Privat-Haftpflicht bei verschuldetem Fahrradunfall

Hallo!
Angenommen Radfahrer A nimmt Radfahrer X die Vorfahrt. X muss ausweichen, stürzt und zieht sich einige Verletzungen zu. Nach 7 Wochen meldet sich X bei A und möchte zumindest den materiellen Schaden (am Fahrradsattel u. an der Hose) erstattet haben. A hat eine Privathaftpflicht, die in so einem Fall den Schaden von ca. 200 Euro übernehmen würde, oder? Wie wäre es mit Schmerzensgeld? Könnte X ein solches geltend machen? Würde die Versicherung das auch übernehmen?

Hallo!

A hat eine Privathaftpflicht, die in so einem
Fall den Schaden von ca. 200 Euro übernehmen würde, oder?

Woher sollen wir wissen, ob A eine Privathaftpflichtversicherung hat, das müsste A selber wissen.

Wenn er eine hat, wird diese den Schaden übernehmen. Wie hoch genau der Schaden ist, wird die Versicherung mit X ausdiskutieren, so das A den Schaden umgehend melden sollte und sich dann zurücklehnen kann.

Gruß
CM

Hallo CM

Hallo!

A hat eine Privathaftpflicht, die in so einem
Fall den Schaden von ca. 200 Euro übernehmen würde, oder?

Woher sollen wir wissen, ob A eine
Privathaftpflichtversicherung hat, das müsste A selber wissen.

oder brauchste ne Stärkere :smile:,A weiss es und hat es auch kundgetan :wink:

M8ikesch

Hallo!

auch Hallo,

Angenommen Radfahrer A nimmt Radfahrer X die Vorfahrt. X muss
ausweichen, stürzt und zieht sich einige Verletzungen zu. Nach
7 Wochen meldet sich X bei A und möchte zumindest den
materiellen Schaden (am Fahrradsattel u. an der Hose)

A meldet den Schaden seiner Haftpflicht unter Schilderung des Sachverhaltes. Diese prüft und setzt sich mit X in Verbindung

erstattet haben. A hat eine Privathaftpflicht, die in so einem
Fall den Schaden von ca. 200 Euro übernehmen würde, oder?

Vielleicht; das kommt u.a. auf den Vertrag an. Es gibt auch Verträge mit Selbstbeteiligungen über 200€. Da passiert nichts.
Wichtig: Die Haftpflichtversicherung hat 2 Aufgaben; zunächst wird geprüft, ob und ggf. in welchem Umfange Ansprüche gerechtfertigt sind; ungerechtfertigte Ansprüche werden ggf. abgewehrt.
Berechtigte Ansprüche werden befriedigt.

Wie
wäre es mit Schmerzensgeld? Könnte X ein solches geltend
machen?

Na klar.

Würde die Versicherung das auch übernehmen?

Wahrscheinlich eher nicht. Das ist eine juristische Frage, die hier nicht beantwortet werden kann.
Gruß Joerg Koenig

Würde die Versicherung das auch übernehmen?

Wahrscheinlich eher nicht. Das ist eine juristische Frage, die
hier nicht beantwortet werden kann.
Gruß Joerg Koenig

Hi Jörg,

sehe ich auch so, kann hier nicht konkret beantwortet werden. Grundsätzlich würde die PH aber auch das S-Geld übernehmen, da es zum Ersatzanspruch des Geschädigten gehört.

Grüße, M

Dieter Nuhr!

oder brauchste ne Stärkere :smile:,A weiss es und hat es auch
kundgetan :wink:

Er fragt, ob er eine Versicherung hat, die den Schaden übernimmt. Das können wir nicht beurteilen.