Guten Tag Herr Markus K.,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage, ein derzeit im Privatbesitz stehendes Kraftfahrzeug zum Dienstfahrzeug des DRK umtauschen zu wollen, sei festgestellt, dass diese „Idee“ recht alt ist und nur dann grundsätzlich funktioniert, wenn folgende Dinge ohne „wenn und aber“ berücksichtigt werden:
-
Das Fahrzeug muss in das offizielle Eigentum Ihres DRK-OV übergehen; dies kann nur durch einen so genannten offiziellen Halterwechsel bei der behördlichen Zulassungsstelle geschehen.
-
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Vorstand des OV einen Beschluss herbei führt, in dem die Beschaffung eines solchen Fahrzeuges ausdrücklich nachvollziehbar gemacht wird und schriftlich dokumentiert wird. Auch dann, wenn die Übereignung (oder Schenkung) für das DRK kostenlos bliebe.
-
Die Beschluss führt mit sich, dass das DRK ab Tag des Zulassungs-(Halter-)Wechsels für alle, aber auch wirklich alle verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (Straßenverkehrsrecht, StVO, StVZO u.v.a.m.) uneingeschränkt aufkommt. So auch für mögliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, etc. mit diesem Fahrzeug und nicht zuletzt für a l l e Reparaturen, Instandsetzungen, Schadenersatzleistungen und Versicherungskosten. Da es ein Dienstfahrzeug würde, kann es auf Antrag beim Finanzamt von der Kfz-Steuer - je nach Art der Zulassung und des Verwendungszwecks) befreit werden.
Und nur das DRK (der Vorstand und/oder die Bereitschaftsleitung) bestimmt dann auch, für welche Zwecke das Fahrzeug zum Einsatz kommen kann und für welche eben nicht; so, wie es mit anderen DRK-Dienstfahrzeugen auch geschieht.
Je nach Kreisveraltung und/oder Bundeslandregelung muss/müsste das Fahrzteug ggfls. auch eine Sonderlackierung und/oder entsprechende Beschriftung erhalten, mit der zweifelsfrei den anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich gemacht werden muss, um welches Fahrzeug es sich handelt. Letzteres zumindest dann, wenn Sie das Fahrzeug mit einer SoSi-Anlage ausrüsten. (In Einzelfällen wird von einer Umlackierungspflicht abgesehen und Magnetschilder gestattet).
-
Der bisherige Eigentümer des Fahrzeuges verliert mehr oder weniger alle Rechte an seinem Fahrzeug; er darf weder über desssen Verwendung noch darüber bestimmen, wer das Fahrzeug fahren darf oder nicht fahren darf.
-
Ich empfehle aus vorstehenden Gründen, von einem solchen Vorhaben abzusehen. Eine DRK-Dienststelle (OV, KV, etc.) wird sich auch auf „legalem“ Wege ein Fahrzeug beschaffen können (ggfls. auch mit Spenden), wenn sie - wie Sie anführen, wirklich einen KdoW oder gar einen ELW benötigt!! Denn für alle Kosten und weiteren Belange - wie oben bemerkt - muss das DRK so oder so aufkommen.
Freundliche Grüße
Alexander Becht