Privat krankenversichert,dann arbeitslos, und dann

Hallo zusammen.
Ich war nun einige Zeit arbeitslos. Davor war ich als Angestellter über der Pflichtversicherungsgrenze privat krankenversichert. Da diese Versicherung aber noch keine 5 Jahre bestand musste ich zurück in die gesetzliche Versicherung. Nun habe ich einen neuen Job (Angestellter), der wieder über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Muss ich jetzt tatsächlich 3 Jahr in die GKV bevor ich wieder in die PKV kann?

Hallo,

grundsätzlich besteht nun mindestens drei Jahre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hiervon gibt es eine Ausnahme:

Wenn in den drei vorangegangen Jahren 2006-2008 auch ohne die Zeit des Arbeitslosgengeldbezuges das Entgelt über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, dann tritt sofortige Versicherungsfreiheit ein.

Gruß Woko