Hallo liebe Experten,
angenommen eine private Person A will Person B (zinsfrei) für einige Monate Geld borgen…
Wie kann sich Person A absichern?
Reicht es aus, ein formloses Schriftstück aufzusetzen? Muss darin der späteste Zeitpunkt der Rückzahlung festgehalten werden? Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Vordrucke oder kann der private Schuldner dem privaten Gläubiger auch einen Wechsel ausstellen?
Oder reicht es aus, einen Zeugen bei der Übergabe des Geldes dabei zu haben, der als Eingeweihter sozusagen die mündliche Vereinbarung bestätigen könnte?
Vielen Dank schon mal im Voraus und schöne Grüsse Brigitte