Hallo,
wie kann man privat verliehenes Geld rechtlich zurückfordern? (Belege durch Bankauszüge)
Danke für Ihre Antworten!
Hallo !
Wäre denn der Bankauszug der einzige Nachweis,Geld ist zu der Person geflossen ?
Dann kann die doch aber immer noch sagen,das war ein Geschenk oder es war für eine Gegenleistung.
Man hat üblicherweise einen Schuldschein(oder einen Zeugen,was aber sicher schon schlechter ist,als der unterschriebene Schein)
„ich habe heute,am 27.3.2012 Herrn/Frau XYZ 1.000 € geliehen.
Rückzahlung soll in 10 Monatsraten erfolgen,beginnend ab…“.
MfG
duck313
Hallo,
Du schreibst nicht, ob ein Vertrag geschlossen wurde.
Wenn nicht, würde ich einen Brief schreiben, in dem nochmals zusammengefaßt wird z.B.:
Herr X hat am xxx Herrn X (resp. „Ich habe Dir…“) ein Darlehen in Höhe von xxx gewährt,
das durch Barzahlung (quittung?)/Überweisung auf Konto xx (Auszug aus Kontoauszug?) vorgenommen wurde. Es war vereinbart, dass Rückzahlung am xxx in voller Höhe (oder monatlich xxx mit Endfälligkeit xxx) erfolgen sollte. Bis heute ist keine Rückzahlung erfolgt (lediglich eine Rückzahlung in Höhe von …). Sollte nicht bis spätestens xxx der Betrag von xxx auf meinem Konto xxx eingehen, werde ich Mahnbescheid beantragen.
Nach dem genannten Termin Mahnbescheid beantragen. Und wenn derjenige nicht widerspricht, ergeht Vollstreckungsbescheid, aus dem man Vollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher erteilen kann.
Wenn man den Arbeitgeber kennt oder die Bankverbindung, kann man auch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht beantragen, - dann wird aus den Ansprüchen/Guthaben dort vollstreckt.
Gruss, hemba