein Gewerbe anmelden, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt. Wenn man seine Produkte nur zum Selbstkostenpreis anbietet, steckt da IMHO keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter, deswegen würde ich das so sehen, dass dann kein Gewerbe notwendig ist.
Aber auch wenn ich ein Gewerbe besitze, ist das dennoch nur eine Vermutung.
Hatte das eher so
gedacht, dass man vielleicht einen etwas überteuerten (ca.
doppelter Selbstkostenpreis) Datenträger verkauft
Womit wir wohl definitiv eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Und wenn man es einfach ohne Gewerbeanmeldung machen würde,
welche Risiken würde man dann theoretisch eingehen? (Das hat
natürlich niemand ernsthaft vor)
Es soll aber immer mal
vorkommen, daß die Finanzämter trotzdem ein Gewerbe
unterstellen, weil das eben schwer zu überschauen ist.
Letztendlich ist es aber auch keine Hexerei, ein Gewerbe zu betreiben, und man ist dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Vor allem wenn es sich nur um ein Kleingewerbe handelt (bis irgendwas unter 20.000€ Umsatz im Jahr). Man muss keine Vorsteuer abführen und gibt bei seiner Steuererklärung eine Anlage G mit ab. Das ist schon alles, mal abgesehen von den Kosten für eine Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (z.B. bei Umzug), die von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind (Anmeldung unter 100 EUR).
Danke für die Infos. Noch Mal zur Klarstellung: Zwar würde man im rechtlichen Sinne einen Gewinn erzielen, aber ich dachte, das wäre vielleicht ein besonderer Fall, da das Geld ja zweckgebunden wäre und (nachweislich) NUR in neue Film,- und Musikprojekte fließen würde. Man könnte das auch wie ne Art Kulturförderung verstehen, aber das wäre dann wohl etwas übertrieben ausgedrückt…
Deswegen ein Gewerbe anzumelden, wäre wie gesagt ziemlicher Schwachsinn, da man allein die Anmeldegebühren vermutlich erst nach nem Jahr wieder drin hätte oder so. Wie gesagt, es geht um Pfennigbeträge…
Trotzdem hat mir das jetzt schon sehr bei der Orientierung geholfen. Danke noch Mal.
am besten Du stellst die Frage - etwas angepasst - nochmal im Brett Existenzgründung. Da ist das Halb- und Nichtwissen in unternehmerischen Dingen etwas kleiner als hier.
Und vorher am besten einen Blick ins Archiv werfen…
Gruß
osmodius
P.S.: Nachhaltigkeit reicht auch für ein Gewerbe, es muss nicht Gewinnerzielungsabsicht sein.
Die sollte man sich auf jeden Fall genau ansehen, sicher gibt
es auch für solche Fälle was passendes.
In der GPL steht oft sinngemäß, daß man nur die Kosten für den
Datenträger/Vertrieb verlangen darf.
Falsch. Man kann verlangen, was man will. Nur ist man daraufhin verpflichtet den Quellcode kostenfrei bzw. nur für Datenträger-/Versandkosten zur Verfügung zu stellen.