Privat-Kfz als Dienstwagen

Hallo

Angenommen, ein Arbeitgeber verlangt für eine bestimmte Arbeitsstelle einen eigenen Pkw zum Gebrauch während der Arbeit; er zahlt pro gefahrenen Kilometer 0,30 €, darüber hinaus nichts.  So stünde es auch im Arbeitsvertrag.

Frage 1)
Was wäre, wenn der AN im Dienst einen Unfall baut (leichte Fahrlässigkeit)? Würde der AG für irgendwas haften müssen?

Frage 2)
Was wäre, wenn das Privat-Kfz plötzlich seinen Geist aufgibt? Müsste der AN dann aus eigener Tasche einen Mietwagen nehmen?

Genauere Angaben zum Arbeitsvertrag können zur Zeit noch nicht gemacht werden. Klar ist jedenfalls, dass der eigene Pkw mit zur Arbeitsstelle gehört.

Viele Grüße

Hallo,

Frage 1)
Was wäre, wenn der AN im Dienst einen Unfall baut (leichte
Fahrlässigkeit)? Würde der AG für irgendwas haften müssen?

Im Dienst bedeutet, die Fahrten während der Arbeitszeit!
Denn die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit, sind AN Risiko.
Sollte es zu einem Schaden am KFZ kommen auf Grund eines Unfalles, muss der AG den Schaden begleichen.
Den Hochstufungsschaden trägt der AN selber, da eine km-Pauschale von 0,30 € gezahlt wird.
Lesefutter

Frage 2)
Was wäre, wenn das Privat-Kfz plötzlich seinen Geist aufgibt?
Müsste der AN dann aus eigener Tasche einen Mietwagen nehmen?

Warum nicht?
Wenn mein privates KFZ kaputt geht, dann muss ich selber zusehen, wie ich meine Arbeit erledigen kann und auch zu dieser hinkomme.
Es gibt im Übrigen dazu KFZ-Schutzbriefe, welche bei Defekt eines KFZ auch einen Mietwagen bezahlen (meist bis 7 Tage).

VG

Hallo

Frage 2)
Was wäre, wenn das Privat-Kfz plötzlich seinen Geist aufgibt?
Müsste der AN dann aus eigener Tasche einen Mietwagen nehmen?

Warum nicht?

Was heißt in diesem Zusammenhang: ‚Warum nicht?‘? Heißt das ja oder vielleicht? (Oder ist es eine Frage? Mir würden eine Menge Argumente einfallen, warum der AN keinen Mietwagen nehmen müssen will, aber ich denke, die interessieren dich nicht)

Wenn mein privates KFZ kaputt geht, dann muss ich selber zusehen, wie ich meine Arbeit erledigen kann und auch zu dieser hinkomme.

Wie man zur Arbeit hinkommt, das ist klar, dass Angelegenheit des AN ist.
Aber Arbeitsmittel fallen doch normalerweise in die Verantwortung des AG …

Es gibt im Übrigen dazu KFZ-Schutzbriefe, welche bei Defekt eines KFZ auch einen Mietwagen bezahlen (meist bis 7 Tage).

Und so einer wäre dann auch in den 0,30 € abgegolten?

Viele Grüße

PS: Danke für die Antwort!

Hallo,

Was heißt in diesem Zusammenhang: ‚Warum nicht?‘? Heißt das ja
oder vielleicht? (Oder ist es eine Frage? Mir würden eine
Menge Argumente einfallen, warum der AN keinen Mietwagen
nehmen müssen will, aber ich denke, die interessieren dich
nicht)

Es war eine Frage!:wink:
Das Auto gehört nun mal nicht zur Firma, warum sollte sie dafür dann auch noch nen Leihwagen stellen, wenn das Auto mal kaputt ist?
Aber alles kann man vertraglich Regeln und wenn etwas nicht gewollt ist, dann hat man ja die Möglichkeit sich eine andere Arbeitstelle zu suchen.

Aber Arbeitsmittel fallen doch normalerweise in die
Verantwortung des AG …

Arbeitsmittel ggf. schon, wie ein Hammer, Zirkel, Ährenkranz…
Nur ist das Auto ja kein Arbeitsmittel, wie z.B. bei einem Taxiunternehmen, sondern nur Mittel zum Zweck.
Die Zusteller „fern ab der Post“ z.B., da ist ja nicht das Fahrzeug das Werkzeug, es ist nur ein Transportmittel. Die Zusteller könnten auch zu Fuss hinlatschen…:wink:

Es gibt im Übrigen dazu KFZ-Schutzbriefe, welche bei Defekt eines KFZ auch einen Mietwagen bezahlen (meist bis 7 Tage).

Und so einer wäre dann auch in den 0,30 € abgegolten?

In den 0,30 € ist alles enthalten (ich glaube bis auf die KFZ-Steuer?), was das KFZ kostet pro km (Benzin, Reparaturen, Versicherung+Schutzbrief, Wertverlust…)

VG

1 Like

Hallo

Aber Arbeitsmittel fallen doch normalerweise in die Verantwortung des AG …

Arbeitsmittel ggf. schon, wie ein Hammer, Zirkel, Ährenkranz…
Nur ist das Auto ja kein Arbeitsmittel, wie z.B. bei einem Taxiunternehmen, sondern nur Mittel zum Zweck.
Die Zusteller „fern ab der Post“ z.B., da ist ja nicht das Fahrzeug das Werkzeug, es ist nur ein Transportmittel. Die Zusteller könnten auch zu Fuss hinlatschen…:wink:

Das würde der Arbeitgeber aber nicht wollen, weil das dann viel zu lange dauert, und er unglaublich hohe Lohnkosten zu tragen hätte, und außerdem die Arbeit nicht rechtzeitig fertig würde.

Es soll bei meiner Frage definitiv der Arbeitgeber sein, der möchte, dass der AN sein Auto benutzt. Die Frage wäre, ob selbiger sich wirklich ggf. für seinen AG in Unkosten stürzen müsste, falls z. B. sein Fahrzeug plötzlich ausfällt.

Viele Grüße

Hallo

Hallo,

Aber Arbeitsmittel fallen doch normalerweise in die Verantwortung des AG …

Das spielt keine Rolle.
Es ist grundsätzlich zulässig, zu vereinbaren, daß der AN sein Auto oder andere Arbeitsmittel einsetzt, wenn dafür ein angemessener Ausgleich durch den AG gewährt wird.

Es soll bei meiner Frage definitiv der Arbeitgeber sein, der
möchte, dass der AN sein Auto benutzt. Die Frage wäre, ob
selbiger sich wirklich ggf. für seinen AG in Unkosten stürzen
müsste, falls z. B. sein Fahrzeug plötzlich ausfällt.

Wenn man sich als AN dazu vertraglich verpflichtet, muß man das Ausfallrisiko eben mit einkalkulieren und ggfs. einen angemessenen Ausgleich verlangen.

Viele Grüße

&Tschüß

1 Like

Danke für die Antworten!
Habe alle gelesen, waren hilfreich.