ich bin dabei, mir diverse Berufsunfähigkeitsversicherungen anzusehen.
Gleichzeitig bin ich in Therapie, die ich aber privat zahle… Nicht zuletzt, weil ich gehört habe, dass man mit einer Therapie, die weniger als 5 Jahre zurückliegt, nicht in eine BUV aufgenommen wird.
Nun meine Frage: Ist das, was ich da tue, geplanter Versicherungsbetrug? Oder ist eine privat finanzierte Therapie ein Privatvergnügen, die der BUV-Gesellschaft egal ist?
Wenn die Frage im Versicherungsantrag lautet: Sind oder waren Sie in psychotherpeutischer Behandlung in den letzten X Jahren? Und Sie antworten mit „Nein“, dann ist das objektiv falsch und Sie werden bei einem späteren Versicherungsfall Gefahr laufen, dass die Versicherung von dieser früheren Therapie erfährt und Sie somit keine Leistungen erhalten.
Andererseits ist es so, dass Ihre BU-Versicherung den Versicherungsverlauf Ihrer Krankenversicherung anfordern wird und wenn darin keine Psychotherapie auftaucht, dann haben Sie auch keine gehabt.
Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen wollen, dass Ihre bewusste Falschangabe später aufgedeckt wird und Sie den Versicherungsschutz dadurch verlieren.
Das Risiko schätze ich persönlich allerdings als gering ein. Doch empfehle ich dringend, schon jetzt Ihren derzeitigen Therapeuten von Ihrem Vorhaben in Kenntnis zu setzen und ihn davon zu überzeugen, dass er sich entsprechend verschwiegen verhält.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und würde mich freuen, wenn Sie mich über Neuigkeiten in Ihrem Fall informieren. Vielen Dank im voraus.
Guten Tag,
die Gesundheitsfragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Wenn dieses nicht wahrheitsgemäß erfolgt, so begehen Sie eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Das führt zur Anfechtung bzw. Kündigung des Vertrags. Im Leistungsfall wird sehr genau geprüft und wenn dann eine Anzeigepflichtverletzung festgestellt wird, erfolgt keine Leistung. Anders gesagt Sie zahlen für eine BU aus der Sie nie Leistungen beziehen werden. Suchen Sie sich einen Makler, stellen Sie bei allen Gesellschaften eine anonyme Anfrage und gfs finden Sie einen Versicherer der Sie trotz Ihrer Therapie annimmt. Dann haben Sie die Sicherheit dass Sie eine BU haben, die leistet und haben auch nichts verschwiegen.
ich bin dabei, mir diverse Berufsunfähigkeitsversicherungen
anzusehen.
Gleichzeitig bin ich in Therapie, die ich aber privat zahle…
Nicht zuletzt, weil ich gehört habe, dass man mit einer
Therapie, die weniger als 5 Jahre zurückliegt, nicht in eine
BUV aufgenommen wird.
Nun meine Frage: Ist das, was ich da tue, geplanter
Versicherungsbetrug? Oder ist eine privat finanzierte Therapie
ein Privatvergnügen, die der BUV-Gesellschaft egal ist?
Hallo
um es kurz zu erklären:
gibt eine Behandlung nicht an ( auch wenn sie privat gezahlt wird) so handelt es sich um Vorvertragliche Annahmeverletzung oder einfach gesagt Versicherungsbetrug.
der BU ist es egal, wer die Therapie zahlt. Da macht es keinen Unterschied, ob Sie das aus eigener Tasche tun oder von einer Kasse gezahlt wird.
Bei den Gesundheitsfragen wird gefragt, ob Sie in Behandlung sind, bzw. in den letzten Jahren in Behandlung waren.
Das müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten, sonst kann die Versicherung den Vertrag rückwirkend für unwirksam erklären - wenn es irgendwann herauskommen sollte.
Falls Sie Ihren Behandler ohne irgendeine Überweisung aufgesucht haben und auch vorher Ihr Arzt keine diesbezügliche Diagnose gestellt hat, die in den Unterlagen festgehalten wurde, könnten Sie unter Umständen damit durchkommen.
Falls aber irgendwo eine Diagnose existiert, bei einem Behandler, den Sie regelmäßig konsultieren, dann werden Sie früher oder später damit auffallen.
Ich rate Ihnen dringend davon ab, es zu versuchen, Sie handeln sich damit vermutlich nur Ärger ein.
Ihre Anfrage ist eine von vielen in letzter zeit, die wenig mit Therapie zu tun haben. Obwohl Sie zwar Therapie machen bezieht sich Ihre Anfrage aber auf ein juristisches Problem - nämlich Versicherungsbetrug.
Wenden Sie sich damit besser an Versicherungs- oder Rechtsexperten.
Ich kann also leider nicht weiterhelfen.
falls Sie tatsächlich Patient - und nicht ein Spaßvogel mit zu viel Zeit – sind, möchte ich sagen, dass ein Mensch, der ein Problem hat und es auch mit professioneller Hilfe angeht, weitaus weniger krank ist als jemand, der seine Probleme verdrängt. Und somit müsste der Patient eigentlich einen Bonus bekommen. Aber meine persönliche Meinung zählt hier nicht.
Ihre Frage ordne ich in den Bereich der Juristen ein, dort sollten Sie sich sachkundig machen. Ich habe die leise Vermutung, dass man Ihnen sagen wird: „Probieren können Sie es ja, aber wenn es zum Ernstfall kommt, fliegen Sie aus der Versicherung raus.“
Aber wie gesagt: Ihre Frage ist eine juristische.
Alles Gute Ihnen!
visit
Gleichzeitig bin ich in Therapie, die ich aber privat zahle…
dass man mit einer
Therapie, die weniger als 5 Jahre zurückliegt, nicht in eine
BUV aufgenommen wird.
Ist das, was ich da tue, geplanter
Versicherungsbetrug? Oder ist eine privat finanzierte Therapie
ein Privatvergnügen, die der BUV-Gesellschaft egal ist?
… Betrug… sofern Sie in den Gesundheitsfragen keine Leiden und Arztberusche angeben … jede unwahrheitsgemäße Beantwortung kann zum Verlusst des Versicherungschutzes fürhen.
Man kann bei einem unabhängigen Makler eine Vorabbrüfung veranlssen, dann weiß man mehr.
Irrenhausflüchtling78,
das ist wohl eher eine Frage aus dem Bereich der Versicherungen und des Rechts, als der Therapie. Ich kann sie daher nicht beantworten, gehe jedoch davon aus, dass die Versicherungen nach Therapien fragen und nicht nach Therapien von der Krankenkasse finanziert.
Gruß
Thomas Kühn
in Versicherungsanträgen sind die Fragen genau so zu beantworten, wie sie gestellt sind. Gefragt ist nach Behandlungen, nicht nach Behandlungen, von denen deine Krankenversicherung weiss. Solange kein Leistungsantrag gestellt wird, ist eine Falschangabe jedoch nicht strafrechtlich (!) sanktioniert.
Sofern die laufende „Therapie“ eine Psychotherapie ist, gibt es noch eine legale Möglichkeit. Ein Versicherer bietet einen Tarif an, der bei BU aufgrund psychologischer Erkrankungen nicht greift. Daher ist bei entsprechenden Vorerkrankungen oft eine Annahme möglich. Ist die Fragefrist bei anderen Versicherern (ab 5 Jahre) abgelaufen und sind keine neuen Erkrankungen hinzu gekommen, kannst Du in einen höherwertigen Tarif wechseln.