Privat-Grundstück : Nutzung durch Polizei

Hallo,
darf die Polizei ein Privatgrundstück (zB Kundenparkplatz, außerhalb der Geschäftszeit) ohne ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers für routinemäßige Verkehrskontrollen nutzen ?
Falls nein : Wären bei einer solchen Kontrolle festgestellten Ordnungswidrigkeiten anfechtbar wegen unrechtmäßiger Vorgehensweise bei der Ermittlung ?
Gruß
Karl

Hallo,

darf die Polizei ein Privatgrundstück (zB Kundenparkplatz,
außerhalb der Geschäftszeit) ohne ausdrückliche Erlaubnis des
Eigentümers für routinemäßige Verkehrskontrollen nutzen ?

Warum nicht? Auch der Kundenparkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum. Günstiger wäre es dennoch, das vorher mit dem Eigentümer abzusprechen. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Eigentümer solche Kontrolle in der Regel begrüßen.

Falls nein : Wären bei einer solchen Kontrolle festgestellten
Ordnungswidrigkeiten anfechtbar wegen unrechtmäßiger
Vorgehensweise bei der Ermittlung ?

Keine Chance.

Gruss

Iru

Hallo,

Du vermischt da zwei Sachen, die nichts miteinander zu tun haben: Einmal der Verkehrsverstoß, der bei der Kontrolle raus kommt, und andererseits das Verhältnis Polizei Grundstückseigentümer. Dieses schlägt nicht auf die Beurteilung des Verkehrsverstoßes durch. D.h. selbst wenn der Eigentümer der Polizei die Nutzung verbietet, dann darf die Polizei sich da zwar künftig nicht mehr hinstellen, die bereits ermittelten Verstöße sind hiervon jedoch nicht betroffen.

Zu Zeiten als die Bahnbrücken noch der Bahn gehörten, soll sich in Hannover der Fall zugetragen haben, dass von einer Bahnbrücke Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden, und ein hoher Bahnmensch dabei erwischt wurde. Künftig war das Blitzen von Bahnbrücken tabu. Um die Strafe ist der Mann aber nicht drum herum gekommen.

Gruß vom Wiz

Hallo,
vorab : mein Posting erfolgt aus reiner Neugier, ohne dass da ein konkreter Verkehrsverstoß im Raume steht.

zwei Sachen: Einmal der Verkehrsverstoß, der bei der Kontrolle rauskommt,

Ich dachte bisher, in ein Verfahren darf die „Obrigkeit“ nur Fakten einbringen, die sie auf legalem Wege bekommen hat (siehe die Verrenkungen wegen den Steuer-CDs aus der Schweiz). Deswegen war meine Frage : Darf die Polizei bei ihren Routinekontrollen auf Privatgrundstücke zurückgreifen, ohne sich vorher mit dem Eigentümer abgestimmt zu haben ?
Sicher darf sie mit dem Peterwagen auf den Parkplatz eines Supermarktes fahren, um sich Brötchen zu kaufen. Das wäre bestimmungsgemäß im Sinne des Eigentümers. Aber darf sie zB so ohne weiteres dort Autos kontrollieren, die sie aus dem Verkehr herausgewunken hat ?

… Künftig war das Blitzen von Bahnbrücken tabu. Um die Strafe ist der Mann aber nicht drum herum gekommen.

Wie ist’s, wenn dem „blitzenden“ Beamten dieses Tabu nicht mehr bekannt ist, er also wieder die Bahnbrücke nutzt und mich mit zu hoher Geschwindigkeit erfasst. Käme ich dann damit vor Gericht durch, die Erfassung meiner Geschwindigkeit sei unter einem Rechtsverstoß zustande gekommen ? Rechtsverstoß : Die Bahn hat die Nutzung seiner Grundstücke hierfür verboten.
Gruß
Karl

Hallo,

Du denkst da in Richtung Fruit of the Poisonous Tree Doctrine". Würde ich hier nicht tun, zumal das ein in Deutschland ohnehin wenig ausgeprägtes Thema ist. Zwischen sich einfach auf den öffentlich zugänglichen Parkplatz eines Dritten stellen und dem im Rahmen des sonst nicht zu beanstandenden Verfahrens einer Verkehrsüberwachung festgestellten Verstoß ist mir einfach zu viel Distanz. Selbst wenn gegen ein ausdrückliches Nutzungsverbot des Grundstückseigentümers verstoßen würde. Dafür mag es dann zwar was auf die Mütze geben, aber als betroffener Autofahrer wird man daraus keinen Honig saugen können.

Gruß vom Wiz

finde die frage nicht so abwägig.in diesem fall wäre dann mit hausfriedensbruch zu rechnen um an daten oder meßprokolle zu kommen.das sieht man aber öfters,dass die grünen auf grundstücken stehen. und man wird in diesem lande nach,freiheitlich demokratischer rechtsordnung" erzogen.ob das auch so ist,bleibt in vielen dingen fragwürdig nämlich,wie und woher kommen die informationen.aus meiner sicht wird in vielen dingen mit zweierlei maß gemessen.das sich nun auch noch karlsruhe dazu herablässt und gestohlene daten aus dem ausland als beweis zulässt, ist in meinen augen absolute rechtsbeugung.versteht mich hier keiner falsch,richtig finde ich die methode der steuerhinterziehung auch nicht richtig,aber wo fängt es an und wo hört es auf?.aber was mich mehr bewegt,sind die gründe des typhen der da daten entwendet hat.geld kann es nicht nur sein,denn er muß sich relativ sicher gewesen sein,dass der deutsche steuerhai auch anbeißt.