Hallo,
ein privates Unternehmen zahlt eine Aufwandspauschale in Höhe von € 1000, um jemanden zu überzeugen, diesem Unternehmen ein Leitungsrecht auf seinem Grundstück einzuräumen. Dies wird absichtlich nicht als Entschädigung sondern als Aufwandspauschale deklariert, weil sonst auch alle anderen Grundstückseigentümer betroffener Grundstücke entsprechend entschädigt werden müssen. Eine geringe Entschädigung gibt es nämlich noch dazu.
Wie ist diese Pauschale nun steuerlich zu behandeln und wo ggf. anzugeben? Google gibt hier wenig Aufschluss, denn bei Aufwandspauschalen geht es in der Regel um Ehrenämter, Übungsleiter etc., was ja hier nicht der Fall ist.