Privat Haftpflicht

Liebe/-r Experte/-in,
In einer Mietwohnung ist dem Mieter in die Duschwanne ein Gegenstand
gefallen der die Beschichtung beschädigt hat. Nun ist eine Neue Duschwanne fällig. In der Privathaftpflicht sind solche Schäden doch versichert da es ja Eigentum des Vermieters ist oder ??

Das Problem ist aber viel größer…

Um eine Neue Duschwanne zu installieren muss die Duschkabine abgebaut werden. Der Sockel wird aufgebrochen und es muss neu gefließt und und werden…

Werden diese Kosten von der Privat Haftpflicht übernommen? Den anderst kann ja keine neue Duschwanne eingebaut werden.
Bitte Info an mich [Beitrag editiert - www Team]

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Hallo Marco,
der geschilderte Fall ist ein sog. Mietsachschaden. Der Mieter muss schauen, ob er diese in seiner Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert hat. Wenn dem so ist, soll er sich mit der Schadenabteilung oder seinem Versicherungsvertreter in Verbindung setzen, um zu klären, wie in dem Fall vorgegangen werden soll.
Wenn der einzige Weg ist, den Schaden zu beheben, werden auch diese Dinge, die Du geschildert hast übernommen - vorausgesetzt wie oben erwähnt, dass er Mietsachschäden abgesichert hat (ggf. auf die Höhe dieser Absicherung achten).
Weiter ist wichtig, dass im Rahmen einer Haftpflichtversicherung der Zeitwert versichert ist, d.h. es kann sein dass ein Abzug gemacht wird, denn wenn der Eigentümer dann eine neue Duschwanne drin hat, wäre er ja besser gestellt als vorher, wo die Duschwanne schon ein wenig alt war. Wie viel abgezogen wird, kann ich leider nicht sagen.
Gruß
Joachim

hallo marco,

sorry dass ich mich jetzt erst melde - war im kurzurlaub mit den kids die herbstferien über.

versichert sind in der PHV (privaten haftpflicht versicherung) schäden bei dritten. ausgeschlossen sind i.d.r. schäden an gemietetem, geliehenem und gepachteten sachen.

ich empfehle, um deinem freund geld zu sparen wenn er es selbst zahlen muss/soll die duschwanne beschichten zu lassen - ähnlich einer lackierung und es gibt hierauf 10 jahre garantie - sollte er aber unbedingt mit dem eigentümer absprechen!!!

gezahlt wird in der haftpflichtversicherung auch nur der zeitwert. frage die aufkommt -> wie alt war die duschwanne. hatte sich vorher schon kleine macken…

bei fließen gab es schon urteile von gerichten, dass selbst eigentümer nach einen wasserrohrbruchschaden im bad, anschließend mit unterschiedlichfarbigen fliessen leben mussten und nicht das komplette bad neu gefliest und bezahlt bekommen haben. das ist alles kein verschulden der versicherungen wie es meistens dargestellt wird sondern gesetzgebung. ich muss das bezahlen was kaputt geht und kaputt war nun mal nicht das gesamte bad.

hoffe ich konnte weiterhelfen.

gruß
marago