Hallo, mal folgendes beispiel:
Person A hat seit 2004 eine Privatinsolvenz laufen, ist also 2010 fertig.Wie ist das mit der Restschuldbefreiung, wenn Person A zwar alle Änderungen seiner Person sofort dem Insolvenzverwalter mitgeteilt hat, aber das Amtsgericht nicht immer , weil er es vergessen hat. Kann jetzt der Person die Restschuldbefreiung versagt werden, obwohl er dem Verwalter immer sofort alles mitgeteilt hat, aber dem Amtsgericht nicht?
MFG
Die Vorschrift 295 I Nr. 3 InsO normiert zwar umfassende Aufklärungs-und Mitwirkungspflichten des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode, Bagatellverstöße sollen dabei allerdings nicht zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen, da nur Verstöße geahndet werden sollen, die zu einer Benachteiligung der Gläubiger führen können. Soweit bleiben z.B. einmal nicht gemeldete Wohnortwechsel durchaus bei der Entscheidung zur Restschuldbefreiung unbeachtet.
Sollte die Person A. jedoch übersehen haben, eine Arbeitsaufnahme zu melden, ist dies schon schwerwiegender, da direkte Auswirkungen auf die Gläubigerbefriedigung
Hallo,
dem Treuhänder wurde immer alles sofort mitgeteilt. Beim Amtsgericht am Anfang auch,aber dann wurde das Amtsgericht zwischendurch mal vergessen. Wenn also der treuhänder immer alles bekommen hat und das Gericht zwischendurch mal nicht, was dann? Ist doch eigentlich nicht weiter schlimm,da doch der treuhänder eh alles mit dem arbeitgeber macht oder nicht?
Das Amtsgericht selbst stellt keinen Antrag auf
Versagung der Restschuldbefreiung, dass können nur die Gläubiger. Das Gericht verfolgt den Antrag eines Gläubigers, wenn diese ihren Antrag glaubhaft machen können. Inwieweit durch das Verhalten von A eine Gläubigerbenachteiligung eingetreten ist, kann ich nicht erkennen.
Also wird der Restschuldbefreiung wenn sonst nichts vorliegt, im grunde statt gegeben. Danke für die Antworten.
Gruß
Patrick