Privat Haftpflicht Partnertarif ja oder nein?

Hallo,

ich und meine Freundin habe eine gemeinsame Haftpflichtversicherung (Partnertarif) bei der HUK24.

Nun ist mir in den Sinn gekommen, ob wir diesen Partnertarif nicht separieren lassen sollten.

Würde der Partnertarif auch zahlen, wenn wir uns gegenseitig einen Schaden zufügen würden z.B. beim kochen mit dem Messer verletzen und ein Auge beschädigen? Ich denke nicht und darum wäre es doch bestimmt besser ein paar euro mehr zu investieren und jeder ist gegenüber dem anderen abgesichert. Als Partner ist man ja sehr oft zusammen und dann ist die Wahrscheinlichkeit auch höher, dass man sich gegenseitig mal verletzen könnte.

Nun weiß ich aber nicht, ob alle Versicherungen den gegenseitigen Schadensersatzanspruch bei gemeinsam lebenden Paaren nicht ausschließen.

Könnt ihr mir bitte dazu etwas sagen, bevor ich mich direkt an meine Versiccherung wende. Die brauchen auch immer recht lange mit ihren Antworten und ich würde gerne eine zweite Meinung von Eurer Seite einholen.

Grüße Matthias und eine schönen Sonntag wünsche ich noch.

Würde der Partnertarif auch zahlen, wenn wir uns gegenseitig
einen Schaden zufügen würden z.B. beim kochen mit dem Messer
verletzen und ein Auge beschädigen?

Nein, natürlich nicht. Ansprüche versicherter Personen untereinander sind in der privaten Haftpflicht nicht gedeckt.

ist man ja sehr oft zusammen und dann ist die Wahrscheinlichkeit auch
höher, dass man sich gegenseitig mal verletzen könnte.

Und dann will einer vom anderen Schadensersatz fordern ? Bei einem zusammenlebenden Paar ziemlich ungewöhnlich !

Nun weiß ich aber nicht, ob alle Versicherungen den
gegenseitigen Schadensersatzanspruch bei gemeinsam lebenden
Paaren nicht ausschließen.

Ob es alle tun weiß ich auch. Aber es ist die Regel.

Hallo,
durch mitversicherte personen untereinander verursachte schäden sind prinzipell ausgeschlossen.

nachzulesen in den allgemeinen haftpfichtbedingungen
z.b. hier: www.gdv.de

"Ausslüsse

7.4Haftpflichtansprüche

(1)des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziff. 7.5 benannten Personen gegen die Mitversicherten,

7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer

(1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicher­ten Personen gehö­ren;

Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adop­tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stie­feltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwi­ster so­wie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein fami­lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhält­nis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
…"

d.h. selbst wenn du 2 single-tarife versicherst, ist der jeweilige lebenspartner mitversichert und ansprüche somit untereinander ausgeschlossen.
gruß
snake

Hallo,

danke für Deine Antwort.

ist man ja sehr oft zusammen und dann ist die Wahrscheinlichkeit auch
höher, dass man sich gegenseitig mal verletzen könnte.

Und dann will einer vom anderen Schadensersatz fordern ? Bei
einem zusammenlebenden Paar ziemlich ungewöhnlich !

Das ist mitnichten ungewöhnlich. Bei einem befreundeten Pärchen hat der Freund einen Unfall gebaut und dabei hat sich die mitfahrende Freundin den Hals verrenkt. Um Schmerzensgeld von der VERsicherung zu erhalten, mußte sie ihren Freund verklagen und erst dann zahlte die versicherung brav. Ein ganz normaler Modus operandi.

Grüße, MAtthias.

d.h. selbst wenn du 2 single-tarife versicherst, ist der
jeweilige lebenspartner mitversichert und ansprüche somit
untereinander ausgeschlossen.

Warum sollen im Singeltarif den Lebenspartner mit versichert sein, warum hat dann nicht jeder einen singeltarif?

Das ist mitnichten ungewöhnlich. Bei einem befreundeten

Ich finde es ungewöhnlich wenn eine Person ihren Lebenspartner verklagt, um aus der Versicherung Geld herauszuholen. Auf so eine Idee käme ich nicht.

