Ich hab einen Autohandel als Kleingewerbe gemeldet. Kann ich mein privates Kfz für die Fahrten zu besichtigungen als geschäfts Kfz in die EÜR mit einrechnen?
Hallo,
mit Kleinunternehmer ist vermutlich §19 UStG gemeint.
Handel als Kleinunternehmer macht sehr selten Sinn.
Autohandel mit max. 17.500 EUR Umsatz kann nicht funktionieren!
MfG Frank