Privat gezahlte Aufwandspauschale steuerpflichtig?

Hallo,

ein privates Unternehmen zahlt eine Aufwandspauschale in Höhe von € 1000, um jemanden zu überzeugen, diesem Unternehmen ein Leitungsrecht auf seinem Grundstück einzuräumen. Dies wird absichtlich nicht als Entschädigung sondern als Aufwandspauschale deklariert, weil sonst auch alle anderen Grundstückseigentümer betroffener Grundstücke entsprechend entschädigt werden müssen. Eine geringe Entschädigung gibt es nämlich noch dazu.

Wie ist diese Pauschale nun steuerlich zu behandeln und wo ggf. anzugeben? Google gibt hier wenig Aufschluss, denn bei Aufwandspauschalen geht es in der Regel um Ehrenämter, Übungsleiter etc., was ja hier nicht der Fall ist.

Hallo,

ein privates Unternehmen zahlt eine Aufwandspauschale in Höhe von € 1000, um jemanden zu überzeugen, diesem Unternehmen ein Leitungsrecht auf seinem Grundstück einzuräumen.

Zunächst mal ist es relativ egal, wie man etwas nennt. Es geht darum, wie etwas steuerrechtlich zu bewerten wäre. Für das Unternehmen ist es erstmal Aufwand für ein Nutzungsrecht.

Wie ist diese Pauschale nun steuerlich zu behandeln und wo ggf. anzugeben? Google gibt hier wenig Aufschluss, denn bei Aufwandspauschalen geht es in der Regel um Ehrenämter, Übungsleiter etc., was ja hier nicht der Fall ist.

In der Tat. Für wen stellt sich eigentlich die Frage? Für das Unternehmen oder den Grundstückseigentümer? Bei letzterem wären das Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Grüße

Ich habe vergessen zu sagen, dass mich natürlich die steuerliche Behandlung der Aufwandspauschale für den Grundstückseigentümer bzw. den der die Pauschale erhalten hat interessiert.