Privat Geld verleihen - wie absichern?

Hallo liebe Experten,

angenommen eine private Person A will Person B (zinsfrei) für einige Monate Geld borgen…

Wie kann sich Person A absichern?
Reicht es aus, ein formloses Schriftstück aufzusetzen? Muss darin der späteste Zeitpunkt der Rückzahlung festgehalten werden? Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Vordrucke oder kann der private Schuldner dem privaten Gläubiger auch einen Wechsel ausstellen?

Oder reicht es aus, einen Zeugen bei der Übergabe des Geldes dabei zu haben, der als Eingeweihter sozusagen die mündliche Vereinbarung bestätigen könnte?

Vielen Dank schon mal im Voraus und schöne Grüsse :smile: Brigitte

Hallo Brigitte,

eine Quittung (und ein Zeuge) würden normalerweise vollkommen ausreichen aber, aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Verleihe Geld und Du verlierst einen Freund :frowning:.
Wenn Person A wirklich Geld verleihen möchte dann sollte darüber ein Vertrag aufgesetzt werden in dem die Höhe des geliehenen Betrages und
die Rückzahlungsfrist eingetragen werden, evtl. auch eine Klausel bei „Nichterfüllung“.

stefan

hallo gitti,
ja, mit dem geld verleihen an freunde ist das so eine sache…

bei mir ist es gut gegangen, das geld habe ich zurück und den freund auch behalten.

wir hatten damals, da es sich um eine größere summe handelte, einen vertrag aufgesetzt, der die summe benannte (klar), die rückzahlungsmodalitäten (bis wann spätestens, ggf. in raten und so), aber auch, was wir machen würden, wenn die vorherstehenden regelungen nicht eingehalten werden könnten. kann ja passieren, daß jemand trotz bestem willen nicht oder nicht zu der zeit zurückzahlen kann.
deshalb hat mir der freund eine sicherheit eingeräumt. diese war präzise benannt auch in unserem vertrag aufgeführt.

jeder bekam ein von beiden unterschriebenes exemplar des vertrags.

schöne grüße
ann

Hallo,

wie gesagt: schriftlicher Darlehensvertrag, eine Leihe ist das nicht! Neben genauen Rückzahlungsmodalitäten kann man sich auch noch anderweitig kostengünstig absichern: Bürgschaften oder Pfandnahme von Gegenständen. Dazu würde ich mich von vornherein über die Mittel des anderen informieren bzw. wofür das Geld benötigt wird. Kauf von langlebigen Gütern? Geld für den Urlaub oder gar um andere Schulden zu begleichen? Ggf. sollte man auch die finanzielle Lage (Gehaltsnachweis) sich ansehen und kopieren, dann weiss man gleich bei wem man im Notfall einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellen lassen kann :frowning:

Ganz sicher ist das dann beim Notar, der kann die ganze Sache vollstreckbar machen womit man sich ggf. Streiterein vor Gericht ersparen kann.

Mfg vom

showbee