Privat Kfz als Einsatzfahrzeug verwenden

Hallo liebe Leute,
unser Drk Ov braucht dringend ein
Neues Fahrzeug (elw/kdow), da auch bei
uns die mittel knapp sind wie bei vielen?
Haben wir uns überlegt ein Privat Pkw von einem
Kamaraden dem Ov bzw der Bereitschaft zur Verfügung
zu stellen! Meine frage nun: Gibt es bestimme
Richtlinien oder irgendwelche Paragrphen bzw Bestimmungen,
ob dies einfach so geht oder müssen da viele Sachen geregelt
werden?

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorschlag ist nachvollziehbar, aber ich denke mal, es gibt Probleme mit der Haftungsregelung (Blaulichteinsätze usw.) Habe aber keine Ahnung, welche Regelungen zu beachten sind. Am besten mal bei der Zulassungsbehörde nachfragen.
Mit freundlichen Grüssen
Manfred Kindler

Hallo,

leider darf ein Privatfahrzeug nicht als Einsatzfahrzeug verwendet werden.
Da ihr es ja mit einem Blaulicht und Martinshorn ausstatten müsstet und das ist an Privatfahrzeugen verboten!

Es gibt einige Ausnahmen aber da müsst ihr mit dem Kreisverband Rücksprache halten.

Hallo Markus,

wir hatten eine ähnliche Diskussion wegen eines Privat-PKW eines Leitenden Notarztes. Ich erinnere mich nicht mehr, an welchen formalen Hürden die Sache gescheitert ist, Fakt war aber, dass ein Privat-KFZ nicht als Einsatzfahrzeug genutzt werden darf.
Der KFZ-Eigentümer würde schon aus Versicherungsgründen keine Freude daran haben, da Einsatzfahrzeuge ein Vielfaches an Versicherung kosten , als Privat-KFZ (höhere Unfallrisiko).

Ich kann davon nur abraten!

Kauft euch doch ein gebrauchtes KFZ und meldet dieses auf den Ortsverein bzw. Kreisverband an. Dann werden die Dinge einfacher.

Viele Grüße
Harald

Guten Tag Herr Markus K.,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage, ein derzeit im Privatbesitz stehendes Kraftfahrzeug zum Dienstfahrzeug des DRK umtauschen zu wollen, sei festgestellt, dass diese „Idee“ recht alt ist und nur dann grundsätzlich funktioniert, wenn folgende Dinge ohne „wenn und aber“ berücksichtigt werden:

Das Fahrzeug muss in das offizielle Eigentum Ihres DRK-OV übergehen; dies kann nur durch einen so genannten offiziellen Halterwechsel bei der behördlichen Zulassungsstelle geschehen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Vorstand des OV einen Beschluss herbei führt, in dem die Beschaffung eines solchen Fahrzeuges ausdrücklich nachvollziehbar gemacht wird und schriftlich dokumentiert wird. Auch dann, wenn die Übereignung (oder Schenkung) für das DRK kostenlos bliebe.

Die Beschluss führt mit sich, dass das DRK ab Tag des Zulassungs-(Halter-)Wechsels für alle, aber auch wirklich alle verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (Straßenverkehrsrecht, StVO, StVZO u.v.a.m.) uneingeschränkt aufkommt. So auch für mögliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, etc. mit diesem Fahrzeug und nicht zuletzt für a l l e Reparaturen, Instandsetzungen, Schadenersatzleistungen und Versicherungskosten. Da es ein Dienstfahrzeug würde, kann es auf Antrag beim Finanzamt von der Kfz-Steuer - je nach Art der Zulassung und des Verwendungszwecks) befreit werden.
Und nur das DRK (der Vorstand und/oder die Bereitschaftsleitung) bestimmt dann auch, für welche Zwecke das Fahrzeug zum Einsatz kommen kann und für welche eben nicht; so, wie es mit anderen DRK-Dienstfahrzeugen auch geschieht.

Je nach Kreisveraltung und/oder Bundeslandregelung muss/müsste das Fahrzteug ggfls. auch eine Sonderlackierung und/oder entsprechende Beschriftung erhalten, mit der zweifelsfrei den anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich gemacht werden muss, um welches Fahrzeug es sich handelt. Letzteres zumindest dann, wenn Sie das Fahrzeug mit einer SoSi-Anlage ausrüsten. (In Einzelfällen wird von einer Umlackierungspflicht abgesehen und Magnetschilder gestattet).

Der bisherige Eigentümer des Fahrzeuges verliert mehr oder weniger alle Rechte an seinem Fahrzeug; er darf weder über desssen Verwendung noch darüber bestimmen, wer das Fahrzeug fahren darf oder nicht fahren darf.

