Geht,
aber der Bürge kann dann gleich mit Insolvenz beantragen.
Also, hier mal ein paar Fakten:
Ich habe 2 Kredite am laufen und ein Auto auf Privatleasing.
Bei einem der Kredite und bei dem Autoleasing habe ich damals
einen Verwandten als Bürge eingesetzt.
Jetzt, leider. Denn der Bürge verpflichtet sich für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldner. Es gibt verschiedene Arten, aber es wird wohl eine selbstschuldnerische Bürgschaft sein, so wie es bei Banken usw. üblich ist.
Nun sieht meine private und berufliche Situation mitlerweile
so bescheiden aus, das selbst wenn ich mein komplettes
alg1-geld für die raten hinlege, im zelt penne und mir das
essen abgewöhne ich nicht mal mehr das geld über hätte den
Unterhalt für mein Kind zu zahlen.
Der Unterhalt kommt hier auch noch erschwerend hinzu.
Also alles sehr mies momentan.
Nun meine Frage:
Wenn ich Privatinsolvenz mache, was passiert dann mit meinem
Bürgen?
Die Gläubiger (Bank, Leasinggeber) verlangen die Übernamhe der Verbindlichkeiten durch den Bürgen. D.h. der Bürge muss dann an deiner statt zahlen.
Die beiden Sachen wo er gebürgt hat würden seinen
finanziellen Rahmen sprengen, also er könnte die raten nicht
weiter übernehmen da sie ziemlich hoch sind.
Kann auch der Bürge nicht zahlen, wird letztlich auch der Bürge überschuldet sein, also ein Fall für Peter Zwegat oder das Insolvenzverfahren.
PS: sittenwidrige bürgschaft ist ausgeschlossen,
Wenn das so ist, ist alles klar.
die Banken lassen sich nicht auf niedrigere Raten und längere :Laufzeit ein
Noch nicht. Die wollen erstmal, dass alles so weiter läuft wie bsiher. Ist der Schuldner erstmal raus, fällt der Bürge nachher auch noch aus, werden sie vergleichsbereit. Das ist dann aber besser durch Zwegat & Co. zu erreichen.
MfG
P.S. PKW’s können verkauft werden. Der LV wird dann beendet. Der LG muss natürlich zustimmen, denn er ist ja Eigentümer. Oftmals haben LG dafür einen PKW-Partner. Gerade diese PKW-LG sind offen für „andere“ Lösungswege, um das ganze mit geringem Verlust abzuschließen. Bleibt dann noch ein kleiner Rest für den LN offen, wird der einfach erstmal tituliert und aus. Später geht er ins Insolvenzverfahren ein, oder falls es dazu nicht mehr kommt, wird er in Raten abgestottert.
Bei Banken wegen der Privatkredite wirds schwieriger. Hier muss man unter Berücksichtigung aller Umstände denen einen Lösungsweg anbieten. Letztlich wollen die auch nicht als Alternative, binnen 6 Jahren alles abschreiben.