angenommen eine duschkabine wurde versehentlich so stark beschädigt
das sie neu ersetzt werden muss durch einen privathaftpflichtschaden
aber es konnten keine fotos gemacht werden und es liegt auch keine rechnung über den anschaffungspreis mehr vor. nach ca 4 wochen hat sich die versicherung das erstemal gemeldet und die duschkabine
ist in der zeit dann auch entsort worden wegen verletzungsgefahr.
nun mag die haftpflicht den schaden gar nicht mehr zahlen da wohl kein
beweis vorliegt rechnung etc. das ist wohl nicht korrekt denke ich mal.
zeugen können schaden bestätigen.
kann sich so die versicherung rauswinden ??
hat jemand eine idee ? danke mal [Beitrag editiert - www Team]