Ich empfehle aus vorstehenden Gründen, von einem solchen Vorhaben abzusehen. Eine DRK-Dienststelle (OV, KV, etc.) wird sich auch auf „legalem“ Wege ein Fahrzeug beschaffen können (ggfls. auch mit Spenden), wenn sie - wie Sie anführen, wirklich einen KdoW oder gar einen ELW benötigt!! Denn für alle Kosten und weiteren Belange - wie oben bemerkt - muss das DRK so oder so aufkommen.

Freundliche Grüße
Alexander Becht

Hallihallo,

ich bin, was genaue rechtliche Rahmen angeht leider nicht gut bewandert, möglicherweise könnte dir die Firma ,Rosenbauer" weiterhelfen. Vielleicht helfen sie dir auch ohne, dass du dort was kaufen musst… Ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen:frowning:

LG

Hallo!

Um die Frage nach der Nutzung von privaten Kfz. als Einsatzfahrzeug bantworten zu können, fehlen einige Details:

  • in welchem Bundesland spielt sich das ganze ab? Die gestzlichen Regelungen sind da unterschiedlich…
  • Wofür genau soll das Fahrzeug genutzt werden? Öffentlich-rechtlicher Rettungsdienst? Privatwirtschaftlich betriebener Sanitätsdienst? Katastrophenschutz?
  • Soll das Fahrzeug dem DRK-OV überlassen (geschenkt / verkauft) werden?
  • Soll das Fahrzeug ggf. Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen?
  • Was sagen Kfz.-Haftpflichtversicherung und Zulassungsstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt dazu?
  • Was sagt der DRK-Kreis- bzw. Landesverband dazu?

Grüße!

Hallo Markus,

soll denn das Fahrzeug in das Eigentum der HIO übergehen?

Das Fahrzeug müsste m. E. dann als Sonderfahrzeug Katastrophenschutz zugelassen und versichert werden. Das geht natürlich nur, wenn das Fahrzeug auch äusserlich als KatS-Fahrzeug erkannbar (Aufschrift, Sondersignal, Funk, Ausstattung) ist.

Schöne Grüße aus Magdeburg

Hartmut

Hallo,
grundsätzlich sollte man keine Pkw für diese Zwecke anschaffen, weil es Probleme mit der Zulassung gibt.
In Hessen kocht dieses Problem gerade mal wieder hoch.
Wende dich bitte an Deinen zuständigen Kreisverband, damit die Einzelheiten geklärt werden können.

Servus Markus,
grundsätzlich ist es sicher eine noble Geste, wenn jemand sein Fahrzeug zur Verfügung stellen will. Doch unabhängig von den rechtlichen Hürden, die dabei zu Überwinden sind, solltet Ihr euch die Frage stellen, wie weit „Freiwilligkeit“ gehen muss. Die Organisationen (egal ob, DRK, BRK, FW, THW, MHD, JUH, …) geben Jährlich viel Geld für Werbung und Verwaltung aus und bekommen auch viel Geld vom Staat und Spenden. Ich habe für mich entschieden, dass der Wert meiner Arbeit und Zeit, die ich für meine Organisationen investiere genug ist. Die Technischen und Organisatorischen Ramenbedingungen, damit ich meine Arbeitskraft qualifiziert einsetzen kann, muss die Organisation schaffen.

Zum Rechtlichen kann ich leider nicht viel sagen, doch folgende Punkte sollten geklärt sein:

  • ändert sich etwas bei der KFZ-Steuer
  • wer ist Halter des KFZ (rechtlich Verantwortlicher)
  • wie kann die Nutzung Versicherungsrechlich abedeckt werden (zusätzliche Km, verschiedene Fahrer, …)
  • wie wirkt sich die Zweitnutzung auf die Einkommenssteuer aus

Die Geschäftsstelle Deiner Organisation sollte Erfahrung mit Nutzungsvereinbarungen haben, sonst solltet Ihr es bleiben lassen.

Gruß
Thomas

Ich könnte nur zu den Verhältnissen in NRW Ausunft geben.

Natürlich gibt es da viele Regeln.

Wobei ihr könnt ja mit irgendeiner Möhre zum SanD fahren. Sollte dann nur mit der Versicherung geklärt sein, dass diese Schäden übernimmt, und nicht der Halter.

Oder meintest du, das Fahrzeug mit Blaulicht etc. ausstatten. Mal davon abgesehen, das ich bei einem „OV“ da keinerlei Sinn drin sehe ist es Gott sei Dank mittlerweile schwieriger geworden so etwas zu bekommen.
Wende Dich an Deine lokale Behörde (KFZ Zulassung) um Details zu erfahren.
Und frag mal bei Eurer Versicherung.
Und natürlich bei den entsprechenden Behörden (KatS etc.) ob die so ein Fahrzeug überhaupt einsetzen würden.