Privat haftpflichtschaden

angenommen eine duschkabine wurde versehentlich so stark beschädigt
das sie neu ersetzt werden muss durch einen privathaftpflichtschaden
aber es konnten keine fotos gemacht werden und es liegt auch keine rechnung über den anschaffungspreis mehr vor. nach ca 4 wochen hat sich die versicherung das erstemal gemeldet und die duschkabine
ist in der zeit dann auch entsort worden wegen verletzungsgefahr.

nun mag die haftpflicht den schaden gar nicht mehr zahlen da wohl kein
beweis vorliegt rechnung etc. das ist wohl nicht korrekt denke ich mal.
zeugen können schaden bestätigen.
kann sich so die versicherung rauswinden ??

hat jemand eine idee ? danke mal [Beitrag editiert - www Team]

Hallo,

Die Person hat weder ein Foto noch das Beschädigte Objekt?
Dann hat derjenige schlechte Karten… er ist verpflichtet das beschädigte Objekt / Gegenstand bis zur Freigabe der Versicherung aufzuheben. Das steht in den Haftpflichtbedingungen… lesen Sie mal nach. Ohne Beweis nützen auch die Zeugen nicht viel.

Sehen Sie mal die Seite der Versicherung, wer garantiert der Versicherung das derjenige nicht einer ist der sich eine neue Duschkabine auf kosten der Versicherung bzw. der Versichertengemeinschaft beschaffen will?! Ich möchte niemanden zu nahe tretten…

Mfg Sven

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angenommen eine duschkabine wurde versehentlich so stark
beschädigt
das sie neu ersetzt werden muss durch einen
privathaftpflichtschaden
aber es konnten keine fotos gemacht werden und es liegt auch
keine rechnung über den anschaffungspreis mehr vor. nach ca 4
wochen hat sich die versicherung das erstemal gemeldet und die
duschkabine
ist in der zeit dann auch entsort worden wegen
verletzungsgefahr.

nun mag die haftpflicht den schaden gar nicht mehr zahlen da
wohl kein
beweis vorliegt rechnung etc. das ist wohl nicht korrekt
denke ich mal.
zeugen können schaden bestätigen.
kann sich so die versicherung rauswinden ??

Wer bei der Versicherung Ansprüche stellt und nicht mal das Schadensteil noch ein Foto noch sonstwas ,ausser zweifelhafte Zeugenaussagen, hat,muss sich nicht wundern, dass es keine Regulierung geben dürfte.

Das du das nicht korrekt findest , ist schon ok,wer aber nicht korrekt gehandelt hat ist aber auch klar.
Also als Lehrgeld ausbuchen…für´s nächste mal

hat jemand eine idee ? danke mal

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Der Kater