Hallo,
folgender Fall:
Ich wollte einen Bettkasten in meinen Wagen einladen. Diesen habe ich hinter ein parkendes Auto abgestellt. Mein Bekannter sollte diesen dann kurz festhalten, damit ich mein Auto aus der Nebenstraße holen konnte. Leider viel der Kasten, nachdem ich ihn losgelassen hatte, um. Er beschädigte das parkende Auto am hintern Bremslicht (ca. 110 EURO).
Nun sagt meine Versicherung, dass auch die Vorbereitungen zum Beladen, der KFZ-Haftpflicht zuzurechnen sind. Ich denke aber, dass dies nicht der Fall ist. Soweit ich weiß, muß hierfür der Wagen aufgeschlossen sein. Dies kann aber in meinem Fall nicht sein, weil der Wagen noch garnicht an Ort und Stelle stand.
Was meint Ihr?
lg
MN
Nun sagt meine Versicherung, dass auch die Vorbereitungen zum
Beladen, der KFZ-Haftpflicht zuzurechnen sind. Ich denke aber,
dass dies nicht der Fall ist. Soweit ich weiß, muß hierfür der
Wagen aufgeschlossen sein. Dies kann aber in meinem Fall nicht
sein, weil der Wagen noch garnicht an Ort und Stelle stand.
Was meint Ihr?
lg
MN
Hallo,
da hat Ihre Versicherung leider Recht.
Der Schaden ist ein klassischer KFZ-Haftpflichtschaden.
Sie waren im Begriff Ihr Fahrzeug zu beladen. Dass Ihr Fahrzeug zum Schadenszeitraum noch nicht einmal an Ort und Stelle stand und auch noch nicht aufgeschlossen war ist hier unerheblich.
Einfach mal bei der Formulierung der Schadensanzeige zur Privathaftpflicht den Ablauf „überdenken“!!!
mfg
Mario
Ich werde mal etwas googeln. Bin mir sicher, dass ich ein Gerichtsurteil gelesen habe, was besagt, dass der Wagen erst aufgeschlossen sein muss, damit es ein KFZ-Schaden wird. werde es dann hier posten…
Ich werde mal etwas googeln. Bin mir sicher, dass ich ein
Gerichtsurteil gelesen habe, was besagt, dass der Wagen erst
aufgeschlossen sein muss, damit es ein KFZ-Schaden wird. werde
es dann hier posten…
Viel Erfolg! Die Nutzung eines KFZ beginnt nicht erst mit dem Aufschließen.
Ganz klarer priv. Haftpflichtschaden. Ihr bekannter hat es fallen lassen, somit nimmt er seine priv. Haftpflicht versicherung in anspruch!!! Bei Kfz müsste man einen SB von 150Euro erst zahlen und das hilft einem dann nicht wirklich weiter.
Ganz klarer priv. Haftpflichtschaden. Ihr bekannter hat es
fallen lassen, somit nimmt er seine priv. Haftpflicht
versicherung in anspruch!!!
So klar ist das dann doch nicht. Wenn die priv. Haftpflicht das nicht deckt, wird man wohl keine Wahl haben.
Bei Kfz müsste man einen SB von
150Euro erst zahlen und das hilft einem dann nicht wirklich
KFZ-Haftpflicht mit SB ? Wo gibts denn sowas ?
Hallo,
Ganz klarer priv. Haftpflichtschaden. Ihr bekannter hat es
fallen lassen,
Wo bitte steht das? Oder soll das die versteckte Aufforderung sein, es so in die Schadenanzeige zu schreiben?
somit nimmt er seine priv. Haftpflicht
versicherung in anspruch!!! Bei Kfz müsste man einen SB von
150Euro erst zahlen und das hilft einem dann nicht wirklich
weiter.
Teilkasko mit SB: ja sicher. Vollkasko mit SB 150 €: ungewöhnlich, aber meinetwegen. Aber Kfz-Haftpflicht mit SB? Kompletter Unsinn!!! Wer hat denn sowas?
Kopfschüttelnde Grüsse
Frank Hackenbruch
Ganz klarer priv. Haftpflichtschaden. Ihr bekannter hat es
fallen lassen, somit nimmt er seine priv. Haftpflicht
versicherung in anspruch!!! Bei Kfz müsste man einen SB von
150Euro erst zahlen und das hilft einem dann nicht wirklich
weiter.
unfug! ich lese hier einen gefälligkeitsschaden, sowas ist in ph ein ausschluß!
außerdem gebe ich dem rest hier recht, daß der vorliegende fall über kh zu regeln ist. es gibt eine einfacht fausregel: alles was nach benzin riecht hat entweder was mit kh oder verkehrs-rs zu tun.
und kh mit sb? wie schon erwähnt… nenn mal den vr, der so einen quatsch macht.
snake