Hallo
Angenommen, ein Arbeitgeber verlangt für eine bestimmte Arbeitsstelle einen eigenen Pkw zum Gebrauch während der Arbeit; er zahlt pro gefahrenen Kilometer 0,30 €, darüber hinaus nichts. So stünde es auch im Arbeitsvertrag.
Frage 1)
Was wäre, wenn der AN im Dienst einen Unfall baut (leichte Fahrlässigkeit)? Würde der AG für irgendwas haften müssen?
Frage 2)
Was wäre, wenn das Privat-Kfz plötzlich seinen Geist aufgibt? Müsste der AN dann aus eigener Tasche einen Mietwagen nehmen?
Genauere Angaben zum Arbeitsvertrag können zur Zeit noch nicht gemacht werden. Klar ist jedenfalls, dass der eigene Pkw mit zur Arbeitsstelle gehört.
Viele Grüße