Wenn die Frage im Versicherungsantrag lautet: Sind oder waren Sie in psychotherpeutischer Behandlung in den letzten X Jahren? Und Sie antworten mit „Nein“, dann ist das objektiv falsch und Sie werden bei einem späteren Versicherungsfall Gefahr laufen, dass die Versicherung von dieser früheren Therapie erfährt und Sie somit keine Leistungen erhalten.
Andererseits ist es so, dass Ihre BU-Versicherung den Versicherungsverlauf Ihrer Krankenversicherung anfordern wird und wenn darin keine Psychotherapie auftaucht, dann haben Sie auch keine gehabt.
Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen wollen, dass Ihre bewusste Falschangabe später aufgedeckt wird und Sie den Versicherungsschutz dadurch verlieren.
Das Risiko schätze ich persönlich allerdings als gering ein. Doch empfehle ich dringend, schon jetzt Ihren derzeitigen Therapeuten von Ihrem Vorhaben in Kenntnis zu setzen und ihn davon zu überzeugen, dass er sich entsprechend verschwiegen verhält.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und würde mich freuen, wenn Sie mich über Neuigkeiten in Ihrem Fall informieren. Vielen Dank im voraus.