Pärchen hat der Freund einen Unfall gebaut und dabei hat sich
die mitfahrende Freundin den Hals verrenkt. Um Schmerzensgeld

Das ist KFZ- und nicht Privathaftpflicht.

Hallo,

ich und meine Freundin habe eine gemeinsame
Haftpflichtversicherung (Partnertarif) bei der HUK24.

Nun ist mir in den Sinn gekommen, ob wir diesen Partnertarif
nicht separieren lassen sollten.

Würde der Partnertarif auch zahlen, wenn wir uns gegenseitig
einen Schaden zufügen würden z.B. beim kochen mit dem Messer
verletzen und ein Auge beschädigen? Ich denke nicht und darum
wäre es doch bestimmt besser ein paar euro mehr zu investieren
und jeder ist gegenüber dem anderen abgesichert. Als Partner
ist man ja sehr oft zusammen und dann ist die
Wahrscheinlichkeit auch höher, dass man sich gegenseitig mal
verletzen könnte.

Nun weiß ich aber nicht, ob alle Versicherungen den
gegenseitigen Schadensersatzanspruch bei gemeinsam lebenden
Paaren nicht ausschließen.

Hallo,

es gibt Gesellschaften, bei denen (wenn man denn auch nur einen Single Tarif hat) diese Ansprüche mit gedeckt sind. Bei HUK weiss ich es nicht, also nachfragen. Konsequenterweise sollten dann aber auch 2 Single Verträge bei zwei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen sein.

Ob es Sinn macht??? Mann kommt im Schadenfall wahrscheinlich schnell in den Verdacht des Versicherungsbetruges.

Tschüß…Michael Rasche

Könnt ihr mir bitte dazu etwas sagen, bevor ich mich direkt an
meine Versiccherung wende. Die brauchen auch immer recht lange
mit ihren Antworten und ich würde gerne eine zweite Meinung
von Eurer Seite einholen.

Grüße Matthias und eine schönen Sonntag wünsche ich noch.

danke für die Antwort

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist mitnichten ungewöhnlich. Bei einem befreundeten

Ich finde es ungewöhnlich wenn eine Person ihren Lebenspartner
verklagt, um aus der Versicherung Geld herauszuholen. Auf so
eine Idee käme ich nicht.

Was machst du, wenn Du ein Auge durch Deine Partnerin verlierst und Du auf eine monatliche Rente angewiesen bist, weil Du z.B. Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Wenn die Haftpflichtversicherung zahlen müßte, dann wäre es nur konsequent Deine Freundin zu verklagen, weil ihre Versicherung dann zahlt.

Würdest Du sie unter diesen Umständen nicht auch verklagen?

Grüße

Pärchen hat der Freund einen Unfall gebaut und dabei hat sich
die mitfahrende Freundin den Hals verrenkt. Um Schmerzensgeld

Das ist KFZ- und nicht Privathaftpflicht.

Aber es ging Dir doch um das gleiche, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Du kämst nicht auf die Idee Deine Ffreundin zu verklagen, ob nun bei KFZ-Haftpflicht oder Privat-Haftpflicht.

Grüße

Das ist mitnichten ungewöhnlich. Bei einem befreundeten

Ich finde es ungewöhnlich wenn eine Person ihren Lebenspartner
verklagt, um aus der Versicherung Geld herauszuholen. Auf so
eine Idee käme ich nicht.

Was machst du, wenn Du ein Auge durch Deine Partnerin
verlierst und Du auf eine monatliche Rente angewiesen bist,
weil Du z.B. Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Wenn die
Haftpflichtversicherung zahlen müßte, dann wäre es nur
konsequent Deine Freundin zu verklagen, weil ihre Versicherung
dann zahlt.

Würdest Du sie unter diesen Umständen nicht auch verklagen?

Und wenn die Versicherung nicht leistet, hast Du immerhin einen dirketen Anspruch gegen sie, würdest Du den durchsetzten?

Es gibt nun einmal Umstände, gegen die man sich nicht versichern kann, damit muss man leben.

Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer
Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und
Kinder, Adop­tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und
-kinder, Stie­feltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
Geschwi­ster so­wie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
durch ein fami­lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes
Verhält­nis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
…"

d.h. selbst wenn du 2 single-tarife versicherst, ist der
jeweilige lebenspartner mitversichert und ansprüche somit
untereinander ausgeschlossen.
gruß
snake

Hallo Snake,

bekenne mich schuldig, habs nachgelesen bei mir stand in den Bedingungen nur Angehörige und nicht auch Lebenspartner.

Danke für den Lückenschluss:smile:)

Tschüß Michael Rasche

Einwand!
Hallo allerseits,
Ansprüche der mitversicherten Personen gegenüber dem Versicherungsnehmer sind sehr wohl in einer Privathaftpflicht auch mitversichert. Aber: hier kommt es insbesondere auf die wirtschaftliche Sachmehrheit an! Wenn der Gegenstand nur von mir alleine genutzt wird/werden kann und es faktisch auch meiner ist, so habe ich hierüber Versicherungsschutz gegen den Versicherungsnehmer. Ich kenne einige Schadenfälle die so entschädigt wurden.

Ist der Anspruch jedoch aufgrund eines normalen, gemeinschaftlichen Gegenstandes entstanden, dann ist der Anspruch nicht durchsetzbar.

Gruß
Marco

Ansprüche der mitversicherten Personen gegenüber dem
Versicherungsnehmer sind sehr wohl in einer Privathaftpflicht
auch mitversichert.

Wenn sie in einem Haushalt wohnen ? Die Gesellschaften würde ich gerne wissen.

Gibt es einige auf dem Markt - Ansprüche mitversicherter Personen untereinander.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gibt es einige auf dem Markt - Ansprüche mitversicherter
Personen untereinander.

In der Privathaftpflichtversicherung ? Dann sollte Matthias den Versicherer wechseln.

Warum sollen im Singeltarif den Lebenspartner mit versichert
sein, warum hat dann nicht jeder einen singeltarif?

stichwort vorsorgeversicherung
deshalb gibt es übrigens immer weniger singletarife am markt.
und hast du mal nach dem preisunterschied geschaut?
ein blick sagt dir, daß sich solche geschichten nicht lohnen.

Moment
Hallo,
hier wird´s langsam durcheinander.
der konstruierte schadenfall ist ein kfz-haftpflicht-schaden.
das ist was anderes.
da hat der geschädigte einen direktanspruch an die kfz-haftpflichtversicherung.
und auch ehe und lebenspartner bekommen personenschäden bezahlt
(siehe § 10 AKB).
bei eine phv ist das ganze anders.
da sind ehe und lebenspartner explizit ausgeschlossen.
Snake

Hallo,

es gibt Gesellschaften, bei denen (wenn man denn auch nur
einen Single Tarif hat) diese Ansprüche mit gedeckt sind. Bei
HUK weiss ich es nicht, also nachfragen. Konsequenterweise
sollten dann aber auch 2 Single Verträge bei zwei
verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen sein.

Ob es Sinn macht??? Mann kommt im Schadenfall wahrscheinlich
schnell in den Verdacht des Versicherungsbetruges.

Tschüß…Michael Rasche

genau aus diesem grund gibt es bei der huk keine single-tarife.
2 verträge bei verschiedenen gesellschaften bringen nix.
schon mal was von uniwagnisdatei gehört?
im schadenfall sind außerdem weitere phv´s anzugeben.
sonst obliegenheitsverletzung => versicherungsschutzentzug.
snake

Die Vorsorgeversicherung greift nur bei neu hinzugetretenen Risiken, eine Lebenspartnerin, die mit im Haus wohnt ist ein schon bei Vertragsabschluß bestehenden Risiko (klingt doppeldeutig gut ,-)

Der Unterschied liegt bei „uns“ immerhin bei fast 20%!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gibt es einige auf dem Markt - Ansprüche mitversicherter
Personen untereinander.

In der Privathaftpflichtversicherung ? Dann sollte Matthias
den Versicherer wechseln.

z.B. Aspecta

grüße